Das Beurteilungswesen ist ein Kernstück im systematischen Personalmanagement der hamburgischen Verwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Vorgesetzten können sich auf ein gut strukturiertes und transparentes Verfahren mit einheitlichen Maßstäben verlassen.
Das Beurteilungswesen der FHH bietet verlässliche Kriterien, mit denen die Leistungen und das Potential der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen gewürdigt werden können. Es ist mit weiteren Instrumenten der Personalentwicklung verknüpft und unterstützt zum Beispiel transparente Auswahl- und Beförderungsentscheidungen.
Die „Broschüre zum Beurteilungswesen der FHH“ informiert umfassend über die Ziele und über die praktische Anwendung des Beurteilungswesens.
Statistische Erfassung der Beurteilungen
Das Personalamt erfasst für statistische Zwecke anonym die Daten aller Beurteilungen. Dazu gibt es einen automatisierten Prozess mit dem die vorliegenden Beurteilungsdaten direkt aus der erstellten Beurteilung anonymisiert an ein Auswertungsprogramm übermittelt werden. Die einzelnen Dienststellen können die Beurteilungsdaten ihrer Dienststelle mit Hilfe eines IT-Programms auswerten.
Was Sie als Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler wissen müssen
Eine Beurteilung ist nicht schnell geschrieben. Allgemeine Erfahrungswerte sprechen von mindestens einem Tag. Um eine realistische, informative Darstellung der oder des zu Beurteilenden zu verfassen, müssen Sie sie gut vorbereiten.
Machen Sie sich gegebenenfalls zunächst mit dem Beurteilungswesen vertraut und lassen Sie den Aufwand für jede einzelne Beurteilung rechtzeitig in Ihre Arbeitsplanung einfließen. Informieren Sie sich hier als Führungskraft zunächst über Zweck, Struktur und Ablauf der Beurteilung.
Hinweise zum Übermittlungsverfahren zur statistischen Erfassung der Beurteilungen
Um die Übermittlung der anonymisierten Daten zum Beurteilungswesen anzustoßen, wird die abgestimmte Beurteilung mit dem Button „Beurteilung endgültig abschließen“ abgeschlossen. Es erscheint ein Hinweisfenster, das auf die Datenübermittlung hinweist:
- Mit der Bestätigung durch Klicken auf das Feld „OK“ im Hinweisfenster stößt die Erstbeurteilerin bzw. der Erstbeurteiler die Datenübermittlung an.
- Es öffnet sich automatisch eine E-Mail.
- Diese muss einfach als Standard-E-Mail so wie sie ist abgeschickt werden, ohne etwas zu ergänzen.
- Hiermit wird die Datenübertragung endgültig ausgelöst.
- Das Entwurf-Wasserzeichen wird entfernt und die Beurteilung wird abgeschlossen.
Wichtig: Nachdem Sie den Button betätigt haben, können Sie die Beurteilung nicht mehr verändern.
Kontakt
Michaela Völker-Klein
eMail: beurteilungswesen@personalamt.hamburg.de