Durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 und 07.11.2002 ist ein einheitliches Verfahren zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern vereinbart worden. Die Beschlüsse finden Sie hier:
- KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (PDF) und
- Durchführungsvereinbarung (PDF).
Die Beschlüsse und die nachfolgenden Informationen hier auf dieser Webseite beziehen sich auf die zwei möglichen Verfahren für einen Wechsel des Bundeslandes für unbefristet beschäftigte bzw. verbeamtete Lehrkräfte.
Es gibt zwei Verfahren, die zu einer Versetzung von Bundesland zu Bundesland führen:
- In dem Bewerbungsverfahren bewerben Sie sich auf ausgeschriebene Stellen in dem Zielbundesland und würden im Falle einer Auswahl in ihr Zielbundesland versetzt werden.
- In dem Lehrkräftetauschverfahren stellen Sie dagegen einen Antrag auf Versetzung.
Das Lehrkräftetauschverfahren
Der Versetzungsantrag im Rahmen des Lehrkräftetauschverfahrens ist spätestens sechs Monate vor dem beantragten Versetzungstermin auf dem Dienstweg bei der zuständigen Stelle des abgebenden Landes einzureichen. Nach ggf. abweichenden Antragsfristen erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Bundesland. Der Versetzungstermin im Lehrkräftetauschverfahren ist in der Regel der 1. August eines Jahres. Mehrere Bundesländer, darunter auch Hamburg, übernehmen Lehrkräfte im Lehrkräftetauschverfahren auch zum 1. Februar, diese Länder jedoch nicht:
- Bayern,
- Berlin,
- Brandenburg,
- Hessen,
- Rheinland-Pfalz,
- Saarland.
Eine Antragstellung im Rahmen des Lehrkräftetauschverfahrens in die Länder, die zum 1. Februar nicht am Lehrkräftetauschverfahren teilnehmen, ist daher nicht möglich.
Im Rahmen des Lehrkräftetauschverfahrens finden Anfang April bzw. Anfang Oktober die Tauschverhandlungen statt. Im Anschluss daran werden die Antragstellerinnen bzw. die Antragsteller zeitnah von ihrer Schulbehörde über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Endgültige Einsatzorte und die Übernahmekonditionen im Falle eines Tausches – beispielsweise Übernahme in das Beamtenverhältnis oder Veränderungen in der Besoldung – erfahren Sie vom aufnehmenden Land.
Das aufnehmende Land erwartet im Falle einer Übernahme grundsätzlich, dass Sie zu Beginn des entsprechenden Schulhalbjahres Ihre Unterrichtstätigkeit an der Einsatzschule aufnehmen. Mit Abgabe des Versetzungsantrags erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Nicht in jedem Fall kann der erste Versetzungsantrag erfolgreich sein; es kann durchaus zu Wartezeiten kommen. Ursache hierfür kann u.a. ein unterschiedliches Antragsvolumen zwischen abgebendem und aufnehmendem Bundesland sein. Ein „persönlicher“ Tauschpartner oder eine „persönliche" Tauschpartnerin führt nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Das Bewerbungsverfahren
Mit der Freigabe Ihres Bundeslandes für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren können Sie sich auch in Ihrem Zielbundesland auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Das Bewerbungsverfahren kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es gibt schulgenaue Ausschreibungen, Dauerausschreibungen, Listenverfahren usw. Bitte erkundigen Sie sich in dem Zielbundesland.
In Hamburg finden Sie »hier die Informationen zum Bewerbungsverfahren an den Hamburger Schulen.
Die Freigaberegelung
Für die Teilnahme an beiden Verfahren – dem Lehrkräftetauschverfahren und dem Bewerbungsverfahren – ist zwingend in einem ersten Schritt die Freigabe des abgebenden Landes einzuholen. Die Freigabe kann z. B. aus dringenden dienstlichen Gründen zu einem bestimmten Termin versagt werden.
Die Verfahren zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern dienen vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung im Sinne der Zusammenführung von Ehepartnern/innen oder Partnern/Partnerinnen in anderen eingetragenen Partnerschaften, die aus beruflichen Gründen getrennt leben oder deshalb nicht getrennt leben, weil sich ein Partner bzw. eine Partnerin unter Inkaufnahme finanzieller Einbußen hat beurlauben lassen.
Können nicht alle Antragstellerinnen und Antragsteller berücksichtigt werden, so erfolgt die Auswahl in der Regel nach den folgenden Gesichtspunkten: Soziale Situation (Familienzusammenführungen mit minderjährigen Kindern werden bevorzugt berücksichtigt), Wartezeit, Bedarf und Eignung.
Sie möchten von Hamburg in ein anderes Bundesland wechseln?
Es gibt zwei Verfahren, die zu einer Versetzung von Hamburg auf eine gleichwertige „Planstelle“ in einem anderen Bundesland führen können: Das Bewerbungsverfahren in dem anderen Bundesland und das Lehrkräftetauschverfahren. Bei Interesse an einem höherwertigen Dienstposten in dem Zielbundesland erkundigen Sie sich bitte in dem Zielbundesland zu dem gesonderten Bewerbungsverfahren.
Für die Teilnahme an beiden Verfahren – wahlweise oder in Kombination – benötigen Sie die Freigabe Hamburgs, die Sie »hier in jedem Fall online beantragen können. Bitte beachten Sie die Fristen für die Antragstellung beider Verfahren. Die internen Fristen für Ihren Online-Antrag sind:
- Versetzung zum 1.8. = Fristende am 31. Dezember des vorangehenden Kalenderjahres
- Versetzung zum 1.2. = Fristende am 30. Juni des vorangehenden Kalenderjahres
Der Versetzungsantrag für das Tauschverfahren ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken. Der Papierausdruck muss sodann innerhalb von sieben Kalendertagen bei der Behörde für Schule und Berufsbildung eingereicht werden (es zählt das Datum des Posteingangs).
Eine Antragsstellung nach Ablauf der Frist ist in der Regel ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Frist und Form ist es zwingend notwendig, dass sowohl Papier- als auch Onlineantrag zum Fristende in Ihrer zuständigen Behörde vorliegen (BSB/HIBB). Die Versandadresse entnehmen Sie bitte der Eingangsmail, welche Sie nach der digitalen Einreichung automatisiert erhalten.
Ein Papierausdruck Ihres Antrages im Bewerbungsverfahren ist dagegen nicht notwendig.
Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise zur Kenntnis:
- Die hier beschriebenen Verfahren gelten nur für angestrebte „Planstellen“ in dem anderen Bundesland; sollten Sie dagegen ein Interesse an einer Beförderungsstelle oder einer Leitungsstelle in dem anderen Bundesland haben, stellen Sie bitte über den Dienstweg einen entsprechenden Freigabeantrag für die angestrebte Versetzung direkt bei Ihrer Hamburger Schulleitung.
- Lehrkräfte, die sich noch im Beamtenverhältnis auf Probe befinden, werden grundsätzlich nicht für eine Versetzung freigegeben, um zunächst die Bewährung in der Probezeit bei uns als aktuellem Dienstherrn feststellen zu können.
- Die persönliche soziale Situation einerseits und die Sicherstellung der Personalversorgung der Hamburger Schulen andererseits sind Kriterien für die Freigabe.
- Sofern nicht alle Antragstellerinnen und Antragsteller für den Wechsel in ein anderes Bundesland berücksichtigt werden können, entstehen im Einzelfall Wartezeiten bis zur Erteilung einer Freigabe; die Wartezeit beginnt mit der erstmaligen Antragstellung und wird nur fortgesetzt, wenn Sie Ihren Antrag zum nächstmöglichen Versetzungstermin fristgerecht erneut einreichen.
Wenn Sie die Freigabe der Hamburger Schulbehörde für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren in einem anderen Bundesland haben, werden Sie informiert und erhalten von uns innerhalb von zehn Wochen nach Ende der Antragsfrist eine sog. Freigabeerklärung. Diese müssen Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in dem anderen Bundesland vorlegen bzw. hochladen. Die Einstellungsportale aller Bundesländer mit den jeweiligen Stellenausschreibungen können Sie über die Seite der »Kultusministerkonferenz erreichen. Über die Bestimmungen der Bewerbungsverfahren der anderen Bundesländer können wir Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen.
Ob Sie für die Teilnahme an dem Lehrkräftetauschverfahren in ein anderes Bundesland freigegeben werden, erfahren Sie von uns innerhalb von zehn Wochen nach Ende der Antragsfrist in einer E-Mail. Auch über ein positives Ergebnis der Tauschverhandlungen (Anfang April zum 1.8.; Anfang Oktober zum 1.2.) erhalten Sie umgehend eine E-Mail. Über den Einsatzort in dem neuen Bundesland informiert Sie das aufnehmende Bundesland.
Sie möchten aus einem anderen Bundesland nach Hamburg wechseln?
Es gibt zwei Verfahren, die zu einer Versetzung nach Hamburg führen können: Das Bewerbungsverfahren und das Lehrkräftetauschverfahren.
Mit einer Freigabeerklärung Ihres Bundeslandes für das Bewerbungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, sich schulgenau auf die ausgeschriebenen Stellen unserer Schulen mehrmals im Jahr »online zu bewerben. Ihre Freigabeerklärung ist neben den anderen üblichen Bewerbungsunterlagen bitte im Onlineverfahren hochzuladen. Die Einstellungstermine sind der 1.2. und 1.8., aber auch der 1.5. und der 1.11.
Überdies können Sie in Ihrem Bundesland einen Antrag auf Versetzung im Rahmen des Lehrkräftetauschverfahrens stellen. Im Falle einer Freigabe wird Ihr Antrag entweder von dort online zu uns übermittelt; das ist der Fall in den folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und ab 2025 auch Thüringen. Antragstellende aus denjenigen Bundesländern, die die Anträge nicht online übermitteln, werden von uns zu einer Registrierung in unserem Online-Portal aufgefordert, sobald der Antrag in Papierform mit der Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes postalisch bei uns eingegangen ist. Selbstverständlich erhalten Sie dann den Link zu unserem Online-Portal.
Dieses Online-Portal dient der gegenseitigen Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und unseren Schulleitungen vor Beginn der Tauschverhandlungen. Nur mit der Zusage einer Hamburger Schule können Sie getauscht werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen nach der Freigabe Ihres Bundeslandes dringend, frühzeitig direkt Kontakt mit Hamburger Schulen aufzunehmen, die für Sie in Frage kommen. Empfehlenswert ist auch ein Blick auf die »Bedarfe der Hamburger Schulen im „internen Arbeitsmarkt“.
Kontakte:
Hotline/Softwaretechnischer Anwendungssupport für LTV
Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie den Fachsupport des Kundenzentrums Schul-IT über den dataport UHD unter 040 42846-3990.
Bitte nennen Sie dabei das Stichwort „LTV“. Außerhalb der UHD Servicezeiten (Montag – Donnerstag von 6:30 - 18 Uhr, Freitag bis 17 Uhr)
Fragen zur Antragstellung?
Frau Nicole Thordsen-Lasch (V 422-6), Telefon: 040 42863-2984
E-Mail lehrerlaendertausch@bsb.hamburg.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung?
Servicestelle Lehrkräfte
Frau Krüger: 040 428 63-4726
Herr Söylen: 040 428 63-3615
Frau Dittloff: 040 428 63-3612
Mail: LehrerInHamburg@bsb.hamburg.de