Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden Schulbehörde
Bewertung

Deutsche Schulabschlüsse

Schulische Abschlüsse, Berechtigungen und Vorbildungen, die außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg, aber innerhalb Deutschlands erworben worden sind, bedürfen unter Umständen der Anerkennung. Sie werden anerkannt, wenn die bescheinigten Leistungen den Anforderungen der Kultusministerkonferenz oder vergleichbarer Hamburger Bildungsgänge entsprechen. Ob diese Gleichwertigkeit gegeben ist, wird im Beratungsteam des Schulinformationszentrums, nach vorheriger Terminvereinbarung, geprüft und gegebenenfalls bestätigt.

  • Schule und Berufsbildung
  • Sie lesen den Originaltext

Benötigte Unterlagen:

  • Für die Anerkennung sind im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien folgende Unterlagen vorzulegen:  
  • für die Bewertung von Schulabschlüssen und von Schulzeugnissen aus anderen deutschen Ländern oder aus der ehemaligen DDR das jeweilige Abschlusszeugnis;

für die Bewertung der Fachhochschulreife werden benötigt:

  • wenn der schulische Teil auf einer gymnasialen Oberstufe erworben wurde, die "Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife" sowie das Abgangszeugnis,  
  • wenn der schulische Teil durch andere Bildungsgänge (wie Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen) erworben wurde, das Abschlusszeugnis;

für die Anerkennung des fachpraktischen Teils sind die Unterlagen erforderlich, die auch für die Anerkennung der Hamburger Fachhochschulreife (siehe: Zuerkennung der Fachhochschulreife, benötigte Unterlagen) verlangt werden.

Bitte vereinbaren Sie für die Prüfung Ihrer Unterlagen einen Termin
unter 040 42899-22 11.

Gebühren: keine