Intervention bei Verdachtsfällen mit einer ideologisch extremen Orientierung
In den folgenden Ausführungen finden Sie Infos darüber, wie Schulen von unserer Seite aus Unterstützung bekommen können, wenn ein Extremismus verdacht in der Schülerschaft besteht.
Problemlage
In Hamburg werden vereinzelt Jugendliche und Heranwachsende identifiziert, die sich in extremistischen Kreisen bewegen und durch entsprechende Äußerungen auffallen. Dadurch entstehen oft Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern bzw. Schulpersonal.
Die Beratungsstelle Gewaltprävention führt schulische Einzelfall-Begleitung (Intervention) bei der Verdachtsklärung von religiösem und politischem Extremismus durch und berät die Schulen in Umgang mit bereits radikalisierten Schülerinnen und Schülern.
Zielgruppe und Vorgehensweise
Alle Hamburger Schülerinnen und Schüler werden über die Beratungsstelle Gewaltprävention betreut, bei denen sich der Verdacht konkretisiert hat, einem extremistischen Dogma zu folgen. Bei Fallmeldungen aus den Schulen zu konkreten Einzelfällen findet eine erste vertrauliche Recherche und Prüfung des Sachverhaltes statt. Bei Verdacht auf einen extremistischen Hintergrund wird die Fallzuständigkeit übernommen. Dabei kann entschieden werden, welche weiteren Institutionen hinzugezogen werden können.
Im Rahmen eines Erstgesprächs in der Schule (Schulleitung, Fachkräfte) werden unter anderem das grenzverletzende Verhalten gegenüber Dritten in der Schule und die konkreten Hinweise einer möglichen Radikalisierung erörtert. Darüber hinaus wird der mögliche negative Einfluss von Verwandten, Bekannten, Freunden und Freundinnen sowie weiteren Quellen wie dem Internet oder sozialen Medien thematisiert.
Ein Fall in diesem Kontext wird wie folgt definiert: In den ersten Beratungsgesprächen zwischen Schule und der Beratungsstelle Gewaltprävention kann ein Extremismus- und Radikalisierungsverdacht mit Potential zur Selbst- und Fremdgefährdung nicht vollständig ausgeräumt werden. Äußerungen oder Verhalten können nicht als einmalige verbale Provokationen bzw. unangemessene Unterrichtsstörung oder als Verhalten eines streng gläubigen bzw. politisch engagierten jungen Menschen betrachtet werden. Hinzu kommen ggf. Hinweise aus dem persönlichen Umfeld (Familie, Freundeskreis), die den Verdacht einer extremistischen Radikalisierung erhärten. In Rücksprache mit der jeweiligen Schulleitung wird seitens der Beratungsstelle Gewaltprävention eine „Fallzuständigkeit“ erklärt. In der Folge wird dieser Einzelfall über eine längere Zeit begleitet (Beratungsprozess) und ggf. mit anderen Institutionen Kontakt aufgenommen.
Bei allen Extremismusformen wird die Prüfung antisemitischer und antimuslimischer Einstellungen durchgeführt. Bei dem begründeten Verdacht, ohne, dass eine Fallzuständigkeit für die Beratungsstelle Gewaltprävention entsteht, beraten wir die Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) (vgl. Definition Drs. 22/193).
Die wesentlichen Kooperationspartner der Beratungsstelle Gewaltprävention im Rahmen der Fallarbeit sind die Jugendämter, Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, Sicherheitsbehörden (LKA, LfV), zivilgesellschaftliche Fachberatungsstellen (BMT, Empower, Legato) sowie konkret themenbezogene Projekte (z.B. Fachrat islamische Studien).
Schaubild: Verdachtsfall
BSB-Fachkräfte (ReBBZ, Schulaufsicht) werden über die Fallarbeit von der Beratungsstelle Gewaltprävention (B33) informiert und übermitteln die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle Gewaltprävention. Nach Übernahme der Zuständigkeit durch die Beratungsstelle Gewaltprävention findet in der Regel keine ergänzende Einzelhilfe durch ein ReBBZ statt.
Die Betroffenen- und Angehörigenberatung wird regelhaft von Projekten in den entsprechenden Extremismusfeldern wie z.B. Legato oder Empower übernommen. Besteht nach gemeinsamer Einschätzung ein möglicher Bedarf an Leistungen der Jugendhilfe, wird das zuständige Jugendamt informiert, falls es noch nicht eingebunden ist. Überlegungen zu Maßnahmen der Jugendhilfe obliegen dann den ASD-Kolleginnen und Kollegen.
Für fortbildende Maßnahmen des Schulpersonals wird das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) eingebunden.
- Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit -
Melden Sie sich gerne jederzeit mit allen Fragen und Anliegen bei uns.
Ansprechpartner Religiöser Extremismus:
Sharif Asadi
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63 - 7013
Mail: sharif.asadi@bsb.hamburg.de
Ansprechpartnerin Rechtsextremismus:
Friederike Häuser
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63 - 7001
Mail: friederike.haeuser@bsb.hamburg.de