Der Präsident des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Dr. Jäger, traf sich zu Beginn der Woche mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus allen Bundesländern sowie dem Bund zur jährlich zweimal stattfindenden Präsidentenkonferenz.
Auf Einladung des Rechnungshofs Schleswig-Holstein traf man sich in Kiel und sprach über Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, Entwicklungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Rechnungsprüfung sowie den Gesetzentwurf zur Schuldenbremse.
Großen Raum nahm dabei die Beratung zur Schuldenbremse ein, denn der nun vorliegende Gesetzentwurf stellt aus Sicht der Rechnungshöfe eine wirtschaftliche Verwendung der Milliardenkredite in den Ländern nicht sicher:
- Aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf ist das Erfordernis gestrichen worden, dass die Investitionen in die Infrastruktur zusätzlich erfolgen müssen.
- Eine Erfolgskontrolle ist ebenso wenig vorgesehen wie ein Rückforderungsrecht des Bundes bei nicht längerfristig nutzbaren oder unwirtschaftlichen Investitionen.
- Durch eine Erweiterung der Förderbereiche sind diese konturenlos und eine Doppelförderung wird möglich.
Die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine Nachschärfung des Gesetzentwurfs zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Darüber hinaus warnen sie vor weiteren Lockerungen der Schuldenbremse.
Dr. Manfred Jäger, Präsident des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg:
„Das Land braucht Investitionen in die Zukunft. Vor allem im Bereich der öffentlichen Infrastruktur besteht hier hoher Nachholbedarf.
Die Ausnahmen von der Schuldenbremse sind nur dann gerechtfertigt, wenn damit zusätzliche Maßnahmen gefördert werden. Der Verzicht auf dieses Erfordernis geht zu Lasten zukünftiger Generationen und wird nicht zu einem nachhaltigen Aufschwung führen.“
Bereits im März 2025 hatten die Rechnungshöfe der Länder in einer gemeinsamen Erklärung darauf hingewiesen, dass die zusätzlich eingeräumten Verschuldungsmöglichkeiten überhaupt nur dann zu rechtfertigen sind, wenn ein wirksamer Einsatz dieser kreditfinanzierten Ausgaben sichergestellt ist.