Das novellierte Hamburgische Gleichstellungsgesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es konkretisiert Gleichstellungsvorgaben aus verschiedensten allgemeineren gesetzlichen Regelungen speziell für den öffentlichen Dienst, die Stiftungen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts und die Öffentlichen Unternehmen in Hamburg.
Die gesetzlichen Grundlagen sind:
- die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 23 Absatz 2)
- das Grundgesetz (GG, Artikel 3 Absätze 2 und 3)
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Artikel 3 Absatz 2)
- das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
- das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz (HmbGremBG).
Ausführlichere Erläuterungen zum Zusammenspiel der gesetzlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte insbesondere der Gesetzesbegründung unten im Download.