Aktuell: Zum neuen Schuljahr (ab 01.08.2025) erfolgt eine moderate Gebührenanpassung. Die neuen Gebühren finden Sie im Downloadbereich sowie auch in Kürze in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.
Bitte beachten Sie auch unsere unten stehenden Hinweise zur möglichen Gebührenreduzierung bis hin zur vollständigen Ermäßigung.
* = Durchführung nur in Ausnahmefällen und auf Antrag, nach Entscheidung durch die Leitung der JMS.
** = Bei weniger als neun oder mehr als 14 Teilnehmenden kann der Unterricht auf Antrag nach Entscheidung durch die Leitung der JMS ausnahmsweise durchgeführt werden.
*** Gastschülerinnen und Gastschüler und Auswärtige Schülerinnen und Schüler:
- Für Teilnehmende am Ensembleunterricht, die mit keinem Hauptfach an der JMS angemeldet sind, beträgt die Gastgebühr je Schülerin/Schüler und Unterrichtsjahr 148,80 € (12,40 € monatlich).
- Für Teilnehmende, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg gemeldet sind, je auswärtige Schülerin/Schüler und Unterrichtsjahr zusätzlich zu den Gebühren 148,80 € (12,40 € monatlich).
Geschwister- und Mehrfachermäßigung:
- Bei der Teilnahme eines oder mehrerer Kinder der Familie am Unterricht ermäßigen sich die Gebühren bei Inanspruchnahme einer dritten Unterrichtseinheit um 25 %, bei der Inanspruchnahme einer vierten und jeder weiteren Unterrichtseinheit um 40 %. Es ist mindestens der Gesamtbetrag zu zahlen, der für die um eine Unterrichtseinheit verringerte Anzahl der belegten Unterrichtseinheiten zu zahlen wäre.
Reduzierung der Gebühr bis zur vollständigen Ermäßigung möglich:
- Aus sozialen Gründen ist auf Antrag eine Ermäßigung der Gebühr bis auf die Mindestgebühr von 12 € pro Teilnehmenden / Monat möglich. Sie können im Rahmen der soziokulturellen Teilhabe im Rahmen des Hamburger Bildungspakets einen Bildungsgutschein in Höhe von 15 € pro Kind/Monat beantragen, der diese Mindestgebühr für Sie auffängt.
Ausnahmen von der Gebührenpflicht:
- Für besonders talentierte Schülerinnen und Schüler kann ein Stipendium vergeben werden. Auswahl- und Vergabekriterien werden in einer Verfahrensrichtlinie geregelt.
- Bei den Angeboten "Unterricht für Institutionen" wird für die Benutzung von
Musikinstrumenten keine Gebühr erhoben. - Für die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern und externen Schülerinnen und Schülern der JMS an Ergänzungsfächern sowie Ensembles, Orchestern und Chören, die andernfalls nicht besetzt werden können, werden Gebühren nicht erhoben. Entsprechendes gilt für die Benutzung von Musikinstrumenten.
- Soweit der Unterricht in Ausnahmefällen nach Entscheidung der zuständigen Behörde als Fernunterricht stattfindet, werden Gebühren in derselben Höhe erhoben.
Abmeldung
Sie haben die Möglichkeit, sich oder Ihr Kind zu folgenden Terminen abzumelden:
- Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht: zwei Monate zum Schulquartalsende (31.10., 31.01., 30.04., 31.07.)
- Fächerpakete: zwei Monate zum Schuljahresende (31.07.)
- Schülerinnen und Schüler mit einem Auslandsaufenthalt von max. drei Monaten müssen sich nicht abmelden, sofern sie die Unterrichtsgebühr weiterhin entrichten.
Schülerinnen und Schüler können bei der erstmaligen Anmeldung für ein Unterrichtsfach innerhalb der ersten beiden Abrechnungsmonate abgemeldet werden. Die schriftliche Abmeldung muss dann spätestens 10 Tage vor Ablauf des ersten bzw. des zweiten Abrechnungsmonats in der Gebührenverwaltung eingegangen sein. Die volle Monatsgebühr ist jeweils zu entrichten.
Eine Abmeldung muss grundsätzlich durch eine schriftliche Mitteilung an die Gebührenverwaltung der Jugendmusikschule, Michael Otto Haus, Mittelweg 42, 20148 Hamburg, erfolgen und zu den genannten Terminen vorliegen.
Eine Abmeldung vom Unterricht kann von Seiten der Staatlichen Jugendmusikschule (JMS) in besonders begründeten Fällen auch zu einem anderen Termin erfolgen (z.B. wenn die Gebühr trotz Mahnung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mahnung entrichtet wird; Verweigerung der Teilnahme am verpflichtenden Vorspiel).