Mit seinem Jahresbericht teilt der Rechnungshof seine Prüfungsergebnisse der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit mit. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.
Geprüfte Verwendungen von Fraktionsmitteln sind bis auf wenige Einzelfälle ordnungsgemäß, gleichwohl hat der Rechnungshof Empfehlungen zu Änderungen des Fraktionsgesetzes gegeben.
Wie zuletzt 2020 legt der Rechnungshof nach Abschluss seiner Prüfungen in seinem Ergebnisbericht dar, ob und wie der Senat seine Zusagen eingelöst hat.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen der Frühjahrskonferenz in München eine Erklärung beschlossen.