Allgemeines
Sie haben Freude daran zu gestalten, andere zu motivieren und möchten gerne mehr Verantwortung in der Schule übernehmen? Sie haben Lust darauf, Schule mit Ihrem Kollegium konzeptionell weiterzuentwickeln? Dann sind wir sehr interessiert, Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich!
Stellen für Abteilungsleitungen an Grundschulen
Aufgaben:
Die Leitung der Abteilung ist zuständig für die Schulleitungsaufgaben in ihrer beziehungsweise seiner Abteilung. Die Leitung ist gemäß Nummer 1.2 der Dienstanweisung dem unterrichtenden Kollegium ihrer beziehungsweise seiner Abteilung vorgesetzt. Die Leitung ist Mitglied der Leitungsgruppe der Schule.
Persönliche Voraussetzungen:
Bewerberinnen und Bewerber sollen die Befähigung für ein der Schulform entsprechendes Lehramt haben und über umfassende unterrichtliche Erfahrungen und gründliche Fachkenntnisse verfügen. Hierüber hinausgehende leitungsspezifische Fähigkeiten sind erforderlich. Spezifische Kenntnisse können Sie sich gegebenenfalls in Fortbildungen aneignen.
Erwartet werden vor allem
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Fähigkeit, mit gegensätzlichen Anforderungen verantwortungsvoll umzugehen, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln, Entscheidungen zu treffen und engagiert in die Praxis umzusetzen
- Fähigkeit, mit Konflikten produktiv und gewissenhaft umzugehen
- Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick
- Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
- Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern
Bewerberinnen und Bewerber, die Schule mit hohem Engagement und Verantwortungsbewusstsein gestalten möchten und erste Leitungsfähigkeiten zum Beispiel durch Fortbildung oder als Ausbilder oder als Ausbilderin und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch (zum Beispiel Familien- und/oder Sorgeaufgaben, ehrenamtliches Engagement, Nebentätigkeiten) – erworben haben, werden gebeten, dies durch Hochladen der entsprechenden Dokumente in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang und konzeptionelle Vorstellungen zur ausgeschriebenen Funktion enthalten.
Wir bieten Ihnen:
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet schulischen Führungskräften ein umfassendes Seminar- und Beratungsangebot an. Nach der Übernahme einer Führungsaufgabe werden Sie in einer zirka dreijährigen modularen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung in den Bereichen Schulmanagement und Führung begleitet. Bei aktuellen Fragestellungen gibt es die Möglichkeit, ergänzend ein Coaching wahrzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einstufung nach Hamburger Schulgesetz (HmbSG)
Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter erhält während der Bewährungszeit (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz 1 Satz 3 HmbSG) keine herausgehobene Besoldung. Nach Bewährung ist die endgültige Bestellung (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz 2 HmbSG) und bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Einweisung in das entsprechende Amt vorgesehen. Diese konkrete Einstufung ist dem jeweiligen Ausschreibungstext zu entnehmen.
Stellen für Abteilungsleitungen an Stadtteilschulen
Aufgaben:
Die Leitung der Abteilung ist zuständig für die Schulleitungsaufgaben in ihrer beziehungsweise seiner Abteilung. Die Leitung ist gemäß Nummer 1.2 der Dienstanweisung dem unterrichtenden Kollegium ihrer beziehungsweise seiner Abteilung vorgesetzt. Die Leitung ist Mitglied der Leitungsgruppe der Schule.
Persönliche Voraussetzungen:
Bewerberinnen und Bewerber sollen nach Möglichkeit die Befähigung für ein der Schulform entsprechendes Lehramt haben und über umfassende unterrichtliche Erfahrungen und gründliche fachliche Kenntnisse verfügen. Hierüber hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten sind erwünscht.
Erwartet werden vor allem
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Fähigkeit, gegensätzliche Anforderungen auszuhalten, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen
- Fähigkeit, mit Konflikten produktiv umzugehen
- Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick
- Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
- Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern
Bewerberinnen und Bewerber, die solche Kompetenzen durch Fortbildung und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – erworben haben, werden gebeten, dies durch Hochladen der entsprechenden Dokumente in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang und konzeptionelle Vorstellungen zur ausgeschriebenen Funktion enthalten.
Einstufung nach Hamburger Schulgesetz (HmbSG)
Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter erhält während der Bewährungszeit (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz1 Satz 3 HmbSG) keine herausgehobene Besoldung. Nach Bewährung ist die endgültige Bestellung (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz 2 HmbSG) und bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Einweisung in das entsprechende Amt vorgesehen. Diese konkrete Einstufung ist dem jeweiligen Ausschreibungstext zu entnehmen.
Stellen für Abteilungsleitungen an Gymnasien und Beruflichen Schulen
Bewerberinnen und Bewerber sollen die Befähigung für das Regellehramt der entsprechenden Schulform haben und über umfassende unterrichtliche Erfahrungen und gründliche Fachkenntnisse verfügen. Hierüber hinaus gehende leitungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten sind erforderlich.
Erwartet werden vor allem
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Fähigkeit, gegensätzliche Anforderungen auszuhalten, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen
- Fähigkeit, mit Konflikten produktiv umzugehen
- Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick
- Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
- Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
- Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern
Bewerberinnen und Bewerber die solche Kompetenzen durch Fortbildung und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – ggf. auch außerschulisch – erworben haben, werden gebeten, dies durch Hochladen der entsprechenden Dokumente in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Einstufung nach Hamburger Schulgesetz (HmbSG)
Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter erhält während der Bewährungszeit (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz 1 Satz 3 HmbSG) keine herausgehobene Besoldung. Nach Bewährung ist die endgültige Bestellung (§ 96 in Verbindung mit § 94 Absatz 2 HmbSG) und bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Einweisung in das entsprechende Amt vorgesehen. Diese konkrete Einstufung ist dem jeweiligen Ausschreibungstext zu entnehmen.