Für Latein gibt es in Hamburg die Prüfungsarten: (1.) Latinum und (2.) Großes Latinum.
Anträge auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung sind schriftlich zu stellen und werden vom Schulinformationszentrum entgegen genommen. Zu dieser Prüfung kann nur zugelassen werden, wer die Hochschulzugangsberechtigung in Hamburg erworben hat oder an einer Hochschule in Hamburg eingeschrieben ist oder den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Hamburg hat oder sich durch eine private Hamburger Bildungseinrichtung auf diese Prüfung vorbereitet hat. Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren ersten Wohnsitz nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, brauchen eine schriftliche Genehmigung, um die Prüfung in Hamburg abzulegen. Diese Unbedenklichkeits- oder Freistellungsbescheinigung wird von der für den ersten Wohnsitz zuständigen Schulaufsichtsbehörde ausgestellt.
Benötigte Unterlagen:
- Meldebogen (im SIZ erhältlich)
- Reifezeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung oder Immatrikulationsbescheinigung der Hamburger Hochschule (fotokopiert und amtlich beglaubigt)
- Fotokopie des Personalausweises (beide Seiten)
- ggf. aktuelle Hamburger Meldebestätigung
- ggf. Teilnahmebescheinigung der Hamburger Bildungseinrichtung
- sofern Hamburg nicht der erste Wohnsitz ist, o. g. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Prüfung findet zweimal im Jahr statt. Im Jahr 2024 kostet sie 114 Euro.
Der nächste Meldeschluss ist der 15. Oktober 2024. Die schriftliche Prüfung findet am Mittwoch, den 6. November 2024 statt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Prüflingen nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung bekanntgegeben.