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Gegenseitiger Austausch, Kooperationen

A: Institutionelle Vernetzung

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Institutionelle Vernetzung, Kinderschutz, Missbrauch

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Kinderschutz braucht eine institutionelle Vernetzung. Das sind nicht nur die bezirklichen oder staatlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätte, REBUS/ReBBZ, Jugendamt oder die Polizei, sondern umfasst u.a. auch den Kontakt zu spezialisierten Fachberatungsstellen, den Kinderschutzzentren und freien Trägern der Jugendhilfe sowie niedergelassenen Kinderärzten.
 

  • Gibt es eine Übersicht, mit welchen Institutionen die Schule zu diesem Thema kooperiert
    (im Unterricht, bei projektorientierten Arbeitsformen, in der Beratungstätigkeit)? 
  • Existiert eine verfügbare Liste von spezialisierten Ansprechpartnern oder regionale bzw. überregionale Hilfeeinrichtungen, die für alle Lehrkräfte schnell und einfach zugänglich ist? (z.B. am Schwarzen Brett)
  • Existiert ein regelmäßiger Kontakt zu ReBBZ und zu LIP (Sexualerziehung, Missbrauch, Gewaltprävention)?
  • Welche Person(en) stehen der Schule als die „insoweit erfahrene Fachkraft“ der Jugendhilfe bzgl. einer Beratung bei Verdachtsfällen zur Verfügung (gemäß Bundeskinderschutzgesetz)?
  • Wird Kontakt zu spezialisierten Fachberatungsstellen gesucht? Wie gestaltet er sich?
  • Wie gestaltet sich grundsätzlich der Kontakt zur Polizei (z.B. Cop4U, Präventionsunterricht)?
  • Wie tauschen sich die Schulen untereinander (regional, überregional) über ihre Erfahrungen mit Kinderschutzmaßnahmen aus?
  • Sonstige, standortspezifische Ergänzungen


Hinweise:
Fachberatungen und Hilfeeinrichtungen für Lehrkräfte: Die Themen sexualisierte Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt in der Schule werfen nicht nur viele Fragen auf, sondern sie lösen in der Regel auch Unsicherheit und Betroffenheit aus. Fachberatungen, die sich auf den Bereich spezialisiert haben, sollten deshalb von Schulen frühzeitig als Kooperationspartner in die Prävention mit eingebunden werden. Sie können Schulen bei Fortbildungen für Lehrkräfte, bei der Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie bei der Ausgestaltung von Präventionsprojekten und in methodischen Fragen zur Unterrichtsarbeit unterstützen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit vertrauten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern wird so auch für den Krisenfall professionelles und zeitnahes Handeln gewährleistet. Wenn es um die konkrete Abklärung eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt geht, ist die Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Gewaltprävention und  der Abteilung Gesundheitsförderung, Sexualerziehung & Gender des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung, den REBBZ sowie den Fachberatungsstellen unerlässlich.

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Fachberatungen für Lehrkräfte

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