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Case Management

Schulische Perspektiven für Intensivtäter

  • Schule und Berufsbildung

Für Hamburger Schüler:innen, die bei der Polizei als Intensivtäter geführt werden, gibt es seit November 2010 das schulische Case Management. Diese Jugendlichen im Alter von 14 -21 Jahren, werden meist bis zum Ende der Schulpflicht bei der Suche, bei der Vermittlung und bei der Umsetzung einer schulischen oder beruflichen Perspektive intensiv unterstützt und begleitet.

  • Schule und Berufsbildung
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Das Team Case Management der Beratungsstelle Gewaltprävention der Behörde für Schule und Berufsbildung ist zuständig für die Fallbearbeitung der o. g. - Zielgruppe.  

Folgende Aufgaben werden bearbeitet:

  • Koordinierung der schulischen Interventionsmaßnahmen in enger Abstimmung mit den schulischen Einrichtungen (u.a. REBBZ, Schule, BZBS, Haus- und Krankenhausunterricht),
  • Zuständigkeit bei Fragen der Schullaufbahnberatung und der Schulpflichtüberprüfung,
  • Unterstützung der Lehrkräfte bei akuten Gewaltvorfällen in der Schule,  
  • Betreuung und Begleitung der Jugendlichen in der Krisenintervention, Einsatz deeskalierender Maßnahmen,
  • Dokumentation der Maßnahmen.
  • Enge Kooperation mit Familie, Jugendhilfe, JGH, JBH, Polizei und Justiz.

beispielhafte Verfahrensabläufe im Case Management

  • Meldung eines neuen Einzelfalles durch die Koordinierungsstelle des Obachtverfahrens an das Case Management der Beratungsstelle Gewaltprävention,
  • Kontaktaufnahme zur Stammschule (Information und Austausch über die schulische Problemlage, Informationen über bereits erfolgte schulische Maßnahmen und deren Ausgang (Erfolge, Abbrüche), Informationen über Schulbesuch, Informationen über erfolgte Suspendierungen, Schulwechsel, weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Informationen über Eltern und Herkunftsfamilie, feste schulische Ansprechpartner für Case-Manager, bisherige REBBZ Ansprechpartner oder Ansprechpartner des Beratungsdienstes),
  • zeitnaher Austausch mit der FIT-/ ASD- Fachkraft über die schulische Problemlage, über pädagogische  und bereits durchgeführte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule,  Austausch relevanter Informationen über die Hilfeplanung, ggf. Hintergründe über bereits erfolgte Maßnahmen seitens des FIT / ASD, Informationen über die Herkunftsfamilie und Ansprechpartner weiterer Institutionen und Dienste,
  • ggf. Kontaktaufnahme zur bisher zuständigen REBBZ - Stelle (Information über Zuständigkeit, Austausch über erfolgte Beratungen oder Maßnahmen und deren Ausgang,  Informationen über die Position der Eltern sowie deren Bereitschaft zur Kooperation / Problemeinsicht),
  • Kontaktaufnahme zu den Sorgeberechtigten (Information über Zuständigkeit, Austausch über die wahrgenommene Problemlage, Hinweise auf Diagnostik, Förderplanung und Schullaufbahnbegleitung),
  • Gespräch mit dem Jugendlichen, der Jugendlichen (Information über Zuständigkeit, Austausch über die wahrgenommene Problemlage, Hinweise auf Diagnostik, Förderplanung und Schullaufbahnbegleitung, Ressourcen und Kompetenzen.
  • Einleitung konkreter weiterer schulischer oder beruflicher Schritte, Kontaktaufnahme mit entsprechenden Kooperationspartnern, wie der Schulaufsicht, dem Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB), der Agentur Jobtransfer und  der Jugendberufsagentur (JBA)

Informationen zum Hamburger Obachtverfahren:

Seit Anfang Oktober 2011 stehen jährlich etwa 200 jugendliche Gewalttäter in Hamburg unter besonderer Beobachtung mehrerer beteiligter Behörden. Kriterien für die Aufnahme ins Obachtverfahren sind eine bestimmte Menge an Straftatvorwürfen oder aber eine besondere Tatschwere.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Behörde für Schule und Berufsbildung, die Jugendgerichtshilfe / Jugendbewährungshilfe, die Innenbehörde (Polizei) und die Justizbehörde melden wöchentlich die aktuelle Entwicklung der Jugendlichen, so dass zeitnah auf eine negativ verlaufende Tendenz eingegangen werden kann. In gemeinsamen Fallkonferenzen wird entschieden, welche Maßnahmen am geeignetsten erscheinen, um die Jugendlichen erfolgreich zu unterstürzen. Bei anhaltend guter Bewertung aller beteiligten Behörden wird der / die Jugendliche aus dem Obachtverfahren gelöscht.

Das Case Management der Beratungsstelle Gewaltprävention übernimmt stellvertretend für die Behörde für Schule und Berufsbildung die Recherche und Pflege der Statusmeldungen der schulischen Entwicklung. Weiterhin wird, wie oben beschrieben  die weitere Betreuung, der schulischen und beruflichen Unterstützung besonders gefährdeter Jugendlicher gewährleistet.


Kontakt:

Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
E-Mail: casemanagement@bsb.hamburg.de