Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das jeder Arbeitgeber / Dienstherr einrichten muss, um erkrankten Beschäftigten ein Unterstützungsangebot zur Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit und zur Vorbeugung anzubieten.
Dieser BEM-Flyer erläutert, wie das BEM in der hamburgischen Verwaltung in die Praxis umgesetzt wird.