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Von der Anmeldung bis zur Einschulung

Von der Anmeldung bis zur Einschulung

Die Anmeldung

Wie und wann müssen Eltern ihr Kind in der Grundschule anmelden? Das läuft automatisch: Alle Eltern, deren Kinder im Sommer schulpflichtig werden, bekommen rechtzeitig vor der Anmelderunde – die ist in der Regel im Januar – ein Einladungsschreiben mit Anmeldeformblatt von der regional zuständigen Grundschule. (Das bedeutet nicht, dass das Kind an dieser Grundschule angemeldet werden muss!) Mit dem Einladungsschreiben erhalten Eltern alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und zu den Unterlagen, die mitgebracht werden müssen. Während der dreiwöchigen Anmelderunde im Januar können Eltern ihr Kind dann an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Drei Wunschschulen können auf dem Anmeldeformblatt angegeben werden (Wunschliste). In den allermeisten Fällen erhält das Kind einen Platz an der Erstwunschschule. Ist die Entscheidung gefallen, müssen sich die Eltern mit ihrem Kind persönlich in der Schule vorstellen. Dort nimmt man die Anmeldung entgegen und hilft bei Fragen und Formalitäten weiter.

Digitale Suchmaschine für Schulen

Auf der Homepage der Schulbehörde (https://www.hamburg.de/schulinfosystem/) gibt es eine Suchmaschine für Schulen: Das digitale „Schulinformations-System“ (SIS) stellt alle staatlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt dar. Neben allgemeinen Angaben wie Adressen, Telefonnummern oder dem Link zur Schulhomepage gibt es ausführliche Infos über Schülerzahl, mögliche Schulabschlüsse oder angebotene Sprachen. Eltern oder auch Kinder können sich die Schulen in der Nachbarschaft anzeigen lassen, diese direkt miteinander vergleichen oder kinderleicht den Schulweg berechnen. Die Schulen werden auf einer Stadtkarte angezeigt und nach einzelnen Merkmalen gefiltert. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Grundschulen finden sich außerdem in der Broschüre „Hamburgs Grundschulen“, die auch online zum Download bereitsteht. Weitere nicht-digitale Informationen zu den Schulen gibt es direkt vor Ort, beispielsweise im Rahmen von Info-Abenden oder Tagen der offenen Tür.

Freie Schulwahl in Hamburg: die Wunschliste

In Hamburg können Eltern frei wählen, auf welche Grundschule ihr Kind gehen soll, denn in Hamburg gilt das Elternwahlrecht. Zur Auswahl stehen 414 allgemeinbildende Schulen, davon 72 Privatschulen. Es gibt 239 Grundschulen, 85 Stadtteilschulen, 74 Gymnasien und 31 Sonderschulen, darunter 18 spezielle Sonderschulen und 13 Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ). In der Anmelderunde können Eltern drei Wunschschulen angeben. Dabei haben sie freie Auswahl unter allen Grundschulen. Diese freie Auswahl wird nur dann eingeschränkt, wenn eine Schule mehr Bewerbungen als freie Plätze hat. Tritt dieser Fall ein, haben zunächst Härtefälle und Schülerinnen und Schüler mit einem Geschwisterkind den Vortritt, danach bestimmt die Wohnortnähe über den

Schulplatz. Über die Schulplatzvergabe entscheidet allein die Schulbehörde, Schulleitungen haben darauf keinen Einfluss. Insgesamt bestehen in Hamburg gute Chancen, einen Platz an der gewünschten Schule zu bekommen. Jedes Jahr werden über 90 Prozent aller Erstwünsche erfüllt. Eltern, deren Erstwunsch abgelehnt wurde, haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Alle Fälle werden in der Rechtsabteilung der Schulbehörde geprüft.

Kostenloses Ganztagsangebot von 8 bis 16 Uhr

In Hamburg haben alle Grundschulen von 8 bis 16 Uhr ein kostenloses Ganztagsangebot ( → Ganztag) mit Mittagessen, Schulaufgabenhilfe und zahlreichen Bildungs- und Freizeitaktivitäten. Für eine Früh-, Spät- und Ferienbetreuung werden nach Einkommen und Familiengröße gestaffelte Gebühren erhoben. Diese Sozialstaffel gilt auch für das Mittagessen.

Die Mehrzahl der Grundschulen arbeitet nach dem Modell der ganztägigen Bildung und Betreuung in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe (GBS-Modell). An diesen Schulen findet vormittags von 8 bis 13 Uhr Unterricht nach Stundenplan statt, am Nachmittag wird eine Betreuung durch den jeweiligen Kooperationspartner angeboten. Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten ist freiwillig! Nach Anmeldung wird allerdings die Teilnahme an mindestens drei Tagen bis mindestens 15 Uhr erwartet. Angeboten werden unter anderem Schulaufgabenhilfe, musische, künstlerische und sportliche Aktivitäten sowie Zeiten zum Ausruhen und Spielen. GBS-Schulen haben am Nachmittag immer einen Kooperationspartner aus der Kinder- und Jugendhilfe, hier arbeiten also Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sportvereine, Honorarkräfte und weitere Partner zusammen.

Neben den GBS-Schulen gibt es offene, teilgebundene und gebundene Ganztagsschulen, die in alleiniger Verantwortung der Schule organisiert werden (GTS-Modell). Diese Ganztagsschulen unterscheiden sich in der Art und Weise, wie verbindlich die Teilnahme am jeweiligen Ganztagsangebot ist. An den offenen Ganztagsschulen findet vormittags Unterricht nach Stundenplan statt, nachmittags gibt es Angebote, zu denen sich die Schülerinnen und Schüler freiwillig anmelden können. Wenn die Kinder angemeldet sind, ist die Teilnahme für das Schuljahr verbindlich. In der gebundenen Ganztagsschule werden hingegen Unterricht und außerunterrichtliche Angebote über den Tag bis 16 Uhr verteilt. Daher nehmen an diesen Schulen alle Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche verbindlich am schulischen Ganztag teil. Darüber hinaus gibt es Mischformen aus offenen und gebundenen Modellen, die sogenannten teilgebundenen Ganztagsschulen.

Für die Teilnahme am Ganztagsangebot und an den zusätzlichen Betreuungsleistungen melden Eltern ihr Kind im Schulbüro an. Die für die → Anmeldung notwendigen Formulare erhalten sie durch das Schulbüro oder auf der Homepage für den Ganztag. 

Mit Beginn der Anmelderunde 2023/24 können Eltern ihre Kinder auch unkompliziert rund um die Uhr online zum schulischen Ganztag anmelden. Man findet den Online-Dienst auf dem Serviceportal Hamburg unter der Rubrik „Familie & Kind“ oder wenn man das Stichwort „Ganztag“ in die Suchfunktion eingibt Startseite - HamburgService

Ferienbetreuung und Randzeiten im Ganztag

Gut angenommen werden auch die Betreuungsangebote in den Ferien und den sogenannten

Randzeiten, also vor 8 Uhr und nach 16 Uhr. Während der Ganztag in der Kernzeit von 8 bis 16 Uhr kostenlos ist, fallen in den Ferien und Randzeiten Gebühren an. Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr. Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und dann monatlich erhoben, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen. Eine Woche Ferienbetreuung von 8 bis 16 Uhr kostet beispielsweise 90 Euro, zahlbar in zwölf Monatsraten à 7,50 Euro. Die individuellen Kosten für Ferien- und Randbetreuung können online berechnet werden → Gebührenrechner

Wer Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II erhält und damit Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets hat, kann die Ferienbetreuung an Schulen sechs Wochen lang kostenlos in Anspruch nehmen. Außerdem sind alle Betreuungsleistungen in der Vorschulklasse kostenfrei. Wenn Eltern möchten, dass ihr Kind am Ganztagsangebot teilnimmt und/oder zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, melden sie ihr Kind im Schulbüro an. Die für die Anmeldung notwendigen Formulare erhalten sie im Schulbüro oder auf der →  . Im Internet gibt es weitere Informationen: (https://www.hamburg.de/infos-fuer-eltern/).

Mit Beginn der Anmelderunde 2023/24 können Eltern ihr Kind auch unkompliziert rund um die Uhr online zum schulischen Ganztag anmelden. Man findet den Online-Dienst auf dem Serviceportal Hamburg unter der Rubrik „Familie & Kind“ oder wenn man das Stichwort „Ganztag“ in die Suchfunktion eingeben. Für den Ganztag an Hamburger Schulen anmelden - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService

Schuleingangsuntersuchung

Im Jahr vor der Einschulung werden angehende Schulanfängerinnen und Schulanfänger mit ihren Eltern vom Schulärztlichen Dienst zu einer kostenlosen Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Einladung kommt per Post vom Schulärztlichen Dienst des jeweils zuständigen Bezirksamts. Diese Untersuchung ist nach § 34 Absatz 5 des Hamburgischen Schulgesetzes für alle Kinder verpflichtend. Die Kinder werden hinsichtlich ihres körperlichen, motorischen, sprachlichen und allgemeinen Entwicklungsstandes untersucht. Hörtest, Sehtest, Impfberatung und ein schulärztliches Beratungsgespräch gehören ebenfalls dazu. Auf Wunsch können fehlende Impfungen bei Kindern und auch Eltern durchgeführt werden.

Der Bescheid: Diese Grundschule wird es sein

Im Frühjahr werden die Aufnahmebescheide verschickt. Jetzt wissen alle Eltern, auf welche Grundschule ihr Kind ab dem Sommer gehen wird. Wer mit dem zugewiesenen Schulplatz nicht einverstanden ist, kann schriftlich Widerspruch einlegen. Eine E-Mail reicht nicht! Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung wird in der Rechtsabteilung der Behörde überprüft. Zusammen mit dem Aufnahmebescheid erhalten Eltern Info-Material über die betreffende Schule, Einladungen zum Schnuppertag und Tipps für die Erstausstattung (Hierzu gibt es keine Vorgaben seitens der Behörde!). Dann kann mit der Vorbereitung auf den großen Tag - die Einschulung - begonnen werden. Den genauen Termin legt die Schule fest. Die jährlichen Einschulungstermine werden über Aushänge an den Schulen und im Internet bekanntgegeben. (Siehe unten ↓)

Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26

Termine

  • Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2019 geboren sind.
  • Kinder, die nach dem 1. Juli 2019 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden

Eltern, deren Kinder zum 1. August 2025 schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.

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Auskünfte erhalten Sie auch im
» Schulinformationszentrum (SIZ),
Tel.: 428 99 22 11