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Pflegerische Sorgearbeit

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und pflegerische Sorgearbeit ist derzeit oder in der nahen Zukunft eine Herausforderung für viele Beschäftigte der FHH.

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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Arbeitgeberin FHH bietet ihren Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen.

Telearbeit/mobiles Arbeiten

Die zwischen der FHH und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften abgeschlossene Vereinbarung gemäß § 93 HmbPersVG zum Dienst an einem anderen Ort regelt die Wahrnehmung von Dienstaufgaben außerhalb der Dienststelle auf freiwilliger Grundlage und ermöglicht es Beschäftigten bis zu 60 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit außerhalb der Dienststelle, z. B. im Homeoffice zu leisten.

Teilzeitmodelle, Beurlaubung, Wiedereinstieg

Die Beschäftigten der FHH können in sehr individuellen und flexiblen Teilzeitformaten arbeiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich durch das Arbeiten in Teilzeit die Einkommenssituation und damit verbunden die Alterssicherung verschlechtern. Insbesondere Frauen sind hiervon stark betroffen, da nach wie vor vor allem Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren oder längere Unterbrechungen für Elternzeit oder auch Pflegeaufgaben in Kauf nehmen. Dies wirkt sich auf die Karriereentwicklung aus.

Mit dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) werden wichtige Impulse gesetzt, um diese Situation zu verbessern. Zum einen nimmt das Gesetz auch Männer mit in den Blick, um insbesondere beim Thema Vereinbarkeit einen Wandel anzustoßen. Zum anderen werden die Dienststellen in die Pflicht genommen, indem sie Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen über die Folgen und Möglichkeiten aufklären. Zudem soll Beschäftigten, die familienbedingt in Teilzeit arbeiten und Ihren Arbeitszeitanteil aufstocken wollen, bei der Besetzung entsprechender Arbeitsplätze bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einen Vorrang eingeräumt werden. Das gilt auch, wenn Sie beurlaubt sind und vorzeitig in den aktiven Dienst zurückkehren möchten

Teilzeiteignung des Arbeitsplatzes

Im HmbGleiG ist festgelegt, dass alle Arbeitsplätze grundsätzlich teilzeitgeeignet sind. Dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Führungsaufgaben. Um dies in der Praxis zu unterstützen und insbesondere auch den Anteil von Führungskräften in Teilzeit zu erhöhen unterstützt die FHH das Modell des Führungstandems.

Um die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern hat das Personalamt eine umfassende Broschüre erstellt.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die Vereinbarkeit von Beruf und pflegerischer Sorgearbeit ist derzeit oder in der nahen Zukunft eine Herausforderung für viele Beschäftigte der FHH.

Ein umfassender Leitfaden bietet für diese besondere Lebenssituation Unterstützung an. Der Leitfaden enthält viele nützliche Hinweise und Ansprechstellen und soll für die betroffenen Angehörigen insbesondere in der Anfangszeit, wenn die Pflegesituation noch neu ist den Zeitaufwand für die Suche nach verlässlichen und hamburgspezifischen Informationsquellen und Ansprechstellen reduzieren

Der Leitfaden beantwortet folgende Fragen:

•  Wie sieht derzeit die Pflegesituation bundesweit und in der FHH aus?

•  In welcher Pflegesituation befinden Sie sich?

•  Wie und wo kann Ihre Dienststelle Sie unterstützen?

•  Welche Vorteile bietet Ihnen das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf?

•  Welche Beratungsstellen gibt es für Sie in Hamburg?

Der Leitfaden richtet sich auch an Führungskräfte. Er soll sie für dieses Thema sensibilisieren und in ihrer Fürsorgefunktion unterstützen.


Weiterführende Links:


Kontakt

Anett Schröder
eMail: gleichstellungsgesetz@personalamt.hamburg.de