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G: Personalentwicklung

G: Personalentwicklung

Personalentwicklung, Kinderschutz, Missbrauch

  • Schule und Berufsbildung
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Die Personalentwicklung und kontinuierliche Fortbildungsplanung in der Schule sollte den Aspekt Kinderschutz bei der Einstellung von neuem Fachpersonal (Lehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte, Honorarkräfte) und bei der Qualifizierung von bereits tätigem Personal (Beratungslehrkräfte, Beratungsdienst, Vertrauenslehrkräfte) berücksichtigen, aber auch für das Leitungspersonal selbst zur Verfügung stehen.
 

  • Wird in Einstellungsgesprächen der besondere Stellenwert des Kinderschutzes in der Schule aufgegriffen? 
  • Werden von Honorarkräften (z.B. Inklusion, Ganztagsbetreuung, Wahlpflichtkurse) die „erweiterten       Führungszeugnisse verlangt? Gibt es explizite Zusatzvereinbarungen bzw. Selbstverpflichtungen?
  • Welche Fortbildungsmöglichkeiten (zentral, regional, schulintern) bestehen für die Fachkräfte der Schule zum Themenfeld Kinderschutz bzw. Schutz vor sexualisierter Gewalt?
  • Wie wird gewährleistet, dass das gesamte Fachpersonal über Grundwissen zum Kinderschutz verfügt und erste Handlungsschritte im Verdachtsfall einleiten kann?
  • Hat es schulinterne Veranstaltungen zum Kinderschutz gegeben, bei denen Präventionskonzepte, die Ziele von Schutzkonzepten und erforderliche Interventionsschritte empfohlen, dargestellt und erörtert wurden?
  • Gibt es eine zentrale Erfassung aller besuchten Fortbildungsmaßnahmen (z.B. über den Fortbildungsbeauftragten de Schule) bzw. Kompetenzprofile der Beratungsfachkräfte der Schule?
  • Wie wird innerhalb der Schule auf Veranstaltungen, Fachtage und Qualifizierungsmaßnahmen hingewiesen?
  • Wie spricht Schulleitung die zuständigen schulischen Fachkräfte an, wenn es um deren Teilnahme an Fachtagungen oder Qualifizierungsmaßnahmen geht?
  • Sind die bundesweit vorhandenen elearning-Qualifizierungs-Konzepte (www.elearning-kinderschutz.de) bekannt, haben sich schulische Fachkräfte zertifiziert?
  • Sonstige, standortspezifische Ergänzungen


Führungszeugnis:
Ein Führungszeugnis wird bei unserem Personal automatisch von den Personalabteilungen beantragt. Für die Honorarkräfte haben wir in unserer Handreichung die Vorgabe, dass erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen. Vordrucke finden die Schulleitungen im Intranet der BSB :
http://fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/0040/intranet/personal/personalabteilung/inhalt-a-z/Seiten/Honorarverträge.aspx

Dieser Vordruck im behördlichen Intranet ist nur über Rechner der FHH erreichbar.


Hinweise:
Kompetenzprofil von Lehr- und Beratungsfachkräften: Bei der Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes geht es zuerst um die Sensibilisierung aller schulischen Akteure für sexuelle Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt, aber im nächsten Schritt um konkrete Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften zu Präventions- und Interventionsmöglichkeiten. Es ist des Weiteren sinnvoll, Aufgabenbereiche (z. B. AG Schutzkonzept, Krisenteam, Beratung für Jungen, Beratung für Mädchen, Methoden/Unterrichtsgestaltung, Umsetzung von Präventionsprojekten, außerschulische Kooperation, etc.) mit konkreten Ansprechpartnern zu benennen und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend fortzubilden. Eine Art Kompetenz- und Aufgabenraster, in dem alle besuchten Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Zuständigkeitsbereiche aufgeführt sind, kann hier hilfreich sein.

Download

Fachberatungen für Lehrkräfte

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Kompetenzprofil Lehrkräfte

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