- Der Rechnungshof fasst seine Prüfungsfeststellungen in Prüfungsmitteilungen zusammen, die er den Behörden, Betrieben usw. zur Stellungnahme zuleitet. Wesentlich sind dabei der Dialog mit den geprüften Stellen und die beiderseitige Bereitschaft zur Kooperation.
- Der Rechnungshof besitzt keine Exekutiv- und Sanktionsbefugnisse. Er überzeugt durch Argumente.
- Der Jahresbericht des Rechnungshofs enthält nur eine Auswahl besonders bedeutsamer Feststellungen und Empfehlungen. Die Wirkungen des Rechnungshofs werden daher nur zu einem Teil öffentlich sichtbar.
- Die allgemeine Zugänglichkeit des Jahresberichtes erhöht die Transparenz des Verwaltungshandelns und ermöglicht eine öffentliche Diskussion der Prüfungsfeststellungen.
- Die Bürgerschaft, der Haushaltsausschuss und dessen Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung“ erörtern die in den Jahresbericht aufgenommenen Prüfungsfeststellungen. Dies führt in aller Regel dazu, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs von den politischen Entscheidungsträgern unterstützt werden.
Wir über uns
Wirksamkeit
- Rechnungshof
-
Beschreibung der Wirksamkeit des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg.
- Rechnungshof
-