Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen der Frühjahrskonferenz in München eine Erklärung beschlossen.
Gründung und Betrieb sind haushaltsrechtlich zulässig, ihre öffentliche Beauftragung aber teilweise nicht. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Hamburg Wasser GmbH und von bilanziellen Wahlrechten ist kritisch zu sehen.
Die anstehende Reform des Haushaltswesens kann den Blick von Bürgerschaft und Senat für Vermögen und Zukunftslasten der Stadt schärfen, so dass Hamburg in Zukunft nicht weiter über seine Verhältnisse lebt.
Immer mehr öffentliche Bauprojekte werden als „Öffentlich-Private Partnerschaften“ realisiert. Der Bericht stellt klar: Vorhaben, für die die eigenen Mittel nicht ausreichen, dürfen auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanziert werden.
Man kann dauerhaft nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Hamburg hat einen Schuldenberg von 28 Milliarden Euro angehäuft. Der Rechnungshof beschreibt die Risiken und den Handlungsbedarf bis 2020.
Für welche Ziele soll wieviel Geld ausgegeben werden? Werden die Ziele tatsächlich erreicht? Das Neue Haushaltswesen der Stadt soll der Bürgerschaft hierfür ab 2014 Antworten liefern. Der Rechnungshof hat das Konzept untersucht.
Kostensteigerungen bei öffentlichen Baumaßnahmen sind weder zwangsläufig noch unabwendbar. Durch sorgfältige Planung und Durchführung können sie weitgehend vermieden werden.
Die deutschen Rechnungshöfe haben einen Bericht mit Informationen zu den Finanzen der Europäischen Union, zur Kontrolle von EU-Mitteln sowie über die Ergebnisse von Prüfungen vorgelegt.
Der Hamburger Haushalt befindet in einer problematischen Lage – trotz der positiven Entwicklung seit 2005 und dem Verzicht auf eine Neuverschuldung ab 2007.