Das novellierte Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst macht Gleichstellung präziser, verbindlicher, umfassender. Es gilt nicht nur für die Kernverwaltung und für die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts. In der novellierten Fassung gilt es auch für alle öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Das bedeutet mehr Reichweite als bisher.
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Anett Schröder
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