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Was müssen Schulleitungen anzeigen?

Anzeigepflichtige Straftatbestände

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Bei den folgenden Straftatbeständen im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität sind Schulleitungen verpflichtet, die Tat mit dem Meldeformular Gewaltvorfälle zu melden und bei der Polizei anzuzeigen.

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» Straftat gegen das Leben

» Sexuelle Grenzverletzungen

» Raub oder Erpressung

» Gefährliche Körperverletzung

Für Gewaltvorfälle, die nicht zur Kategorie der Gewaltkriminalität gehören, also beispielsweise einfache Körperverletzungen, gilt dies nicht. Solche Vorfälle dokumentieren Sie formlos und schulintern im Schülerbogen. Die Entscheidung, solche Vorfälle bei Bedarf der Polizei anzuzeigen, liegt nach wie vor bei der Schulleitung.

In allen Fällen können die Schulen weiterhin geeignete Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Schulaufsicht, der ReBBZ/BZBS sowie der Beratungsstelle Gewaltprävention in Anspruch nehmen.

 

Neben den oben in der Navigation erreichbaren Checklisten können Sie sich unten auf dieser Seite eine PDF-Datei mit allen gesammelten Checklisten herunterladen.

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Sammlung Checklisten

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