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Jahresbericht 2022

Rechnungshof veröffentlicht Jahresbericht 2022

14. Februar 2022 Pressemitteilung
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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Mit seinem Jahresbericht teilt der Rechnungshof seine Prüfungsergebnisse der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit mit. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.

Da es der Verwaltung auch im Jahr 2020 noch nicht gelungen ist, die vom Rechnungshof wiederholt festgestellten Mängel in der Buchhaltung und der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel abzustellen, hat der Rechnungshof sein Testat auch für den Jahres- und Konzernabschluss 2020 eingeschränkt. Bezüglich der über die Jahre wiederholt festgestellten Mängel sind zwar Fortschritte erkennbar. Allerdings hat der Rechnungshof weitere Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 getroffen: Vermögensgegenstände wurden zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Sondervermögen „Stadt und Hafen“ und der „Kulturfabrik Kampnagel“ unvollständig oder fehlerhaft bilanziert. Zudem gab es auch im Haushaltsjahr 2020 Sachverhalte, die nicht entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen, sondern nach den Ansätzen im Haushaltsplan bilanziert wurden.

Der vorliegende Jahres- und Konzernabschluss ist maßgeblich von den finanziellen Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt. Das Jahresergebnis des Kernhaushalts verschlechterte sich von einem Überschuss von rund 52 Mio. Euro im Jahr 2019 auf ein Defizit von rund 625 Mio. Euro im Jahr 2020. Unter Berücksichtigung von Ermächtigungsüberträgen („Reste“) und der Zuführung zur Konjunkturposition ergibt sich sogar ein Defizit von 1.625 Mio. Euro. Dieses setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag von 748 Mio. Euro aus der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit und einem pandemiebedingten Fehlbetrag von 877 Mio. Euro. Mit dem pandemiebedingten Fehlbetrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) jedoch deutlich unter dem hierfür geplanten Fehlbetrag von 1.415 Mio. Euro geblieben.

Bei einer Vielzahl von Prüfungen hat der Rechnungshof konkrete Mängel im Verwaltungshandeln festgestellt. Auch weil im Bereich der Digitalisierung immer wieder Schwachstellen der öffentlichen Verwaltung zutage getreten sind, berichtet der Rechnungshof zu sechs Einzelprüfungen in diesem Bereich. Neben einer Vielzahl von Einzelfeststellungen wurden auch strukturelle Mängel deutlich:

  • Auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) soll die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorangebracht werden. Für alle vom Bund finanzierten OZG-Umsetzungsprojekte der FHH war der Abschluss der Konzeption zum 31. Juli 2021 Voraussetzung für das Erreichen des ersten Meilensteins. Diesen Termin hat die Senatskanzlei bei keinem Projekt eingehalten. Dies birgt das Risiko, dass das Ziel des OZG nicht erreicht wird.
  • Die insgesamt für Digitalisierungsmaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht bekannt und ihre Finanzierung damit nicht gesichert. So ist z. B. die Finanzierung der OZG-Betriebskosten weitgehend ungeklärt. Für angesichts begrenzter Finanzmittel erforderliche verbindliche Planungen und Prioritätsentscheidungen bedarf es verlässlicher Verfahren.
  • Für die Lebenszyklussteuerung der IT-Verfahren wichtige Steuerungsinstrumente greifen nicht wie vorgesehen.

Im Bereich Soziales zeigten sich Mängel bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss. Die Antragbearbeitung dauert zu lange, säumige Unterhaltspflichtige werden zu selten zu Zahlungen herangezogen, Bearbeitungsverfahren und personelle Ausstattung der bezirklichen Dienststellen sind uneinheitlich. Bei der Obdachlosenhilfe zeigte sich, dass es sich bei rund 80 % der Obdachlosen um ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger handelt, die überwiegend schon bei ihrer Ankunft obdach- und/oder mittellos waren. Eine dauerhafte, niedrigschwellige und anonyme Versorgung dieser Personen geht über die staatliche Verpflichtung zur Gefahrenabwehr in Notsituationen hinaus. Auch für EU-Bürgerinnen und Bürger ohne Sozialleistungsanspruch gilt keine uneingeschränkte Freizügigkeit.

Im Baubereich liefen auch im Jahr 2020 das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) und die Umsetzung der Grundsätze des Kostenstabilen Bauens noch nicht rund. Beim Neubau des Zentrums für Studium und Promotion an der Technischen Universität Hamburg wurde der vereinbarte garantierte Maximalpreis überschritten, die Bedarfsplanung hatte Mängel und bei den Flächen wurde ein überhöhter Verkehrsflächenanteil hingenommen. Die gegenüber dem Haushaltsausschuss dargestellten Mietkosten bilden nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab, weil sie einen Investitionszuschuss und die Grundstückskosten nicht enthalten. Beim Projekt Baakenhafen wurde für 1 Mio. Euro eine Fahrrinne hergestellt, ohne zu klären ob dafür ein Bedarf besteht. Darüber hinaus vertritt die für das Projekt zuständige HafenCity GmbH die unzutreffende Auffassung, dass die Grundsätze des Kostenstabilen Bauens für sie keine Anwendung finden.

Mängel gab es auch in der Personalverwaltung der Behörden und Ämter. Bei der Bearbeitung der Überzahlungen von Personalmitteln an Beschäftigte und die anschließenden Rückforderungen fehlte es häufig an der gebotenen Zügigkeit. Das Personal-abrechnungsverfahren KoPers lieferte fehlerhafte Überzahlungslisten. Bei der Zahlung von Urlaubsabgeltungen waren 64 % der Fälle fehlerhaft. Vier Personalstellen vergüteten sogar Urlaubsansprüche bei fortdauerndem Beschäftigungsverhältnis – die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für derartige Zahlungen.

 

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Ausführungen des Präsidenten auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2022

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Kurzfassung des Jahresberichts 2022 als Pressemitteilung

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Jahresbericht 2022

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