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Glossar

Berufliche Orientierung (BO)

Eine der fundamentalen Aufgaben der Schulen ist es, Kinder und Jugendliche auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. Dazu gehört auch, sie für die nächsten Schritte nach dem Schulabschluss fit zu machen. Für die einen bedeutet es, eine Berufsausbildung anzustreben, für die anderen, ein Studium anzufangen. Deswegen gibt es an den Schulen bereits sehr früh eine Berufs- und Studienorientierung. Als Aufgabengebiet findet sie sogar schon in der Grundschule in allen Fächern Berücksichtigung. Beide weiterführenden Schulformen, sowohl Stadtteilschulen als auch Gymnasien, bereiten die Schülerinnen und Schüler mit eigenen Konzepten auf den jeweils bestmöglichen Schulabschluss vor und helfen beim Übergang in eine weiterführende Ausbildung, sei es in einem Beruf oder an einer Hochschule. → Berufs- und Studienorientierung

An den Stadtteilschulen gibt es dafür sogar ein eigenes Fach: den Lernbereich „Arbeit und Beruf“. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler, wie die Berufswelt funktioniert, und bekommen eine Vorstellung von ihrem eigenen Berufsleben nach der Schule. An allen weiterführenden Schulen werden die Schülerinnen und Schüler von extra dafür ausgebildeten Beratungsfachkräften der Jugendberuagentur (JBA) ausführlich beraten. Auch Expertinnen und Experten von außerhalb, etwa aus der freien Wirtschaft oder aus Verwaltungen, informieren und beraten die Jugendlichen. Diese können dadurch ihren Übergang in die Berufswelt nicht nur genau planen, sondern auch selbst gestalten, beispielsweise durch Praktika, die erste Einblicke in die Arbeitswelt geben sollen. Auch für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe ist die Berufs- und Studienorientierung in der Studienstufe verbindlich, um ihnen nach ihrem Schulabschluss den passenden berufsbildenden Anschluss zu ermöglichen.

Eine weitere Anlaufstelle ist die JBA selbst, als ein gemeinsames Angebot von Schulbehörde, Sozialbehörde, der Agentur für Arbeit Hamburg, dem Jobcenter team.arbeit.hamburg und den sieben Hamburger Bezirksämtern. Unter einem Dach sind hier alle Einrichtungen vereint, die sich um den Übergang von der Schule in den Beruf und um die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt kümmern. Die Jugendberufsagentur bietet allen Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 Orientierung und Begleitung bei der Suche nach dem passenden Beruf an. Auch noch nach Ende der Schulzeit gibt es hier Unterstützung. Dabei geht es auch um das Umfeld Ausbildung und Arbeit: Fragen zum Wohnen, zur Förderung oder Finanzierung werden hier beantwortet. Gibt es Probleme, die zuerst gelöst werden müssen, damit der Kopf frei wird für die Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium, oder dafür, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen Auslandsaufenthalt zu planen? Die Jugendberufsagentur ist für alle unter 25-Jährigen eine umfassende Anlaufstelle. Mehr Informationen unter: (→ JBA

Elternengagement: Hamburg bietet zahlreiche Möglichkeiten der Beteiligung

Es ist keineswegs so, dass Eltern ihre Kinder an der Schulpforte abgeben und dann keinerlei Einfluss darauf haben, was in der Schule passiert. Das Hamburger Schulsystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, um sich an der Schule zu beteiligen. Das Hamburgische Schulgesetz widmet der Mitwirkung von Eltern und Erziehungsberechtigten sogar einen eigenen Abschnitt – Mitwirkung von Eltern (Paragrafen 68 bis 75). Dabei geht es nicht nur um Elternabende, sondern insbesondere um das aktive Mitwirken in Schulgremien wie der Klassenelternvertretung oder im Elternrat der Schule. Damit haben Eltern weitreichende Mitbestimmungsrechte. Der Einfluss kann von der Schule des Kindes bis hin zur Bildungspolitik des Landes (beispielsweise im Kreiselternrat) reichen. Der Bundeselternrat schließlich ist in der Bundesbildungspolitik aktiv.

Den meisten Kontakt haben Eltern mit ihren Klassenelternvertretungen. Diese werden jeweils zum Anfang eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind prinzipiell alle Erziehungsberechtigten der Klasse, also auch Sie. Die Aufgaben sind zwar verantwortungsvoll, aber überschaubar. Im Wesentlichen halten Klassenelternvertretungen den Kontakt zu den Lehrkräften. Als Erste werden sie über aktuelle Ereignisse und zu klärende Fragen oder Sachverhalte informiert und beziehen die anderen Eltern mit ein. Außerdem vermitteln Klassenelternvertretungen bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften. Bei wichtigen Entscheidungen, die die Klasse betreffen, haben sie ein Mitbestimmungsrecht und damit großen Einfluss.

Die Klassenelternvertretungen wählen außerdem das nächsthöhere Gremium – den Elternrat der Schule. Auch für diesen können sich Eltern aufstellen und wählen lassen. Hier sind die Einflussmöglichkeiten noch größer. Mitglieder des Elternrats sind Teil der Schulkonferenz und bestimmen bei wichtigen Fragen, die die Schule betreffen, mit. Mitglieder des Elternrats können also entscheidend am sogenannten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mitwirken. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich offiziell für die Belange der Schule zu äußern, etwa in der regionalen Öffentlichkeit. Nicht zuletzt können sie sich auch in nächsthöhere Gremien wie den Kreiselternrat oder die Elternkammer wählen lassen Elternkammer Hamburg: Elternmitwirkung | Elternkammer Hamburg (elternkammer-hamburg.de)

Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein

Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein können seit 2017 ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Möglich macht dies das sogenannte Gastschulabkommen, das den Finanzausgleich für die unterschiedlichen Schulkosten in beiden Bundesländern regelt. So können Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der 4. und nach der 10. Klasse frei wählen, ob sie in Hamburg oder Schleswig-Holstein eine weiterführende Schule besuchen wollen. Damit wird faktisch eine freie Schulwahl bei weiterführenden, öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen ermöglicht. Mit dem Gastschulabkommen verliert Hamburgs nördliche Landesgrenze für Schülerinnen und Schüler ihre Bedeutung.

Die modernen und freizügigen Regelungen des Abkommens bringen für Eltern und Kinder beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen mit sich. Bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch sind keine Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Einzige Einschränkung: Die so genannte „Landeskinderklausel“ garantiert bei sehr stark angewählten Schulen den Vorrang der Kinder, die im Bundesland der jeweiligen Schule leben.

Mit Niedersachsen gibt es ein solches flächendeckendes Abkommen bisher noch nicht. Die Anzahl der Gastschülerinnen und -schüler aus dem südlichen Nachbarbundesland von Hamburg ist aber auch weitaus geringer als die aus Schleswig-Holstein. Lediglich für die Gemeinden Bullenhausen und Over gibt es ein aus den 1970er Jahren stammendes Abkommen. Es erlaubt den Schülerinnen und Schülern dieser Gemeinden, die Grundschule im Stadtteil Hamburg Neuland zu besuchen.

Hausaufgaben: In Hamburg ein „Muss“ – oft schon in der Schule erledigt

Schulaufgaben gehören zur Schule dazu wie Ferien, Prüfungen und Pausen. In Hamburg gibt es dafür sogar eine eigene Richtlinie, die unter anderem die Menge der Schulaufgaben regelt. Das ist nötig, wenn man bedenkt, dass es an manchen Schulen eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von bis zu 34 Unterrichtsstunden gibt. Nicht selten geht der Unterricht dann bis in den Nachmittag. Da bleibt oft wenig Zeit für Schulaufgaben. Deswegen werden in Hamburg die Schulaufgaben auf etwa eine Stunde am Tag begrenzt – also fünf Stunden je Woche. Dabei sollten die Schulaufgaben gleichmäßig über alle Schultage verteilt werden, damit sie nicht für Spitzenbelastungen sorgen.

Schulaufgaben sind wichtig. Sie setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse fort. Sie können den Unterricht ergänzen und den Fortgang des Unterrichts vorbereiten. Dabei sind Schulaufgaben vielseitig und selten ein stures Abarbeiten schriftlicher Übungen und Wiederholungen. Zu Schulaufgaben können auch Literatur- oder Internet-Recherchen gehören, die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten, Referaten und Präsentationen. Schulaufgaben können auch praktische Erkundungen sein, beispielweise einen Film anzuschauen oder einen Podcast zu hören. Auch das Auswendiglernen eines Textes oder das Führen eines Lerntagebuchs sind typische Schulaufgaben.

Dabei müssen Schulaufgaben nicht zu Hause erledigt werden. Viele Schulen organisieren ihren Schulalltag so, dass es im Rahmen des Ganztagskonzepts eine Schulaufgabenbetreuung gibt. So können die Kinder ihre Schulaufgaben, wie der Name schon sagt, bereits nachmittags in der Schule erledigen. Das hat den Vorteil, dass alle Aufgaben bereits erledigt sind, wenn die Kinder aus der Schule kommen.

Herkunftssprachenunterricht (HSU)

Mehr als 40 Prozent aller Hamburger Kinder wachsen zwei- oder sogar mehrsprachig auf. Natürlich sollen diese Schülerinnen und Schüler zunächst gut Deutsch lernen. Aber auch ihre Herkunftssprachen sind Teil ihrer Identität. Deswegen sollen diese Kinder und Jugendlichen auch diese zweite Sprache gut beherrschen. Das ist nicht nur wichtig für eine internationale Metropole mit Handelsbeziehungen rund um den Globus, sondern es ist oft auch der Wunsch von Familien mit Zuwanderungshintergrund: Ihre Kinder sollen die Wurzeln und die Sprache der Eltern kennenlernen. Sprachen bauen Brücken und verbinden Kulturen und Menschen, und das tut auch Hamburg gut.

Das herkunftssprachliche Unterrichtsangebot konzentriert sich besonders auf die in Hamburg neben Deutsch am meisten gesprochenen Sprachen Türkisch, Arabisch und Farsi/Dari. Aber auch Angebote in Italienisch und Spanisch, sowie aktuell Ukrainisch, werden stetig erweitert. Grundsätzlich stehen die herkunftssprachlichen Unterrichtsangebote den Schülerinnen und Schülern aus allen Schulen zur Verfügung. Wo immer es möglich ist, findet der Unterricht deswegen an zentralen Standorten statt. So werden beispielsweise Arabisch-Kurse an fünf Standorten über die Stadt verteilt angeboten, so dass die Kurse möglichst gut erreicht werden können. In Hamburg gibt es Herkunftssprachenunterricht als reguläres Schulfach in insgesamt zwölf Sprachen. Neben Türkisch, Arabisch, Farsi/Dari, Italienisch und Spanisch sind das: Albanisch, Bosnisch, Chinesisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch und Ukrainisch. Aber auch für seltenere Sprachen, wie Aramäisch oder Paschtu, werden im Auftrag der Schulbehörde Kurse organisiert.

Hamburger Schulen bieten neben herkunftssprachlichem Unterricht ein breites Spektrum an Fremdsprachunterricht an. An vielen Schulen gibt es bilinguale Angebote. An einigen Hamburger Grundschulen wird Englisch „immersiv“ unterrichtet. Das heißt, dass jedes Fach außer Deutsch in englischer Sprache unterrichtet wird. Zudem gibt es an einigen Grund- und weiterführenden Schulen bilinguale Angebote in den Sprachen Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Türkisch. Zumeist wird dann der Sachunterricht bilingual erteilt – auf Deutsch und in der jeweiligen Partnersprache. Dabei nimmt der partnersprachliche Anteil in den höheren Jahrgangsstufen kontinuierlich zu. Hamburger Schülerinnen und Schüler können zudem in verschiedenen Fremd- und Herkunftssprachen das Abitur ablegen. So kann laut geltender allgemeiner Prüfungsordnung für die allgemeine Hochschulreife (APO-AH) das Abitur in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch abgelegt werden.

→ Herkunftssprachenunterricht

Inklusive Bildung in Hamburg: Alle gemeinsam

Mit Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird deren Recht auf inklusive Förderung entscheidend gestärkt. Weil Inklusion in Hamburg großgeschrieben wird, wurden an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien der Hansestadt Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen. Das wurde sogar im Hamburgischen Schulgesetz berücksichtigt. In Paragraf 12 ist sonderpädagogischer Förderbedarf so beschrieben:„Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.“ Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen bestehen.

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in Hamburg generell das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und individuell gefördert. Maßstab dafür sind ausschließlich die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Bei der Umsetzung der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen hat das Elternwahlrecht eine hohe Priorität. Eltern wählen für ihr Kind die Grund- oder weiterführende Schule aus. Das kann unter Umständen auch bedeuten, dass sich Eltern bewusst für eine Sonderschule entscheiden, die es weiterhin gibt. Die innerschulische Organisation der einzelnen Klassen und Lerngruppen liegt in der Hand der einzelnen Schulen. In der Regel sollten pro Klasse nach Möglichkeit nicht mehr als vier Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen gemeinsam unterrichtet werden.

Weitere Informationen: → Inklusion in Hamburg

Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)

Nach Hamburg kommen beinah täglich Kinder und Jugendliche aus dem Ausland – sei es, weil sie mit ihren Eltern aus Krisengebieten geflüchtet sind oder weil ihre Eltern aus beruflichen Gründen nach Hamburg übergesiedelt sind. Das ist eine große Herausforderung für die Stadt und damit auch für Hamburgs Schulen, denn laut Hamburgischem Schulgesetz ist jedes Kind unter 18 Jahren schulpflichtig. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche, die gerade erst aus dem Ausland eingereist sind, kein Wort Deutsch sprechen und vielleicht sogar noch nie eine Schule von innen gesehen haben. Bevor diese jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer, deren Deutschkenntnisse für den Unterricht noch nicht ausreichen, jedoch in eine Regelklasse aufgenommen werden, führt ihr Weg zunächst in eine der über ganz Hamburg verteilten Vorbereitungsklassen. Dort lernen sie Deutsch und werden auf das Schulleben in Deutschland vorbereitet.

Für die Einschulung ist der Grad der schulischen Vorbildung entscheidend: Wer noch nie zur Schule gegangen ist und die lateinische Schrift nicht lesen kann, besucht in der Regel zunächst ein Jahr lang eine sogenannte Basisklasse und wechselt dann für weitere zwölf Monate in eine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK). Wer die entsprechende Vorbildung mitbringt, kommt gleich in eine IVK und bleibt dort ein Jahr. Danach erfolgt die Umschulung in eine Regelklasse.

Eine Ausnahme bilden 15- bis 16-jährige Jugendliche, die bereits in ihrem Heimatland kurz vor dem ersten Schulabschluss standen oder diesen bereits erreicht haben und jetzt den Mittleren Schulabschluss anstreben. Diese Jugendlichen werden in speziellen, zweijährigen Maßnahmen zum Schulabschluss geführt. Anders läuft es auch bei den ganz Kleinen: Kinder aus dem Ausland, die altersgemäß in Klasse 1 oder 2 gehören, werden gleich, ohne spezielle Vorbereitung, in die regional zuständige Grundschule eingeschult und erhalten dort zusätzliche Sprachförderung. Die Praxis zeigt, dass sie relativ schnell Deutsch lernen und sich gut in die Klassengemeinschaft integrieren

Konfliktlösungen an den Schulen

Grundsätzlich sind die Schulen in Hamburg dafür da, Kindern und Jugendlichen Wissen und wichtige Kompetenzen an die Hand zu geben, damit sie ihr Leben gut bewältigen können. Dabei kann es passieren, dass Eltern mit den Entscheidungen der Schule nicht einverstanden sind oder deren Vorgehen nicht verstehen. Der beste Weg, Konflikte auszuräumen, ist immer das direkte Gespräch mit der Schule und den Betroffenen. Die Schulen sind für gewöhnlich gut darin, Probleme sachlich aufzuarbeiten und in einem gemeinsamen Gespräch aus der Welt zu räumen.

Auch bei Schülerinnen und Schülern gehören Probleme und Konflikte zum Alltag. Sie können untereinander in Streit geraten, sie können mit bestimmten Lernsituationen überfordert sein oder mit den Unterrichtsmethoden einzelner Lehrkräfte nicht zurechtkommen. Viele Schwierigkeiten lassen sich bei den regelmäßig stattfindenden Lernentwicklungsgesprächen klären oder im direkten Gespräch zwischen Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern.

Es gibt viele Wege, Konflikte zu lösen. Jede Schule hat ein eigenes Konfliktmanagement, und in vielen Schulen gibt es Streitschlichter. Das sind Schüle[1]rinnen und Schüler, die gelernt haben, einen Streit eigenständig ohne Lehrkraft zu schlichten. Schüle[1]rinnen und Schüler können klasseninterne Konflikte auch bei der Klassensprecherin oder dem Klassensprecher und im Klassenrat ansprechen. Manche Probleme können direkt mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung besprochen werden. An den Schulen gibt es zudem besonders geschulte Beratungslehrkräfte, die helfen, Konflikte zu lösen. In manchen Schulen arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen direkt in der Klasse mit. In den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) steht außerdem die Schulsozialbetreuung zur Verfügung.

An wen können sich Eltern wenden, wenn es um persönliche Probleme und Konflikte einer Schülerin oder eines Schülers geht? Erste Ansprechpartner sind zunächst immer die Fach- oder Klassenlehrkräfte. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, die Elternvertretung hinzuzuziehen. Auch für Klassenelternvertretungen sind die Klassenlehrkräfte erste Ansprechpartner bei Konflikten und Problemen. Gemeinsam mit ihnen können Eltern zum Beispiel ein Gesprächsthema für den Klassenrat oder den Elternabend vorbereiten. Das Hamburger Schulsystem bietet zudem viele weitere Möglichkeiten der Unterstützung an. So gibt es verschiedene Ombudsstellen, die unabhängige Beratung anbieten und bei Konflikten weiterhelfen können. (→ Ombudsstellen – ZSJ)

Es gibt aber auch Konflikte, die schwerwiegender sind - etwa wenn Schülerinnen und Schüler dauerhaft den Unterricht stören oder Regeln auf schwerwiegende Weise verletzen. Dann können Lehrkräfte Erziehungsmaßnahmen treffen. Sie dienen nicht der „Bestrafung“ auffälligen Verhaltens, sondern sie sollen vor allem die anderen Kinder oder auch die Lehrkräfte vor anhaltenden Störungen schützen. Diese Maßnahmen sollten möglichst gezielte Hilfestellung zur Überwindung von Schwierigkeiten bieten. Körperliche Züchtigungen und andere entwürdigende Formen der Bestrafung sind verboten!

Geregelt sind die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Paragraf 49 des Hamburgischen Schulgesetzes. Dabei geht es um pädagogische Maßnahmen wie Ermahnungen, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder zusätzliche Aufgaben. Fortgesetztes oder besonders schwerwiegendes Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler kann aber auch zu Ordnungsmaßnahmen wie einem schriftlichen Verweis oder in seltenen Fällen zur Entlassung aus der Schule führen. Dabei muss jede Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten stehen. Außerdem gilt: Je Regelverstoß darf nur eine Ordnungsmaßnahme beschlossen werden.

Eine Ordnungsmaßnahme wird nie leichtfertig oder gar willkürlich ausgesprochen. Alle Maßnahmen werden immer in sorgfältiger Abwägung und in ständiger Kommunikation mit allen Beteiligten getroffen. So haben vor dem Erlass einer förmlichen Ordnungsmaßnahme die Schülerin oder der Schüler und deren Sorgeberechtigte die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Eine Anhörung kann zum Beispiel im Rahmen einer Klassenkonferenz geschehen. Auf Wunsch der Betroffenen dürfen dazu zur Schule gehörende Vertrauenspersonen (z.B. Eltern- oder Schülervertretungen) eingeladen werden. Über die weitergehenden Maßnahmen entscheidet dann die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung.

Lernentwicklungsgespräche: Regelmäßige Wasserstandsmeldungen

Natürlich wollen Eltern wissen, wie ihr Kind sich in der Schule entwickelt. Auch wenn sie womöglich viel durch Gespräche mit ihrem Kind erfahren und deswegen einen Einblick haben, kann es hilfreich sein, auch mal eine Einschätzung der Lehrkräfte zu hören. Die Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Eltern und ihren Kindern regelmäßig Auskunft über die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände zu geben (Paragraf 44, Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz). Dies kann unter anderem während der Lernentwicklungsgespräche geschehen.

Lernentwicklungsgespräche müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Viele Schulen bieten sie sogar in jedem Schulhalbjahr an. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Klassenlehrkräften zu halten. Es geht darum, einen Leistungszwischenstand abzugeben und einzuschätzen, wo ein Kind in der Lernentwicklung steht, welche Themen es gerade gibt und wie es in der Schule läuft. Die Lehrkräfte können so auch frühzeitig auf beginnende Lernschwierigkeiten hinweisen. Im Gespräch werden außerdem gemeinsam Verabredungen für die nächsten Lern- und Entwicklungsziele getroffen und eventuell Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen beschlossen. Selbstverständlich stehen Eltern und Lehrkräfte auch zwischen den Lernentwicklungsgesprächen ständig im Austausch.

Nachteilsausgleich

Die fachlichen Anforderungen der Bildungspläne und Prüfungen sind für jede Schülerin und jeden Schüler gleich, unabhängig von den jeweiligen Voraussetzungen. Aber: Wenn eine Klausur oder eine Prüfung (als Nachweis des Leistungsstandards) erschwert ist, etwa aufgrund einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens, kann es einen sogenannten Nachteilsausgleich in Form von Erleichterungen geben wie zum Beispiel:

  • eine Verlängerung der vorgesehenen Arbeitszeit sowie
  • die Zulassung oder Bereitstellung technischer oder didaktischer Hilfsmittel.

Die Gewährung von Erleichterungen wegen einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Schreibens setzt in der Regel eine vorangegangene mehrjährige Förderung voraus. Ferner muss die Beeinträchtigung in der weiteren Ausbildung durch Hilfsmittel ausgeglichen werden können. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs erleichtert nur die Prüfungsbedingungen in angemessener Form, die fachlichen Anforderungen bleiben dieselben. Dies gilt entsprechend für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen bis Jahrgangsstufe 4 und für Schülerinnen, die wegen Schwangerschaft eines Nachteilsausgleichs bedürfen.

Religionsunterricht für alle

Wo war ich, als ich noch nicht geboren war? Warum liegt Jesus in einer Krippe? Wieso tragen manche Frauen Kopftücher? Gibt es Gott? Kinder haben viele Fragen ans Leben. Sie sind neugierig. Sie sehen und erleben in ihrem Alltag, dass Menschen verschiedene religiöse und kulturelle Wurzeln und unterschiedliche Überzeugungen haben.

Im konfessionsübergreifenden Religionsunterricht in Hamburg können Kinder diese und andere Fragen gemeinsam besprechen, Antworten kennenlernen und für sich hinterfragen. Die Schülerinnen und Schüler lernen so, eigene Traditionen und deren Wertvorstellungen zu verstehen und anderen offen zu begegnen. Im Religionsunterricht für alle werden die Themen aus der Perspektive mehrerer Religionen betrachtet, und auch nicht-religiöse und religionskritische Weltdeutungen gehören selbstverständlich dazu.

Während in anderen Bundesländern der Religionsunterricht nach Religionen und Konfessionen getrennt erteilt wird, lernen im Hamburger Religionsunterricht alle Kinder aller Glaubensrichtungen und auch Kinder, deren Familien keiner Religionsgemeinschaft angehören, gemeinsam. Die Schulbehörde spricht, wie es das Grundgesetz vorsieht, die Inhalte mit den großen Religionsgemeinschaften Hamburgs ab.

Die religiöse Vielfalt Hamburgs zeigt sich auch bei den Lehrkräften: Der Religionsunterricht wird von evangelischen, katholischen, muslimischen, jüdischen und alevitischen Lehrerinnen und Lehrern erteilt. Sie haben ein Lehramtsstudium und den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert und unterrichten wie alle anderen Lehrkräfte in der Regel mindestens ein weiteres Fach. Anders als in anderen Bundesländern wird der Religionsunterricht in Hamburg ausschließlich von staatlichen Lehrkräften erteilt – nicht von Geistlichen oder anderem Personal der Religionsgemeinschaften.

Regelungen zum Religionsunterricht finden sich in Paragraf 7 Absätze 1 und 3 des Hamburgischen Schulgesetzes und im Rahmenplan des Fachs.

Schulformen

Grundsätzlich gibt es in Hamburg ein Zwei-Säulen-Modell. Demnach besuchen Schulkinder zunächst gemeinsam eine Grundschule bis zum Ende der 4. Klasse und gehen dann auf eine der weiterführenden Schulformen. Dort erwerben sie je nach Leistungsstärke in der Regel einen der allgemeinbildenden Schulabschlüsse. In Hamburg:

  • Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) und/oder erweiterter Erster Allgemeinbildender Schulabschluss, (eESA),
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA),
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).

Grundschule

Die Grundschule ist die Schulform, in der alle Schulkinder gemeinsam die erste bis vierte Klasse besuchen. Vielerorts gehört zu den Grundschulen auch eine Vorschulklasse, in der Kinder schon ab dem fünften Lebensjahr schulähnliche Strukturen kennenlernen und ausprobieren können. In der Grundschule lernen Kinder an fünf Tagen in der Woche jeweils fünf Stunden. In der Grundschule erwerben alle Kinder mindestens vier Jahre lang gemeinsam grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schaffen so die Grundlagen für die weitere schulische Bildung. (→ Grundschulen)

„Sechsjährige Grundschulen“: Vier Hamburger Schulen haben im Rahmen eines Schulversuchs von 2011 bis 2021, der inzwischen bis zum Schuljahr 2025/26 verlängert wurde, ihre Grundschulzeit von vier auf sechs Jahre verlängert. Die Schülerinnen und Schüler lernen hier bis zum Ende der sechsten Klasse gemeinsam.

Stadtteilschule

Die Stadtteilschule führt ihre Schülerinnen und Schüler in neun Jahren, von der 5. bis zur 13. Klasse, zu allen Schulabschlüssen – vom ESA bis zum Abitur. Nach Jahrgang 9 kann der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss (ESA) erworben werden, nach Jahrgang 10 der erweiterte Erste Allgemeine Schulabschluss (eESA) oder der Mittlere Schulabschluss (MSA).

Für die jeweiligen Abschlüsse müssen bestimmte Voraussetzungen und Leistungen erfüllt sein und entsprechende Prüfungen bestanden werden. Die Klassen 11, 12 und 13 bilden die Oberstufe der Stadtteilschule. Die Klasse 11 ist die Vorstufe und die Klassen 12 und 13 sind die Studienstufe der Oberstufe. Nach erfolgreich bestandener Prüfung kann mit dem Ende der 13. Klasse das Abitur erworben werden.

Die Stadtteilschule vermittelt eine grundlegende und vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht so allen Schülerinnen und Schülern, entsprechend ihren Leistungen und Neigungen Abschlüsse, die sie befähigen, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Die Stadtteilschulen ermöglichen individuelles Lernen, sowohl durch innere als auch durch äußere Differenzierung. (→ Weiterführende Schulen)


Gymnasium

An Hamburger Gymnasien können Schülerinnen und Schüler ebenfalls alle Schulabschlüsse erwerben. Das Gymnasium führt nach der Grundschule in acht Jahren, von der 5. bis zur 12. Klasse, zum Abitur. Auch hier können nach Jahrgang 9 der ESA und nach Klasse 10 der eESA und der MSA erworben werden. Durch die um ein Jahr verkürzte Zeit ist an Gymnasien das Lernpensum höher.

In der 5. und 6. Klasse bereitet die sogenannte Beobachtungsstufe auf den weiteren Besuch des Gymnasiums vor und schafft eine Grundlage für die Entscheidung über die weiterführende Schulform nach Klasse 6. Ähnlich wie bei den Stadtteilschulen besteht die Oberstufe aus einem vorbereitenden Jahr (Jahrgang 10) und den vier Semestern Studienstufe in den Jahrgängen 11 und 12, nach denen durch Prüfung das Abitur erworben werden kann.

Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte allgemeine Bildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, je nach Art der Abschlüsse, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufsqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Auch an Gymnasien wird individuelles Lernen durch innere Differenzierung ermöglicht. (→ Weiterführende Schulen)

Weitere Schulformen

Zusätzlich zu den oben genannten gibt es noch verschiedene weitere Schulformen wie Berufsbildende Schulen, Höhere Handelsschulen oder die Fachoberschule, die zum Teil, parallel zu den aufgeführten Schulabschlüssen der Stadtteilschulen und Gymnasien, zu weiteren Schulabschlüssen führen können, zum Beispiel zu einem Fachabitur, oder auch zu einer Berufsqualifizierung. (→ HIBB – Hamburger Institut für Berufliche Bildung)

Sonderschule und ReBBZ

Sonderschulen sind Schulen, an denen es Förderschwerpunkte für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gibt. Diese Förderschwerpunkte können sein: Lern- und Leistungsverhalten, Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Eine Sonderschule kann mehrere Förderschwerpunkte, sowohl als organisatorische als auch als pädagogische Einheit, führen. Auch an den Sonderschulen kann es eine Vorschule geben. (→ Hamburgs Sonderschulen)

Hamburg bietet mit den Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) Beschulungsangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung. In den ReBBZ leisten die Bildungsabteilungen gemeinsam mit den Beratungsabteilungen eine umfängliche und individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. (→ ReBBZ)

Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Erfahrungen, mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, können in Hamburg grundsätzlich gemeinsam lernen. Spezielle Sonderschulen und die Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) ergänzen das schulische Angebot. Eltern können für ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen einer Grundschule oder je nach Alter einer weiterführenden Schule und einer der Sonderschulen frei wählen. Die Lerngruppen in den Sonderschulen sind kleiner als die Regelklassen, so dass mit jedem Kind individuell gearbeitet werden kann.

Sitzenbleiben: In Hamburg schon lange abgeschafft – mit Ausnahmen

Thomas Mann und Hermann Hesse wurden nicht nur mit dem Nobelpreis ausgezeichnet, sie teilen auch ein schulisches „Schicksal“: Beide blieben in der Schule sitzen, mussten also aufgrund nicht erreichter Leistungen eine Klassenstufe wiederholen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass das Sitzenbleiben oft mehr Schaden anrichtet, als dass es wirklich hilft. Aus vielen Studien ist bekannt, dass Klassenwiederholungen wenig nützen und Lernschwächen dadurch fast nie beseitigt werden. Vielmehr führt das Sitzenbleiben dazu, dass viel Lernzeit vergeudet wird, nicht zuletzt, weil unter anderem auch die Fächer wiederholt werden, bei denen es gar keine Defizite gibt. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Klassengemeinschaft gerissen und dadurch oft erheblich belastet.

Deshalb hat Hamburg diese Praxis bereits vor mehr als zehn Jahren abgeschafft. Seit 2011 rücken in der Hansestadt Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 am Ende eines jeden Schuljahres automatisch in die nächste Jahrgangsstufe auf. Natürlich geschieht dies nicht, ohne dass die leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler unterstützt werden. Gezielte Förderung ist der bessere und zudem auch weitaus effektivere Weg, Leistung nachhaltig zu verbessern. Deswegen wurden bereits bestehende Programme wie „Fördern statt Wiederholen“ auf alle Jahrgangsstufen der Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien ausgeweitet. Auf diese Förderung gibt es in Hamburg sogar einen Rechtsanspruch. Anstatt ganze Klassenstufen zu wiederholen, setzen die Förderprogramme gezielt dort an, wo leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen.

Ausnahmen für Klassenwiederholungen

In Einzelfällen kann es trotzdem sinnvoll sein, eine Klasse zu wiederholen. Etwa wenn in den Klassen 9 und 10 durch die Klassenwiederholung ein höherer Schulabschluss oder die erstmalige Versetzung in die gymnasiale Oberstufe zu erwarten ist. Eine Klassenwiederholung muss allerdings von der Schulbehörde genehmigt werden. Dazu müssen die Eltern und die Schülerin oder der Schüler einen formlosen Antrag über die Schule stellen. Jeder Fall wird dann von der Schulbehörde geprüft und jeweils einzeln entschieden.

Voraussetzung: Es müssen besondere Gründe nachgewiesen werden, warum die Leistungen im entsprechenden Jahr schlechter waren. Das kann eine vorübergehende erhöhte psychische Belastung oder ein längerer Ausfall aus gesundheitlichen Gründen sein. Auch die Teilnahme an einer vorangegangenen besonderen Förderung kann zu einer Wiederholungsmöglichkeit führen. Eine Wiederholung wird im Einzelfall grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn eine gute Chance besteht, dass sich die Leistungen dadurch tatsächlich verbessern können.

Sprach- und Lernförderung: kostenlose Nachhilfe an Hamburger Schulen

Die Fähig- und Fertigkeiten von Kindern können bei der Einschulung bereits sehr unterschiedlich sein. Deswegen wird in Hamburg am Anfang der Schulkarriere schon intensiv gefördert. Dies gilt besonders für das Fach Deutsch und die deutsche Sprache: Manche Schulanfängerinnen und -anfänger können schon flüssig lesen und schreiben, andere Kinder können mit Schrift oder Buchstaben noch gar nichts anfangen, und wieder andere können nur wenig Deutsch sprechen. Damit alle erfolgreich lernen können, werden diese Kinder auch in allen anderen Fächern beim Lesen- und Schreibenlernen und beim Verstehen und Sprechen der deutschen Sprache unterstützt.

Kinder brauchen unterschiedlich viel Zeit und Hilfe, um ihren eigenen Lernweg zu finden. Die unterschiedlichen Lernstände der Kinder werden mit Hilfe verschiedener Tests ermittelt. Der Rechtschreibtest „SCHNABEL“ wird in den Jahrgängen 1 bis 4 mit allen Kindern durchgeführt. Daran anknüpfend fördern und fordern die Lehrkräfte die Kinder individuell und werden dabei von den schulischen Sprachlernberaterinnen und -beratern unterstützt, die speziell für die Aufgaben der Sprachförderung geschult wurden. Kinder, deren Testergebnisse auf besondere Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Schriftsprache hinweisen, werden an allen Schulen in speziellen Sprachkursen gefördert, die zusätzlich zum Unterricht stattfinden. Geregelt ist das alles in Paragraf 28a des Hamburgischen Schulgesetzes.

Früher haben Schülerinnen und Schüler oft erst am Ende eines jeden Schuljahres mit den Zeugnissen festgestellt, ob sie die nötigen Leistungen für die nächsthöhere Klasse erreicht haben. War dies nicht der Fall, wurden die Schülerinnen und Schüler nicht versetzt. Dieses Sitzenbleiben ist aber nicht der beste Weg, um Lernen gut und gezielt zu fördern. Deswegen wird in Hamburg seit mehreren Jahren intensiv gefördert – schon während des Schuljahres und vor allem bevor es zum „Scheitern“ kommen kann. Lernförderung funktioniert in Hamburg wie eine Art Nachhilfeunterricht an den Schulen.

Das Angebot ist kostenlos und richtet sich in erster Linie an leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler. Das Budget dafür kommt vom Staat. Eine Schule mit vier Parallelklassen hat zum Beispiel die Mittel, jede Woche acht Wochenstunden Förder- und Nachhilfeunterricht pro Jahrgang durchzuführen. Der Förder- und Nachhilfeunterricht kann durch die enge Bindung an die Schule passgenau auf den Unterricht und die Lernprobleme abgestimmt werden, er findet zudem in vertrauter Umgebung statt. Die Teilnahme ist ohne großen Aufwand möglich. So werden leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern neue Chancen eröffnet.

Wer diese Förderung bekommen kann, ist in Paragraf 45 des Hamburgischen Schulgesetzes geregelt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Lernförderung ist ein Beschluss der Zeugniskonferenz. Sie tagt zwei Mal im Schuljahr – bei Bedarf auch öfter – und entscheidet über den Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers. In einer schriftlichen Lernvereinbarung zwischen der Schule und der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten werden dann Art, Umfang, Beginn und Ende des Förderunterrichts genau festgelegt. Aber auch Unterforderung kann zum Lernhindernis werden.

Besonders leistungsfähige und lern - freudige Schülerinnen und Schüler werden des - halb sowohl durch differenzierten Unterricht in der Klasse als auch durch ausgewählte Lernangebote gefördert. So lernen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Leistungspotenziale kennen und entwickeln sich optimal weiter. Kooperationen mit Hochschulen und Firmen bieten hier vielfältige Chancen und Herausforderungen. Für auffällig leistungsstarke Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I zu überspringen. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können so das Abitur auf Wunsch ein Jahr früher ablegen.

Wahlmöglichkeiten und Wahlpflichtfächer

In Hamburg gilt grundsätzlich die freie Schulwahl. Entscheidend für die Schulwahl kann beispielsweise ein besonderes Profil oder ein besonderer Schwerpunkt sein. So können Schulen etwa beschließen, 60-minütige Unterrichtsstunden statt der üblichen 45 Minuten anzubieten. Es gibt Praxislerntage und Themenwochen, für die die übliche Unterrichtsstruktur vorübergehend komplett aufgelöst wird. Viele Schulen verstärken auch den wöchentlichen Unterricht in einzelnen Bereichen, zum Beispiel für ein naturwissenschaftliches Profil in den Fächern Physik, Biologie oder Chemie. Generell haben Schulen viel Gestaltungsraum, und die meisten bieten Schülerinnen und Schülern etliche Wahlmöglichkeiten an.

Entscheidend für die Schulwahl kann auch sein, welche Möglichkeiten die Schule im Wahlpflichtbereich vorhält. Die Schulen können Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht in einzelnen Fächern und Lernbereichen einrichten. Im Wahlpflichtbereich bieten die Schulen üblicherweise eine größere Anzahl Themen und Fächer an, als zum Erreichen des angestrebten Abschlusses nötig wäre. Ein Beispiel: Um die Schule erfolgreich abzuschließen, müssen oft neben Eng - lisch eine oder mehrere weitere Fremdsprachen gewählt werden. Ob das Spanisch, Französisch oder Latein ist, kann je nach Angebot meist frei gewählt werden.