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Jahresbericht 2016

Beteiligungen auf dem Prüfstand

15. Februar 2016 Pressemitteilung
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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist an zahlreichen Unternehmen beteiligt, die sich auf den verschiedensten Feldern von ÖPNV, Hafen und Flughafen über Wohnen, Ver- und Entsorgung und Soziales bis hin zu Kultur, Wissenschaft und Gesundheit betätigen. In seinem heute vorgelegten Jahresbericht 2016 hat der Rechnungshof sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Beteiligungen befasst und eine kritische Gesamtschau auf die Beteiligungen der Stadt vorgenommen:

  • Hamburgs Beteiligungen haben sich seit 1986 verdreifacht. Auch Vielfalt und Wert des Gesamtportfolios haben deutlich zugenommen. Damit wächst das Risiko und die Steuerung wird erschwert. Neben einer möglichen Begrenzung des Portfolios sind deshalb Grundsätze für das Eingehen, Halten und Aufgeben von Beteiligungen wichtig, die bislang fehlen.
  • Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen müssen verbessert und die Beachtung zentraler Vorgaben muss sichergestellt werden.
  • Da es sich bei den Beteiligungen um rechtlich selbstständige Einrichtungen handelt, werden die Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments umso geringer, je mehr Aufgaben der Verwaltung durch Beteiligungen wahrgenommen werden. Dem muss durch ein intensiviertes Informationsangebot des Senats an die Bürgerschaft Rechnung getragen werden.

Daneben hat der Rechnungshof erneut eine Vielzahl an Feststellungen, Beanstandungen und Vorschlägen, die zum Teil bereits von den geprüften Stellen aufgegriffen worden sind, in seinem Jahresbericht veröffentlicht, u.a.:

Unnötige Mehrausgaben bei Hochwasserschutzanlagen
Die Baumaßnahme Hochwasserschutzanlage Niederhafen/Baumwall wurde ohne die erforderlichen Bau- und Kostenunterlagen und damit ohne eine wesentliche Voraussetzung für kostenstabiles Bauen begonnen. Eine überdimensionierte und nicht fachgerechte Planung hatte vermeidbare Ausgaben von 320.000 Euro zur Folge. Weitere Mehrkosten von 40.000 Euro können aufgrund der Hinweise des Rechnungshofs noch vermieden werden.

Resteübertragung bei der Abrechnung von Baumaßnahmen auf zulässiges Maß beschränken
Haushaltsreste sind nur in engen Grenzen auf das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Bei einem überprüften Restevolumen von rund 40 Mio. Euro sind mindestens 10 Mio. Euro unzulässigerweise übertragen worden, weil zum Beispiel nach Abschluss der Baumaßnahme kein Mittelbedarf mehr bestand oder zu hohe Mittel übertragen wurden. Zudem wurden nicht mehr benötigte, aber dennoch übertragene Reste für Zwecke verwendet, die nicht von der Ermächtigung der Bürgerschaft gedeckt waren.

Personelle Verflechtungen bei Bußgeldzuweisung ausschließen
Wenn Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden, können diese Gelder entweder direkt oder über den „Sammelfonds für Bußgelder“ gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden. An Verteilungsentscheidungen waren Richter beteiligt, die selbst oder deren Ehegatte im Vorstand der begünstigten Einrichtung tätig waren. Dies kann das Vertrauen in die Justiz beeinträchtigen. Der Rechnungshof hat Vorschläge gemacht, wie solchen Interessenkollisionen entgegengewirkt werden kann.

Kirchentag: Bürgerschaft nicht vollständig unterrichtet und zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nicht sichergestellt
Für die Ausrichtung des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2013 in Hamburg erhielt der eigens hierfür gegründete Verein eine Zuwendung in Höhe von 7,5 Mio. Euro von der Stadt. Hierüber wurde die Bürgerschaft informiert, nicht aber über die Höhe des Verzichts auf Gebühren und Entgelte, der zusätzliche über 2 Mio. Euro ausmachte. Der Verein hat zudem die erhaltenen Mittel teilweise nicht dem Zuwendungszweck entsprechend eingesetzt, in dem er u.a. Lehrgangskosten in der Schweiz finanzierte.  

Stärkung der Finanzämter noch nicht gelungen
Um die Betriebsprüfung zu stärken, hatte die Bürgerschaft eine Aufstockung der Ausbildungskapazitäten gefordert. Da in den kommenden Jahren mit hohen Personalabgängen zu rechnen ist und der Umfang der Aufgaben zugenommen hat, besteht trotz der Ausbildungsinitiative des Senats weiterhin Handlungsbedarf. Um Personalengpässe zu vermeiden, muss die Verwaltung die immer noch ausstehenden konzeptionellen Überlegungen zur Optimierung des Ressourceneinsatzes in Veranlagungs- und Betriebsprüfungsstellen vorantreiben.

Download

Ausführungen des Präsidenten auf der Pressekonferenz am 15. Februar 2016

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Kurzfassung des Jahresberichts 2016 als Pressemitteilung

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Jahresbericht 2016

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