Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen und räumen dadurch Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme ein. Dazu äußern sich die Landesrechnungshöfe in einem gemeinsamen Statement.
Reaktion auf Grundgesetzänderung
Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zum Schuldenpaket
- Rechnungshof
-
