Wer kann sich bewerben?
Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss, die einen rechtskräftigen »Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg oder aus einem anderen Bundesland erhalten haben und in deren Gleichwertigkeitsbescheid die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßnahme beschrieben ist, können sich bewerben.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats haben, ist das Vorliegen eines gültigen Aufenthaltstitels und einer gültigen Erwerbstätigkeitserlaubnis unerlässlich.
Bestandteil der Bewerbung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Beratung in der zuständigen Behörde zu den Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung erforderlich sind: Die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau C2 (telc C2 oder gleichwertig), Kenntnisse des Hamburger Schulsystems, der fachlichen Standards und der Unterrichtspraxis (Hospitationen).
Für Bewerbungen zum 01.02. eines Jahres finden die Beratungen von Mai bis Juli des Vorjahres statt, für Bewerbungen zum 01.08. im Zeitraum November des Vorjahres bis Januar desselben Jahres. (Anmeldung unter sebastian.witt@bsb.hamburg.de).
Bewerbung und Bewerbungsfristen:
Die Anpassungsqualifizierung beginnt jeweils zweimal im Jahr, zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres. Für den Beginn am 01.08. müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig zum 01.04. desselben Jahres im zuständigen Personalsachgebiet der Behörde für Schule und Berufsbildung vorliegen, für den Beginn am 01.02. zum 15.09. des Vorjahres.
Ein Nachreichen von Bewerbungsunterlagen nach diesen Fristen ist nicht möglich.
Die jeweilige Dauer der Qualifizierungsmaßnahme ist dem Gleichwertigkeitsbescheid zu entnehmen.
Ihre Bewerbungsunterlagen (siehe unten unter "Downloads") senden Sie bitte schriftlich an die:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Personalservice V 442
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg
Telefonische Beratung:
Hier bekommen Sie wichtige Hinweise und finden direkt Ihren zuständigen Kontakt. Näheres entnehmen Sie bitte dieser Liste.
Vergütung:
Für die Dauer des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wird nach Maßgabe des Besoldungsrechts ein Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge für das jeweilige Lehramt gezahlt, das mit der Anpassungsqualifizierung angestrebt wird. (Anwärterbezüge)
Inhalt:
Die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung erfolgt in Vollzeit.
Die Lehrerinnen und Lehrer werden für die Dauer ihrer Anpassungsqualifizierung einer Schule oder verschiedenen Schulen zugewiesen. Zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme in Schulen zu hospitieren und bei der Schulsuche selber initiativ zu werden.
Während der Anpassungsqualifizierung unterrichten die Lehrkräfte in den Schulen durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle (im Rahmen des Arbeitszeitmodells für Lehrerinnen und Lehrer 12 Std.). Die Schule gewährleistet, dass sie in den ausgewiesenen Unterrichtsfächern eingesetzt sind und mit fachkundiger Begleitung Unterrichtserfahrungen Ihres Lehramtes sammeln können.
Dieser praxisbezogene Einsatz wird vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung durch Seminare begleitet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten im zeitlichen Umfang einer halben Stelle sowohl fachdidaktische schulpädagogische als auch schulrechtliche Qualifizierungsangebote.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zur Anpassungsqualifizierung. Die Termine können Sie der Website des Landesinstituts entnehmen:
Bewertung:
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung stellt auf der Grundlage von Berichten der Schule und der Seminarleitungen und unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Qualifikationen das Ergebnis der Anpassungsqualifizierung fest. Wenn die Anpassungsqualifizierung erfolgreich war, erfolgt eine Bewertung mit „bestanden“.
Abschluss:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung erstellt aufgrund der oben genannten Berichte einen abschließenden Gleichwertigkeitsbescheid.
Rechtliche Grundlage:
HmbBQFG-VO-Lehramt vom 4. Juni 2013, Stand, letzte berücksichtigte Änderung: § 1 neu gefasst durch § 1 der Verordnung vom 9. April 2016 (HmbGVBl. S. 179)