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Sexuelle Grenzverletzungen

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Sexualdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Zum Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen

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teaserdownloads (was link with id: 4079974) Für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sexuelle Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen eine besondere Herausforderung dar. Dazu gehören beispielsweise folgende Situationen:

  • In einer 3. Klasse fordert ein Schüler einen Mitschüler auf, gegen Belohnung seinen Penis in den Mund zu nehmen.
  • Die Mädchen einer 6. Klasse ärgern einen Mitschüler, indem sie ihn vor anderen als schwul bezeichnen.
  • Ein Schüler einer 7. Klasse beschimpft eine Mitschülerin als „blöde Fotze“ und als „Schlampe“.
  • Bei der Gruppenarbeit versucht ein Schüler wiederholt, den BH einer Mitschülerin zu öffnen
  • In der Schule werden per Handy Fotos verschickt, die eine Schülerin beim Sex zeigen.
  • Während eines Schulfestes wird eine Schülerin vergewaltigt.


Diese Beispiele zeigen, dass der Schweregrad der Grenzverletzungen unterschiedlich sein kann. Die Schule als Institution ist auf die Dynamik, die bei der Bearbeitung solcher Situationen zwangsläufig entsteht, häufig nicht vorbereitet.

Die folgenden Hinweise und Vorgehensweisen sollen die Lehr- und Fachkräfte an Hamburger Schulen darin unterstützen, geeignete Interventionsschritte bei sexuellen Grenzverletzungen einzuleiten.

Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Grenzverletzungen
Für den Fall, dass Lehrkräfte den Vorfall nicht selbst beobachten, sondern nachträglich informiert werden (z.B. von betroffenen Schülerinnen und Schülern, Zeugen oder Eltern), ist es erforderlich zu einer eigenen Einschätzung der Situation zu gelangen. Es empfiehlt sich, zeitnah Klärungsgespräche (Klassen-, Beratungslehrkraft oder weitere Lehrkraft, getrennt mit beschuldigten und betroffenen Schülerinnen und Schülern) zu führen. Unterstützend kann eine Rücksprache mit ReBBZ, der Beratungsstelle Gewaltprävention (B43) sowie den Beratungsstellen (s. Adressen) erfolgen. Bei der Planung der Intervention sollten die Betroffenen und deren Sorgeberechtigten, die Schulleitung, involvierte Lehrkräfte und der schulische Beratungsdienst (falls vorhanden) einbezogen werden.

Checkliste/Handlungsschritte bei konkreten Hinweisen auf sexuelle Gewalthandlungen

Sofortmaßnahmen

  1. Unterbindung des Geschehens durch die Lehrkraft (ggf. Unterstützung anfordern)
  2. Versorgung des Opfers sicherstellen (Zuwendung und geschützten Raum bieten; prüfen, ob ärztliche Versorgung erforderlich ist)
  3. Beaufsichtigung des Tatverdächtigten

    Einschalten wichtiger Institutionen
  4. Information über den Vorfall an die Schulleitung
  5. Einschaltung der B43, Beratung (Krisenintervention)
  6. Information der Sorgeberechtigten (Opfer, Tatverdächtiger) ggf. Untersuchung am UKE Kompetenzzentrum (UKE Childhood-Haus-Hamburg)
  7. Meldung des Vorfalls an B436, ReBBZ, Schulaufsicht, Polizei (s. Meldebogen, gleichzeitig Dokumentation)
  8. Ggf. Suspendierung des Täters durch Schulleitung (§ 49 HmbSG)
     

    Pädagogische, erzieherische und Ordnungsmaßnahmen

  9. Betreuung des Opfers unter Einbeziehung von Beratungsstellen
  10. Benennung einer Lehrkraft, die Kontakt zum Opfer und der Familie hält
  11. Aufarbeitung des Vorfalls unter Einbeziehung von Beratungsstellen
  12. Kurze Information des Kollegiums u. evtl. auch - in angemessenem Rahmen – der Schulgemeinschaft (z.B. Klasse, Klassenstufe, Elternrat)
     

    Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag

  13. Begleitung u. Unterstützung des Opfers und dessen Familie bei der Reintegration in die Schule
  14. Begleitung des Tatverdächtigen (in alter oder neuer Schule) unter Einbeziehung von Beratungsstellen
  15. Langfristige Planung von Präventionsmaßnahmen (zwei, drei Monate später), (Beratung durch B43, LIB)


Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 3646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de