Der Rechnungshof berichtet der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit über seine Prüfungsergebnisse. Dies ist wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.
Mit seinem Jahresbericht teilt der Rechnungshof seine Prüfungsergebnisse der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit mit. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.