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Wenn Leben bedroht ist - Wenn jemand ums Leben kommt

Straftat gegen das Leben

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Straftat gegen das Leben (Strafgesetzbuch §§ 211 bis 222): Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung

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Bei einer massiven Straftat mit Schwerverletzten oder Toten muss neben der Alarmierung der Polizei zwingend das Hamburger Schulkrisenteam über die zentrale Notfall-Telefonnummer 040-42863 5555  alarmiert werden. Dies kann über die Schulleitung oder ggf. über die bereits informierte Schulaufsicht erfolgen.

» Näheres finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema "Krisenmanagement"

Weitere Informationen bei der 
Beratungsstelle Gewaltprävention:

Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de 

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Checkliste Straftat gegen das Leben

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