Es sollten schulische Handlungsempfehlungen entwickelt sein, wie mit sexualisierter Gewalt umgegangen wird. Die Fragen, wie man auf einen Verdacht angemessen reagiert und wie das Geschehene aufgearbeitet wird, sollten geregelt sein.
Wie werden Fälle von sexualisierter Gewalt aus der Vergangenheit aufgearbeitet?
- Gibt es eine behördliche Beschwerdestelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt aus der Vergangenheit?
- Wie wird mit Traumatisierung der Betroffenen umgegangen? Wie wird in entsprechenden Situationen ein Kollegium begleitet?
- Welche Schritte zur Aufklärung und zur Vermeidung von Gerüchten werden in der Schule beschritten?
- Wie wird mit der beschuldigten Person verfahren, sobald ein Verdacht bekannt wurde (Umgang mit verdächtigten Kindern und Jugendlichen, Umgang mit verdächtigten Erwachsenen)?
- Wie werden die Schülerinnen und Schüler und die Eltern bei öffentlicher Resonanz über einen Vorgang informiert bzw. einbezogen?
- Sonstige, standortspezifische Ergänzungen