Im Falle von Kindeswohlgefährdungen ist es wichtig, dass klare Strukturen und klare Verfahren bestehen, um unmittelbar einschreiten zu können. Warnhinweise müssen schnell an die richtigen Adressaten kommen. Zu derartigen Verfahren und Strukturen gehört ein geregeltes Beschwerde-Management, das ggfs. anonym gestaltet werden kann. Solche gemeinsamen Verfahrensabsprachen geben auch die Möglichkeit, bei Falschbeschuldigungen die vollständige Rehabilitation sicherzustellen.
- Welche behördlichen Richtlinien, Vorgaben oder Empfehlungen werden bzgl. der Umsetzung des Kinderschutzes berücksichtigt?
- Welche umgehenden Hilfen stehen bei Verletzungen des Kindeswohls innerhalb und außerhalb der Schule zur Verfügung?
- Gibt es innerhalb der Schule verbindliche Verfahrensschritte und Zuständigkeiten bei Regelverletzungen, Grenz-überschreitungen oder sexuellen/körperlichen Übergriffen? Wann wird die Schulaufsicht informiert? Wann wird das zuständige Jugendamt eingeschaltet?
- Welche Fachkräfte oder Personen kommen bei solchen Anlässen innerhalb der Schule zum Einsatz? Erhalten diese bei entsprechenden Einzelfällen die Möglichkeit der fachlichen Beratung (z.B. Supervision)?
- Welche sofortigen Schutzmaßnahmen werden in Fürsorge für die Opfer ergriffen?
- Gibt es explizite Orte, Räume und Zeiten, die für diese Anlässe oder Vorfälle genutzt werden können?
- Werden bei Verdachtsfällen explizit die Opfer-Täter-Konstellation, das Geschlecht und das mögliche Abhängigkeitsverhältnis in Betracht gezogen?
- Welche Priorität hat die akute Krisenintervention und Fallbearbeitung im Verhältnis zum Unterricht bzw. der Regelaufgabe in der Schule?
- Sonstige, standortspezifische Ergänzungen