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H: Schulische Qualitätssicherung

H: Schulische Qualitätssicherung

H: Schulische Qualitätssicherung, Kinderschutz, Missbrauch

  • Schule und Berufsbildung
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Schutz vor Kindeswohlgefährdungen und sexualisierter Gewalt ist Teil der schulischen Qualitätssicherung und -entwicklung und bedarf deshalb regelmäßiger Überprüfung. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des eigenen Konzepts beispielsweise im Rahmen einer Steuergruppe sowie das regelhafte Aufgreifen des Themas im Leitungsgremium.

  • Wie stellt Schule sicher, dass die Schulentwicklung den Kinderschutz fortlaufend im Fokus hat?       
  • Welche Fachkraft bzw. welches Gremium innerhalb der Lehrerschaft/Schulleitung hat den Auftrag, das Schutzkonzept weiterzuentwickeln?
  • In welchen Mitwirkungsgremien (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) wird der Schutz der Kinder bzw. die fortschreitende Verbesserung  des Kinderschutzes thematisiert und befördert?
  • Wie wird die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüft?
  • Sonstige, standortspezifische Ergänzungen


Hinweise:
Präventionsarbeit mit Eltern, Kollegium und Schülerinnen und Schülern: Die Themen sexualisierte Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt in der Schule betreffen Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Kollegium der Schule. Jede Personengruppe wird zielgruppenadäquat für das Thema sensibilisiert und umfassend informiert, um mehr Handlungssicherheit zu erhalten. Schülerinnen und Schüler erfahren Aufklärung zum Thema sexualisierte Gewalt im Unterricht im Rahmen spezifischer Projekte, Eltern über Informationsschreiben und -veranstaltungen, aber auch durch Fortbildungs- und Beratungsangebote. Bei den Lehrkräften sind insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen für die Präventionsarbeit und ihre Kompetenz zur Intervention ausschlaggebend. Bei allen Beteiligten sollten entsprechende Möglichkeiten gegeben sein, sich in die Entwicklung und Umsetzung eines schulischen Schutzkonzeptes einzubringen.

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Präventionsarbeit Kollegium, Eltern, Schüler

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