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Keine Rauferei, sondern brutale Gewalt

Gefährliche Körperverletzung

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Anhaltspunkte für Gefährliche Körperverletzung (Strafgesetzbuch §§ 224):

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

Sofortmaßnahmen
• Einschreiten des Schulpersonals, ggf. Sicherstellung von mitgeführten Waffen 
  oder waffenähnlichen Gegenstände durch Schulpersonal, Konfrontation der
  tatverdächtigen Person mit dem Tatvorwurf
• Bei Gefahr im Verzug Notruf 110
• Schutz der geschädigten Person sicherstellen (→siehe Checkliste Opferschutz)
• Sofortige Information an Schulleitung und Klassenleitung
• Grenzziehung und Konfrontation durch Schulleitung, evtl. Suspendierung nach
  §49 Absatz 9 HmbSG
• Information der Sorgeberechtigten der beteiligten Personen

Einschaltung wichtiger Institutionen
• Meldung des Vorfalls durch das Gewaltmeldeformular an Polizei, Schulaufsicht, ReBBZ
  und Beratungsstelle Gewaltprävention bzw. bei beruflichen Schulen an das BZBS
  Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen
• Einleitung von Erziehungsmaßnahmen und/oder einer schulischen Ordnungsmaßnahme
  nach §49 HmbSG unter Berücksichtigung z. B. von Vorsatz und Einsicht

Rückkehr in den Alltag
• Integration und Unterstützung des Opfers gewährleisten (Beratungsdienst, ggf. BeOS-
   Fachkraft oder ReBBZ hinzuziehen)
• Mit Zustimmung des Opfers: Anbahnung eines geeigneten Gesprächsformates, aber
   keines Tatausgleichsgespräches
• Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
• Integration und fachliche Begleitung der Täter
   Gefährliche Körperverletzung


Beachten Sie auch unsere Hinweise auf unserer Seite zum Opferschutz

 

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020

Download

Checkliste Gefährliche Körperverletzung

PDF herunterladen [PDF, 211,8 KB]

Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen

PDF herunterladen [PDF, 163,4 KB]

Meldeformular Gewaltvorfälle an Schulen in Hamburg (DOC 155 KB)

DOCX herunterladen [DOCX, 47,0 KB]

Opferschutz

Checkliste: „Umgang mit Opfern“

Checkliste: „Umgang mit Opfern“
Bei Gewaltvorfällen wird sehr häufig die Arbeit mit Tätern und Täterinnen in den Vordergrund gerückt. Die Vernachlässigung des Opfers kann zu psychischen Folgeschäden und zum emotionalen Rückzug der gesamten Familien führen.


Sofortmaßnahmen

  1. Grundsätzlich aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen bei Schülerinnen und Schülern
  2. Aktives Zugehen auf verletzte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Lehrkräfte (Nachfragen, Ansprache, Versorgung des Opfers) – Weiterleitung der Beobachtungen an die Klassenleitung
  3. Medizinische Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf „112“) - Bei körperlichen Interaktionen sofortige Unterbindung des Geschehens, Distanz zwischen Kontrahenten - Bei Gewalthandlungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Notruf „110“)
  4. Information der Sorgeberechtigten und der Schulleitung

Einschalten wichtiger Institutionen

  1. Unfallmeldung an die Unfallkasse Nord (über die Schulleitung)
  2. Information an die Beratungslehrkraft bzw. BeOS-Fachkraft (über die Schulleitung)
  3. Information der zuständigen Institutionen (Meldeformular für Gewaltvorfälle an Hamburger Schulen)
  4. Ggf. Bildungs-und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit / Autismus (BBZ) (über ReBBZ) bei langfristigen Krankschreibungen (Betreuung, Klinikschule, Mobiles Angebot)

Pädagogische- und Ordnungsmaßnahmen

  1. Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung, Beratungslehrkraft oder BeOS-Fachkraft (ggf. Telefonate, Hausbesuche, ständiger Kontakt zur Familie), Dokumentation der Kontaktaufnahme, des Genesungsverlaufs, weiterer Maßnahmen/Verabredungen
  2. Bearbeitung des Unfalls bzw. Vorfalls in angemessenem Rahmen - Klassengespräch über den Verletzungshintergrund - ggf. Wiedergutmachungsgespräch zwischen Kontrahenten - ggf. Krisenintervention in der Klasse bei schweren Unfällen - ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei Gewalthandlungen 

Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag

  1. Beratungsgespräch (Familie, KL, BL, BeOS, /SL) nach langfristiger Krankschreibung.
         Festlegung der Rückkehr in die Klasse/Schule
         Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners
  2. Klassengespräch zur Reintegration des Opfers (ggf. Unterstützung durch Beratungslehrkraft bzw. BeOS-Fachkraft)
  3. Ggf. Präventionsmaßnahmen für die betroffenen Klassen (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Präventionsunterricht der Polizei, weitere Angebote von Opfereinrichtungen)
  4. Planung von Fortbildungsmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs,Traumatisierung, Gewaltprävention)


(Stand: Mai 2024)


Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de