Familiäre Gewalt - ist der Oberbegriff für alle Formen der Gewalt, von der Kinder wie auch Erwachsene innerhalb der Familie betroffen sind.
Vernachlässigung
ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeverantwortliche Personen, welches zur Sicherstellung der seelischen und körperlichen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.
Psychische und physische Misshandlung:
Unter körperlicher Kindesmisshandlung sind alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen zu verstehen, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt zu erheblichen, nicht-zufälligen Verletzungen des Kindes, zu körperlichen und seelischen Schädigungen und zu Beeinträchtigungen der weiteren kindlichen Entwicklung führen. Unter psychischer Misshandlung werden wiederholte oder extreme Verhaltensmuster von Betreuungspersonen verstanden, die Kindern zu verstehen geben, dass sie wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt oder nur dazu da sind, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.
Sexueller Missbrauch
ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der sich das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht ausdrücklich widersetzen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
Gewalt „im Namen der Ehre“1
sind Handlungen, die innerhalb traditionell -patriarchalisch geprägten Gesellschaften von nahen männlichen Verwandten ausgeübt werden im Glauben, die Ehre der Familie zu bewahren oder herzustellen. Opfer sind meistens Mädchen (ab der Pubertät) oder Frauen, die als Trägerinnen der Familienehre gesehen werden, aber auch Jungen und Männer. Ehrenbezogene Gewalt umfasst unterschiedliche Formen:
Unterdrückung, Bedrohung, Erpressung, Misshandlung, Verschleppung, Zwangsheirat, so genannter „Ehrenmord“
Genitalverstümmelung:
Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien wird in einer Reihe von afrikanischen und einigen asiatischen Ländern aus traditionell-patriarchalischen Motiven praktiziert. Daher können auch hiesige Migrantengruppen betroffen sein. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen in ihren verschiedenen Formen stellt als irreversible Schädigung der körperlichen Unversehrtheit eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Sie ist nach europäischem und deutschem Recht eine Straftat2.
Die Beschneidungen werden entweder illegal hier in Deutschland oder während eines Auslandsaufenthalts (v. a. beim Besuch im Herkunftsland) durchgeführt. Betroffen sind grundsätzlich Mädchen, Frauen ab dem Säuglingsalter bis vor der Heirat, aber überwiegend Kinder ab vier Jahren bis zum Beginn der Pubertät3. Die Beschneidung von Jungen fällt nicht unter Genitalverstümmelung, da sie keinen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Bei der Genitalverstümmelung von Minderjährigen handelt es sich um Misshandlung. Wenn Eltern die Beschneidung ihrer minderjährigen Tochter veranlassen und auch bereits, wenn sie zu diesem Zweck ihr Kind ins Ausland bringen, ist dies eine schwerwiegende Kindeswohlverletzung.
Als häusliche Gewalt
werden tätliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder Lebenspartnern bezeichnet. In vielen dieser Fälle von gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Erwachsenen sind Kinder und Jugendliche mittelbar als Opfer betroffen. Dieses Erleben hat zugleich Auswirkungen auf die individuelle Entwicklung der Kinder.
Beobachtete und erlebte Gewalt kann zur Beeinträchtigung der emotionalen, sozialen, körperlichen und kognitiven Entwicklung führen und kann das Kindeswohl gefährden oder zumindest beeinträchtigen.
Sonderheft der LI-Reihe "Beratung im System Schule", September 2008.
Für Beraterinnen und Berater wird in dieser 24seitigen Broschüre Hintergrundwissen und Informationsmaterial zum Umgang in der Schule mit Hinweisen, Verdachtsmomenten und Wissen um familiäre und häusliche Gewalt bereit gestellt.
Weitere Informationen bei:
Sabine Schmiegelow
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: 4 28 63 - 7013
sabine.schmiegelow@bsb.hamburg.de