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Datenschutz

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinheitlichen. Die geschaffenen Vorschriften der DSGVO gelten in Europa unmittelbar und genießen Vorrang gegenüber den nationalen Regelungen.

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Zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen berät Sie der behördliche Datenschutzbeauftragte:

Jan Wittig

Tel.:  428 28 – 0
E-Mail: Jan.Wittig@bsb.hamburg.de 

Zu Fragen des Personaldatenschutzes berät Sie das zuständige Personalsachgebiet:

Kontakt Datenschutz

Zuständigkeit

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Lehrkräfte an Stadtteilschulen

personalsachgebietv431@bsb.hamburg.de

Personal in Ämtern und Dienststellen sowie für das nichtpädagogische Personal an Schulen

personalsachgebietv432@bsb.hamburg.de

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung

personalsachgebietv433@bsb.hamburg.de

Lehrkräfte an Grund- und Stadtteilschulen

personalsachgebietv434@bsb.hamburg.de

Lehrkräfte an Gymnasien

personalsachgebietv435@bsb.hamburg.de

Lehrkräfte an Grund- und Sonderschulen

personalsachgebietv437@bsb.hamburg.de

Vertretungslehrkräfte und Pädagogisch-Therapeutisches-Fachpersonal

personalsachgebietv439@bsb.hamburg.de

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Merkblatt zum Datenschutz der Schulbehörde

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Datenschutz

Datenschutz

Ihre Bewerbungsdaten werden im automatisierten Bewerbungsverfahren verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der Personalauswahl und der Arbeiten im Zusammenhang mit einer eventuellen späteren Einstellung. Gemäß § 10 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes werden dabei nur Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens erforderlich sind; eine Übermittlung findet nur im gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsverfahren an die zuständige Personalvertretung statt. Sie werden über ihre gespeicherten Bewerbungsdaten nach Aufnahme in das Verfahren und nach jeder Änderung oder Ergänzung der Daten unmittelbar von uns informiert.

Sofern Sie nicht vorher die Löschung Ihrer Daten beantragen, z. B. in Verbindung mit einer Rücknahme Ihrer Bewerbung, werden alle Daten, die nicht für die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, die Umsetzung bzw. Versetzung oder im Rahmen der Personalentwicklung benötigt werden, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht. Diese Aufbewahrungsfrist ist für die Dokumentation des Verfahrens und möglicher daraus resultierender rechtlicher Bewertungsprozesse notwendig. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist. Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach Ablauf dieser Frist an Sie zurückgesandt bzw. vernichtet.

Sicherheit

Das Verfahren "Einstellung in den Schuldienst" (pbOn) in Hamburg entspricht den aktuellsten Standards zur Sicherheit im Internet und gewährleistet, dass Ihre Bewerbungsdaten bei der Übertragung über das Internet nicht unberechtigt eingesehen und nicht von anderen unautorisiert verändert werden können. Alle Daten werden über HTTPS verschlüsselt und gesichert im Internet transportiert.