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Ausschreibungen von Stellen für Schulleitungen und deren Stellvertretungen an staatlichen Schulen in Hamburg

  • Schule und Berufsbildung
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Zu den Ausschreibungstexten

Allgemeines:

Sie haben Freude daran zu gestalten, andere zu motivieren und möchten gerne mehr Verantwortung in der Schule übernehmen? Sie haben Lust darauf, Schule mit Ihrem Kollegium konzeptionell weiterzuentwickeln? Dann sind wir sehr interessiert, Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich!   

Aufgaben:

Leitung beziehungsweise stellvertretende Leitung einer Schule gemäß § 89 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und Nummer 3 der Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer vom 01.07.2014.

Persönliche Voraussetzungen:

Bewerberinnen und Bewerber sollen die Befähigung für ein der Schulform entsprechendes Lehramt haben und über umfassende unterrichtliche Erfahrungen und gründliche Fachkenntnisse verfügen. Hierüber hinausgehende leitungsspezifische Fähigkeiten sind erforderlich. Spezifische Kenntnisse können Sie sich gegebenenfalls in Fortbildungen aneignen.

Erwartet werden vor allem

  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit,  mit gegensätzlichen Anforderungen verantwortungsvoll umzugehen, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln, Entscheidungen zu treffen und engagiert in die Praxis umzusetzen
  • Fähigkeit, mit Konflikten produktiv und gewissenhaft umzugehen
  • Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
  • Innovationsbereitschaft
  • Organisationsgeschick
  • Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
  • Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
  • Bereitschaft zur Weiterbildung in den oben genannten Aufgabenfeldern

Bewerberinnen und Bewerber, die Schule mit hohem Engagement und Verantwortungsbewusstsein gestalten möchten und erste Leitungsfähigkeiten zum Beispiel durch Fortbildung oder als Ausbilder oder als Ausbilderin und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch (zum Beispiel Familien- und/oder Sorgeaufgaben, ehrenamtliches Engagement, Nebentätigkeiten) – erworben haben, werden gebeten, dies durch Hochladen der entsprechenden Dokumente in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.

Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang und konzeptionelle Vorstellungen zur ausgeschriebenen Funktion enthalten.

Wir bieten Ihnen:

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung  (LI) bietet schulischen Führungskräften ein umfassendes Seminar- und Beratungsangebot an. Nach der Übernahme einer Führungsaufgabe werden Sie in  einer zirka dreijährigen modularen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung in den Bereichen Schulmanagement und Führung begleitet. Bei aktuellen Fragestellungen gibt es die Möglichkeit, ergänzend ein Coaching wahrzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Einstufung nach Hamburger Schulgesetz (HmbSG)

Die Leitung beziehungsweise stellvertretende Leitung erhält während der Bewährungszeit (§ 94 Absatz 1 Satz 3 HmbSG) keine herausgehobene Besoldung. Nach Bewährung ist die endgültige Bestellung (§ 94 Absatz 2 HmbSG) und bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die Ernennung in ein der Schulform und der Schülerzahl entsprechendes Amt (zum Beispiel Rektorin/Rektor; Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor; Leitende Gesamtschuldirektorin/Leitender Gesamtschuldirektor) vorgesehen. Die konkrete Einstufung ist der jeweiligen Stellenausschreibung zu entnehmen. 

Die Führungsposition einer Schulleiterin beziehungsweise eines Schulleiters wird gemäß § 5 des Hamburgischen Beamtengesetzes – nach Bewährung auf dem Dienstposten – zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Diese Regelung gilt nicht für schulische Funktionsämter unterhalb der Schulleitung, also für stellvertretende Schulleitungen, Zweite Konrektorinnen und Zweite Konrektoren, Abteilungsleitungen, didaktische Leitungen, Koordinatorinnen und Koordinatoren. Diese Ämter (zum Beispiel Konrektorin/Konrektor; Studiendirektorin/Studiendirektor) werden auf Lebenszeit übertragen.