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Gutachtliche Äußerung

Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen

09. Dezember 2014 Pressemitteilung

Rechnungshof äußert sich zu Entschädigungszahlungen für die Freimachung von Hafenflächen

Eckard Wille

Der Rechnungshof hat aufgrund zweier Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft die Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen für das geplante Central Terminal Steinwerder geprüft. In seiner Gutachtlichen Äußerung gelangt er zu folgenden Feststellungen:

  • Die seinerzeitige Entscheidung zur Flächenfreimachung ist nicht zu beanstanden.
  • Es gibt keine Hinweise, dass die bestehenden Rechtsrisiken bei außerordentlichen Kündigungen der langfristigen Mietverträge unzutreffend eingeschätzt worden wären.
  • Anhaltspunkte für überhöhte Entschädigungsleistungen haben sich nicht ergeben.
  • Mit der vorgefundenen eingeschränkten Dokumentation ist nicht abschließend feststellbar, ob die unternehmensinterne Kontrolle durch den Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority AöR in den untersuchten Fällen angemessen war.
  • Das auf Veranlassung der heutigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation seit 2010 andauernde Festhalten an rechtsunsicheren Mietvertragsregelungen ist insbesondere vor dem Hintergrund bereits neugefasster rechtssicherer Regelungen zu beanstanden.

Präsident Dr. Schulz: „Die vorzeitige Freimachung von Hafenflächen und die Bemessung damit verbundener Entschädigungsleistungen erfordern rechtssichere Regeln bereits im Mietvertrag. Dabei müssen sowohl die Ziele der HPA, als auch die gesamtstädtischen Interessen an der Weiterentwicklung des Hamburger Hafens berücksichtigt werden. Hier bestand spätestens seit Herbst 2010 dringender Handlungsbedarf.“

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Gutachtliche Äußerung „Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen“

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Pressemitteilung zur Gutachtlichen Äußerung „Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen“

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