Eine Umzugskostenvergütung wird u.a. bei Versetzung aus dienstlichen Gründen oder bei der Einstellung – soweit vor dem Umzug die Umzugsvergütung zugesagt wurde – gewährt.
Für die Gewährung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld sind aufgrund des Verweises in § 84 Absatz 2 Hamburgisches Beamtengesetz für den dort genannten Personenkreis das Bundesumzugskostengesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen anzuwenden.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind
- das Bundesumzugskostengesetz
- die Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz
- die Auslandsumzugskostenverordnung und
- die Trennungsgeldverordnung.
Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg und Bewerberinnen und Bewerber erhalten nähere Informationen über Bewilligung und Antragstellung bei den jeweiligen Personalabteilungen.