Die Grundschulzeit von Klasse 1 bis 4
Grundschulen in Hamburg: Allgemeines
Der Beginn der Schulzeit – ob nun mit der Einschulung in Klasse 1 oder in der Vorschulklasse – ist ein ganz besonderes Ereignis. Die Kinder werden neue Formen des Lernens ausprobieren, sich neues Wissen und neue Fähigkeiten aneignen und – falls die Familiensprache nicht Deutsch ist – eine weitere Sprache lernen. An den Grundschulen werden pro Woche 27 Stunden unterrichtet, die Unterrichtsstunden sind meist 45 oder 60 Minuten lang. Alle Kinder lernen gemeinsam – egal, ob mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf und egal, welche kulturellen und sprachlichen Erfahrungen die Kinder mitbringen. Alle Grundschulen arbeiten inklusiv, viele verfügen als „Schwerpunktschulen Inklusion“ über eine besondere Ausstattung für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung.
In Schulen, in denen besonders viele Schülerinnen und Schüler Sprach- oder Lernförderung oder auch sonderpädagogische Förderung brauchen, werden die Kinder häufig in sogenannter „Doppelbesetzung“ unterrichtet, das heißt von zwei Lehrkräften gleichzeitig. Beispielsweise kümmern sich eine Klassenlehrkraft und eine Sonderpädagogin beziehungsweise ein Sonderpädagoge gemeinsam um alle Kinder und unterstützen zudem gezielt Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese Schulen sind in der Regel auch mit mehr Lehrerinnen und Lehrern ausgestattet. Die Klassengröße an Hamburger Grundschulen umfasst maximal 23 Schülerinnen und Schüler, in Stadtteilen mit niedrigem Sozialindex maximal 19 Schülerinnen und Schüler. An speziellen Sonderschulen und an den Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (→ ReBBZ) sind die Lerngruppen noch kleiner als in den Regelklassen. Dort kann besonders individuell mit jedem Kind gearbeitet werden.
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Broschüre: Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2024/25
PDF herunterladen [PDF, 1,7 MB]Karte: Hamburgs Grund- und Sonderschulen im Schuljahr 2024/2025
PDF herunterladen [PDF, 692,0 KB]Schwimmunterricht in der 3. und 4. Klasse
Das Ziel ist klar: Alle Hamburger Kinder sollen am Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen können. Deshalb haben alle Grundschulkinder ein ganzes Jahr lang verpflichtenden Schwimmunterricht. Der Unterricht findet in der Regel in einer „Bäderland“-Schwimmhalle statt - jeweils ein Schulhalbjahr lang in Klasse 3 und ein Schulhalbjahr lang in Klasse 4 im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten. In Sonderfällen kann der Schwimmunterricht auch kompakt erteilt werden, das heißt: entweder ganz in der 3. oder ganz in der 4. Klasse. Im Jahr 2006 wurden erstmals Zielzahlen festgelegt. So sollen am Ende der Grundschulzeit 95 Prozent aller Schüler das Anfängerzeugnis Seepferdchen erreicht haben, 66,5 Prozent das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze. Kinder mit „Seepferdchen“-Abzeichen können in einem ersten erkennbaren Schwimmstil, Bauch- oder Rückenschwimmen, mindestens 25 Meter schwimmen. Träger des Bronze-Abzeichens können unter anderem 15 Minuten in zwei unterschiedlichen Schwimmarten durchschwimmen (mindestens 200 Meter), ohne Festhalten am Beckenrand.
Verkehrserziehung und Verkehrskasper
Oft ist der Weg zur Schule eine der ersten Strecken, die Kinder allein zurücklegen. Damit das sicher und reibungslos klappt, ist es wichtig, dass die Eltern den Schulweg bereits einige Zeit vor der Einschulung mehrmals gemeinsam mit ihrem Kind einüben. Nach der Einschulung beginnt die Verkehrserziehung durch die Lehrkräfte der Schule in Kooperation mit den Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern. Mit dem Schulwegtraining zum Schulanfang üben Erstklässlerinnen und Erstklässler sicheres Verhalten in schwierigen Verkehrssituationen rund um die Schule. In den weiteren Grundschuljahren lernen die Kinder, wie sie sich als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn verantwortungsvoll und umweltbewusst verhalten. Unter dem Motto „Lachen und Lernen mit dem Verkehrskasper der Hamburger Polizei“ vermitteln Polizistinnen und Polizisten außerdem Themen aus dem Bereich der Verkehrserziehung sowie richtige Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Die jungen Zuhörer erfahren alles Wichtige rund um das Überqueren der Fahrbahn, das Verhalten an Ampeln, über den „toten Winkel“, den Fahrradführerschein und vieles mehr. Verkehrsprävention (polizei.hamburg)
Zeugnisse in der Grundschule
Von Klasse 1 bis 3 bekommen die Grundschulkinder in der Regel noch kein Notenzeugnis, sondern ein kompetenzbasiertes Berichtszeugnis. In diesem Zeugnis beurteilen die Lehrkräfte jeweils am Ende eines Schuljahres die Lernentwicklung des Kindes und den aktuellen Lernstand in den Fächern und Lernbereichen. Darüber hinaus schätzen sie die überfachlichen Kompetenzen des Kindes ein, zum Beispiel sein Selbstvertrauen, die Lernmotivation, das Arbeitsverhalten oder den Umgang mit anderen Kindern. In Klasse 3 können Eltern, wenn sie es wünschen, erstmals ein Notenzeugnis beantragen. In Klasse 4 gibt es dann zum ersten Mal für alle Grundschulkinder ein kompetenzbasiertes Notenzeugnis, sowohl am Ende des ersten als auch am Ende des zweiten Schulhalbjahres. Beurteilungszeitraum ist jeweils das vorausgegangene Schulhalbjahr. Die Lernentwicklung des Kindes wird auch hier in Form eines kurzen Berichtes geschildert. Dazu kommen die Noten 1 bis 6, die die Lernstände in den unterrichteten Fächern und Lernbereichen widerspiegeln.