Anhaltspunkte für Gefährliche Körperverletzung (Strafgesetzbuch §§ 224):
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Sofortmaßnahmen
• Einschreiten des Schulpersonals, ggf. Sicherstellung von mitgeführten Waffen
oder waffenähnlichen Gegenstände durch Schulpersonal, Konfrontation der
tatverdächtigen Person mit dem Tatvorwurf
• Bei Gefahr im Verzug Notruf 110
• Schutz der geschädigten Person sicherstellen (→siehe Checkliste Opferschutz)
• Sofortige Information an Schulleitung und Klassenleitung
• Grenzziehung und Konfrontation durch Schulleitung, evtl. Suspendierung nach
§49 Absatz 9 HmbSG
• Information der Sorgeberechtigten der beteiligten Personen
Einschaltung wichtiger Institutionen
• Meldung des Vorfalls durch das Gewaltmeldeformular an Polizei, Schulaufsicht, ReBBZ
und Beratungsstelle Gewaltprävention bzw. bei beruflichen Schulen an das BZBS
Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen
• Einleitung von Erziehungsmaßnahmen und/oder einer schulischen Ordnungsmaßnahme
nach §49 HmbSG unter Berücksichtigung z. B. von Vorsatz und Einsicht
Rückkehr in den Alltag
• Integration und Unterstützung des Opfers gewährleisten (Beratungsdienst, ggf. BeOS-
Fachkraft oder ReBBZ hinzuziehen)
• Mit Zustimmung des Opfers: Anbahnung eines geeigneten Gesprächsformates, aber
keines Tatausgleichsgespräches
• Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
• Integration und fachliche Begleitung der Täter
Gefährliche Körperverletzung
Beachten Sie auch unsere Hinweise auf unserer Seite zum Opferschutz
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020