Wie melde ich mich für Fortbildungen beim ZAF an?
Bitte sprechen Sie Ihren Fortbildungswunsch zuerst bei Ihrer Führungskraft an und lassen Sie sich für die Dauer der Veranstaltung von Ihren dienstlichen Verpflichtungen freistellen.
Melden Sie sich im ZAF-Lernportal an. Hier starten Sie das Anmeldeverfahren für Ihren Veranstaltungswunsch und können sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung informieren. Das Genehmigungsverfahren wird bei einer Online-Anmeldung automatisch durchgeführt, ohne dass Sie weitere Schritte veranlassen müssen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung von uns. Dies ist noch keine Zusage für den von Ihnen gewünschten Veranstaltungstermin. Diese erhalten Sie circa drei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Grundsätzlich ist Meldeschluss acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Zu diesem Termin sollte Ihre Anmeldung im ZAF vorliegen. Bei freien Plätzen werden jedoch alle und damit auch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Sie eine frühere Rückmeldung benötigen, z. B. aufgrund von Schichtdiensten, setzen Sie sich bitte mit unserem Teilnehmerservice in Verbindung.
Woher weiß ich, welches Fortbildungsangebot für mich das richtige ist?
Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an Beamtinnen und Beamte wie an Angestellte vergleichbarer Funktionsebenen.
In den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen finden Sie nähere Informationen zu den Inhalten, zu Lernzielen und Transfer sowie zur Zielgruppe. Hier finden Sie auch mögliche besondere Teilnahmevoraussetzungen. Lesen Sie diese bitte aufmerksam durch. Sollten Sie im Zweifel sein, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie uns gern.
Außerdem ist bei jedem Termin ausgewiesen, welche Entgelt- oder Besoldungsgruppen angesprochen werden. Hier berücksichtigen wir die individuellen beruflichen Anforderungen und die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Zuordnung von Entgeltgruppen (Tarifbeschäftigte) und Besoldungsgruppen (Beamtinnen und Beamte) soll Ihnen helfen, die für Sie passende Veranstaltung zu finden.
Sollten Sie unsicher sein, ob eine Veranstaltung für Sie die richtige ist, kann Ihnen Ihre Personalentwicklung Auskunft erteilen. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Veranstaltungsorganisation und des Teilnehmerservice unterstützen Sie gern.
Wie erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden?
Anmeldungen zu einer Fortbildungsveranstaltung durchlaufen ein mehrstufiges Genehmigungs- und Mitbestimmungsverfahren. Die Vergabe der Teilnahmeplätze wird dabei über die inhaltliche Begründung gesteuert; der Zeitpunkt des Eingangs einer Anmeldung ist kein Auswahlkriterium für die Teilnahme an einer Veranstaltung.
Mit Ihrem Antrag haben Sie einen Teilnahmegrund angegeben und damit die Notwendigkeit und Dringlichkeit Ihrer Teilnahme begründet. Dieser Teilnahmegrund wird von Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten im weiteren Verfahren bestätigt, von Ihrer Dienststelle mit einer Priorität versehen und anschließend Ihrer Personalvertretung zur Mitbestimmung vorgelegt. Nach der Durchführung dieses Mitbestimmungsverfahrens trifft das ZAF die Auswahlentscheidung anhand der Priorität und des angegebenen Teilnahmegrunds.
Ziel dieses Verfahrens ist es, diejenigen Kolleginnen und Kollegen zeitnah mit einem Fortbildungsangebot zu versorgen, deren Bedarf den angegebenen Gründen zufolge besonders dringlich ist. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, deren Anmeldungen wir im ersten Schritt nicht berücksichtigen konnten, versucht das ZAF zeitnah zusätzliche Angebote zu unterbreiten. Auch hier erfolgt die Vergabe der weiteren Plätze nach den Teilnahmegründen.
Dieses bereits seit einiger Zeit so durchgeführte Verfahren haben wir gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände entwickelt und in einer Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG formuliert. Diese Vereinbarung finden Sie auf dem Rechtsportal der Freien und Hansestadt Hamburg: CLIX-Vereinbarung nach § 93 HmbPersVG.
Wer trägt die Kosten der Veranstaltung?
Für die Behörden und Ämter der FHH ist ein Großteil der Veranstaltungen im Basisangebot des ZAF kostenfrei. Die Landesbetriebe nach § 106 LHO und die Hochschulen tragen die entstehenden Kosten für die von ihnen entsandten Teilnehmenden selbst. Für sie gilt der ausgewiesene vergünstigte Preis, wenn sie eine entsprechende Vereinbarung mit dem ZAF getroffen haben.
Nichtkontrakt- und externe Kundinnen und Kunden zahlen den höheren Preis, ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die meisten Veranstaltungen in den Bereichen Fach- und Spezialkompetenzen, Persönliche Kompetenzen sowie die IT-Fortbildung sind kostenpflichtig. Dies erkennen Sie an dem Hinweissatz: „Diese Veranstaltung ist für Ihre Dienststelle kostenpflichtig. Bitte stimmen Sie Ihre Anmeldung mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten ab.“
Hier entstehen Ihnen persönlich keine Kosten. Die Kostenübernahme wird vom ZAF mit Ihrer Dienststelle geklärt. Die Behörden und Ämter der FHH zahlen den ausgewiesenen vergünstigten Preis, Nichtkontrakt- und externe Kundinnen und Kunden zahlen den höheren Preis, ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Preise für individuelle Schulungen und besondere Formate wie Teamentwicklung, Coaching oder z. B. Floorwalking erhalten Sie auf Anfrage. Daneben nehmen wir auch behördenspezifische Bedarfsmeldungen entgegen. In Ausnahmefällen vermitteln wir, soweit unbedingt erforderlich, auch zu externen Veranstaltungsanbietern.
Was passiert, wenn ich kurzfristig absage?
Stornierungen von einzelnen Teilnehmenden bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen können die entstehenden Kosten Ihrer Behörde in Rechnung gestellt werden, sofern wir den freien Platz nicht an eine andere Kollegin oder einen anderen Kollegen vergeben können.
Wann erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fortbildung erhalten Sie nach der Fortbildung im ZAF- Lernportal zum Download, sofern Sie mindestens 75 Prozent der Veranstaltungszeit teilgenommen haben. Bei einigen Veranstaltungen (z. B. Erste-Hilfe-Kursen) ist es erforderlich, dass Sie zu 100 Prozent teilgenommen haben.
Wann beginnen und enden die Veranstaltungen im ZAF?
Präsenzveranstaltungen im ZAF finden in der Regel zu folgenden Uhrzeiten statt:
1-Tages-Veranstaltungen: 08:30-16:45 Uhr
1/2-Tages-Veranstaltungen: 08:30-12:30 Uhr
Online-Veranstaltungen haben unterschiedliche Uhrzeiten und Längen.
Werde ich im ZAF mit Getränken und Essen versorgt?
In den Pausen Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen heiße und kalte Getränke sowie Obst oder andere kleine Aufmerksamkeiten zur Verfügung. Wir kaufen regional und biologisch ein und bieten immer auch gesunde Varianten an. In der Mittagspause haben Sie die Möglichkeit, in der Umgebung essen zu gehen oder sich selbst zu verpflegen. An einer Pinnwand am Seminarempfang hängen Restaurant- und Imbissvorschläge für die Mittagspause aus.