Natürlich wollen Eltern wissen, wie ihr Kind sich in der Schule macht. Auch wenn diese hoffentlich viel vom Kind selbst erfahren und deswegen einen guten Überblick haben, wie es in der Schule läuft, kann es hilfreich sein, das Ganze auch mal aus Sicht der Lehrkräfte zu erfahren. Die Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Eltern und ihren Kindern regelmäßig Auskunft über die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände zu geben (Paragraf 44, Abs. 3 des Hamburgischen Schulgesetzes). Dies kann unter anderem während der Lernentwicklungsgespräche geschehen. Diese müssen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Viele Schulen bieten Lernentwicklungsgespräche sogar in jedem Schulhalbjahr an. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie den Klassenlehrkräften zu halten. Es geht darum, eine Art „Wasserstandsmeldung“ abzugeben, wo ein Kind steht, welche Themen es gerade hat und wie es in der Schule läuft. Die Lehrkräfte können so auch frühzeitig auf möglicherweise entstehende Lernschwierigkeiten hinweisen. Im Gespräch werden gemeinsam Verabredungen für die nächsten Lern- und Entwicklungsziele getroffen und eventuell Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen beschlossen. Selbstverständlich stehen Eltern und Lehrkräfte auch zwischen den Lernentwicklungsgesprächen ständig im Austausch
Glossar
Lernentwicklungsgespräche: Regelmäßige Wasserstandsmeldungen
- Schule und Berufsbildung
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- Schule und Berufsbildung
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