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Unabhängige Beratung

Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen

und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG) ​​​​​​​

In den Schulen arbeiten Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche und Sorgeberechtigte vertrauensvoll zusammen. Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigte können mitbestimmen und haben eigene Rechte. Dies ist im Hamburgischen Schulgesetz geregelt.

Die Ombudsstelle arbeitet seit 1999 im Auftrag der Hamburger Schulbehörde. Sie unterstützt die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern dabei, ihre Rechte wahrzunehmen und auszuüben...

  • in der Klasse
  • in der Elternvertretung der Klasse
  • im Schülerrat und im Elternrat
  • in der Schulkonferenz
  • in über-schulischen Gremien und Arbeitsgruppen
  • in Schülerkammer und Elternkammer
  • im Kreiselternrat
  • im Kreisschülerrat
  • im Landesschulbeirat.

Die Ombudsstelle...

  • vermittelt bei Konflikten und Widersprüchen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 HmbSG
  • berät bei Fragen zur Arbeit in schulischen und überschulischen Gremien
  • hilft gute Lösungen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu finden.

Peter Puhle hat seine Ombudstätigkeit beendet. Für ihn übernimmt Frau Dr. Gabriele Kandzora das Ombudsamt.
Sie hat lange in verantwortungsvollen Funktionen in der Schule und in der Schulbehörde gearbeitet.
Jetzt ist sie im Ruhestand und arbeitet ehrenamtlich.

Peter Puhle und Dr. Gabriele Kandzora
Peter Puhle und Dr. Gabriele Kandzora Claudia Pittelkow

Die Ombudsstelle erreichen Sie telefonisch oder per Mail:
Dr. Gabriele Kandzora
Telefon: +49 40 42863-2733
E-Mail: ombudsstelle-schueler@bsb.hamburg.de

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Ombudsbericht 2021-2022

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