Die Gründung des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg jährte sich im Dezember 2023 zum 75. Mal. Bürgerschaft und Senat luden zu diesem Anlass am 13. Dezember 2023 zu einem Festakt in den Kaisersaal des Rathauses. Am 16. Dezember 1948 wurde das Gesetz zur Errichtung des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg verkündet.
Neben der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit, Hamburgs Erstem Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, dem Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Stefan Schulz, sprach auch der Chefredakteur des Hamburger Abendblatts Lars Haider zu den Gästen des Festaktes. Dazu gehörten mit den wichtigsten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus der Hamburger Politik und Verwaltung und den Präsidentinnen und Präsidenten der Deutschen Rechnungshöfe auch die ehemaligen Präsidenten und Kollegiumsmitglieder des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg.
Geladen waren auch alle aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs, deren – nach den Worten des Präsidenten Dr. Stefan Schulz – prüferische Spürnasen die Grundlage für die Arbeit des Hauses bilden.
Für den musikalischen Rahmen der Veranstaltung sorgte ein schwungvolles Quartett des Hamburger Polizeiorchesters mit zeitgenössischer Unterhaltungsmusik. Gute Gespräche bei gekühlten Getränken und Fingerfood in den Räumen des Rathauses rundeten das Ereignis ab.
Ein Rückblick
Die Entwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle in Hamburg begann 1699 mit dem Beschluss über die Einrichtung einer General-Rechenkammer. Sie nahm ihre Tätigkeit jedoch nie auf und wurde 1712 – es könnten ja „die wichtigsten Geheimnisse der Stadt zum größten Nachteil entdeckt werden“ – aufgelöst. Nach der Herrschaft der Franzosen über Hamburg wurde 1814 eine bürgerliche „Revisions-Kommission“ eingesetzt; aber erst 1858 übernahmen nach Einrichtung einer „Kontrolle bei der Hauptstaatskasse“ gelernte Verwaltungsbeamte die Prüfung von Anweisungen vor ihrer Zahlung. Versuche der Bürgerschaft, das 1896 als Teil der Verwaltung geschaffene und damit nicht unabhängige „Revisions- und Kontrollbüro“ mit größeren Kompetenzen auszustatten oder gar zu verselbstständigen, verliefen aufgrund von Erwägungen und Gegenvorstellungen des Senats im Sande.
Auch die Schaffung eines ausschließlich dem Senat zugeordneten „Rechnungsamts“ in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts brachte keine den modernen Erfordernissen angemessene, unabhängige Finanzkontrolle. 1938 wurde die bisherige einheitliche Verwaltung der Stadt geteilt in eine „Staatsverwaltung“ und eine „Gemeindeverwaltung“. Die Rechnungsprüfung für die staatliche Haushaltsführung wurde im Sinne einer Außenstelle auf den Rechnungshof des Deutschen Reiches übertragen.
Die Geburtsstunde der heutigen unabhängigen und selbstständigen Finanzkontrolle in Hamburg schlug am 16. Dezember 1948 und ist untrennbar mit dem Namen von Professor Dr. Herbert Weichmann – dem späteren Ersten Bürgermeister Hamburgs – verbunden. Nachdem er im Juni 1948 Präsident des Rechnungsprüfungsamts geworden war, erreichte er im Kräftefeld von Senat, Bürgerschaft und Militärregierung, dass am 16. Dezember 1948 das Gesetz über die Errichtung eines Rechnungshofs der Hansestadt Hamburg verkündet wurde. Dieses sah vor: Der Rechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Behörde. Der Rechnungshof wird kollegial organisiert. Die Mitglieder des Rechnungshofs erhalten die richterliche Unabhängigkeit.
Einen Auszug aus der ersten Denkschrift zur Jahresrechnung 1948, mit einleitenden Worten des ersten Präsidenten Professor Dr. Herbert Weichmann, können Sie sich hier ansehen: Auszug Denkschrift 1948
Professor Dr. Herbert Weichmann war Präsident des Rechnungshofs bis 1957. Weitere Meilensteine in der Nachkriegsentwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle in Hamburg waren zum einen die Haushaltsreform von 1969: Sie brachte die Klarstellung, dass es keine prüfungsfreien Räume mehr gibt, die Stärkung der Stellung des Rechnungshofs im Verhältnis zum Parlament sowie die Betonung der gegenwartsnahen und rechnungsunabhängigen Prüfung.
Weiterhin wurden im Jahr 1996 Artikel 71 der Verfassung, das Gesetz über den Rechnungshof und die Haushaltsordnung dahingehend geändert, dass seitdem eine qualifizierte Minderheit der Bürgerschaft ein Prüfungs- und Berichtsersuchen an den Rechnungshof richten kann und dieser dann unabhängig entscheidet, ob er einem solchen Ersuchen entspricht, der Präsident bzw. die Präsidentin des Rechnungshofs die Beamtinnen und Beamten des Rechnungshofs ernennt und entlässt, das für den Rechnungshof geltende Kollegialprinzip stärker verankert worden ist.
Seit 2008 kann der Rechnungshof nach Artikel 50 der Verfassung durch eine qualifizierte Minderheit der Bürgerschaft ersucht werden, die finanziellen Auswirkungen von Volksbegehren zu prüfen.
Mit der Einführung der Doppik und der Reform der Landeshaushaltsordnung im Jahr 2015 hat sich die Rolle des Rechnungshofs in der Form erweitert, dass er nun auch den Einzelabschluss und den Konzernabschluss Hamburgs prüft und testiert. Der Senat veröffentlicht das Prüfungsergebnis (Bestätigungsvermerk) in seinem Geschäftsbericht.