Nach der Grundschulzeit folgt der Übergang in Klasse 5 an einer weiterführenden Schule. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern müssen eine wichtige Entscheidung treffen: Soll die Schullaufbahn an einer Stadtteilschule oder an einem Gymnasium fortgesetzt werden? Die Wahl ist keine abschließende Festlegung auf einen Schulabschluss, denn Hamburg bietet zwei gleichwertige Schulformen an, die beide zum Abitur führen. Grundsätzlich können in der Stadtteilschule dieselben Abschlüsse erreicht werden wie am Gymnasium, jedoch bekommen Schülerinnen und Schüler hier ein Jahr mehr Zeit, um sich auf das Abitur vorzubereiten. Für die Klassenstufen 5 bis 10 liegt die Klassengröße an den Stadtteilschulen bei durchschnittlich 23,6 und an den Gymnasien bei 25,9 Schülerinnen und Schülern. In beiden Schulformen werden jeweils mindestens 30 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer pro Jahrgangsstufe unterrichtet.
In den neun Jahren bis zum Abitur lernen die Schülerinnen und Schüler also dieselben Inhalte, bekommen aber etwas mehr Unterstützung. So werden verschiedene Lernniveaus und vielfältige Wahlmöglichkeiten angeboten (→ Wahlmöglichkeiten). Auch Kinder und Jugendliche mit hohem Leistungsvermögen können an der Stadtteilschule individuell beim Lernen begleitet werden (→ Lernförderung). Zudem profitieren sie von Kooperationen mit Hochschulen und Firmen (→ BO). Am Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler innerhalb von acht Jahren gezielt auf das Abitur vorbereitet. Sie lernen im Klassenverband und bereiten sich auf den Abschluss vor. Aber: Wer die Anforderungen nicht erfüllen kann, muss nach der 6. Klasse oder später auf eine Stadtteilschule wechseln (→ Beobachtungsstufe).
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können alle Schulformen besuchen. Falls sie dies nicht möchten, haben sie die Möglichkeit, ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) zu besuchen oder eine spezielle Sonderschule zu wählen. (→ Inklusive Bildung). Einige Schülerinnen und Schüler haben nach zehn Jahren auf der Schulbank den Wunsch, schon vor dem Studium oder der Ausbildung etwas Praktisches zu machen. Für sie gibt es die Option, in der Oberstufe auf eine Berufliche Schule mit Verbindung zur beruflichen Praxis zu wechseln und dort die Schule entweder mit der Fachhochschulreife oder dem Abitur abzuschließen. (→ Berufliche Schulen).
Viele Hamburger Schulen haben besondere Schwerpunkte oder Leitbilder. Auf den Webseiten oder auch bei Info-Tagen erfahren Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mehr über die Werte und Ausrichtungen der jeweiligen Schule. So können sie entscheiden, was bei der Ausbildung im Mittelpunkt stehen soll, und so die passende Schule wählen.
Downloads
Broschüre: Hamburgs weiterführende Schulen für das Schuljahr 2025/26
Wie finden Viertklässlerinnen und Viertklässler eine Stadtteilschule oder ein Gymnasium? Hamburger Eltern können für ihre Kinder im vierten Schuljahr aus 85 staatlichen und privaten Stadtteilschulen und 74 staatlichen und privaten Gymnasien die passende Schule aussuchen. Mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 bekommen Eltern von der Grundschule eine Einschätzung, welche Schulform am besten zu der Entwicklung der Schülerin oder des Schülers passen würde. Die Lehrkräfte stehen den Familien gerne beratend zur Seite, doch letztendlich können die Eltern die Schulform frei wählen.
Hinweis: Der Erstwunsch entscheidet über die künftige Schulform, falls keiner der Wünsche auf der Wunschliste erfüllbar ist.
Die Anmeldung
Mit dem Halbjahres-Zeugnis in der vierten Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Schreiben für ihre Eltern, in dem sämtliche Details zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule erklärt werden. Dem Schreiben liegt ein Anmeldevordruck bei. Wenn beim Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, ist dieses auf dem Anmeldevordruck vermerkt. Gemeinsam mit dem Kind suchen die Eltern drei Wunschschulen aus und tragen ihre Wünsche in das Anmeldeformular ein.
Während der einwöchigen Anmelderunde Anfang Februar geben die Eltern die Anmeldung im Schulbüro der favorisierten weiterführenden Schule ab. Die Schule nimmt die Anmeldung entgegen und hilft gegebenenfalls bei Fragen und Formalitäten weiter. Jede weiterführende Schule regelt das Anmeldeprozedere eigenständig und sehr unterschiedlich. Näheres erfahren Interessierte auf den jeweiligen Homepages der Schulen.
Ganztag an weiterführenden Schulen
In Hamburg haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von 8 bis 16 Uhr. Alle staatlichen Schulen - Grundschulen, Stadtteilschulen und auch Gymnasien - haben Ganztagsangebote und bieten ein Mittagessen an. (→ Ganztag) Stadtteilschulen und Gymnasien bieten Ganztagsangebote in offener, teilgebundener oder gebundener Form an. Die überwiegende Anzahl der Gymnasien bietet einen „Ganztag besonderer Prägung“ an: Unterricht ab 8 Uhr und anschließendes Betreuungsangebot bis 16 Uhr, insbesondere Neigungskurse und Schulaufgabenhilfe. Die Frühbetreuung von 6 bis 8 Uhr und die Spätbetreuung von 16 bis 18 Uhr sowie die Betreuung in den Ferien erfolgen in der Regel in einer benachbarten Grundschule oder im Verbund mit anderen weiterführenden Schulen.
Die Unterstufe – Jahrgang 5 und 6
In den ersten beiden Jahren an den weiterführenden Schulen wird das Fundament für einen erfolgreichen Start gelegt. In dieser Zeit gewöhnen sich Schülerinnen und Schüler an die neuen schulischen Herausforderungen und fügen sich ein in die neue soziale Gemeinschaft, in der sie sich sicher und wohl fühlen sollen. An den Gymnasien heißt die Unterstufe Beobachtungsstuf
Beobachtungsstufe auf dem Gymnasium: möglicher Schulwechsel nach Klasse 6
Am Gymnasium werden in der 5. und 6. Klasse die Grundlagen gelegt, die für den weiteren Besuch der Schule und den erfolgreichen Weg zum Abitur wichtig sind. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen am Ende der 6. Klasse nicht erfüllen können, müssen auf eine Stadtteilschule wechseln, wo sie entsprechend ihrer Stärken und Schwächen gefördert werden. Damit beginnt leider erneut die Suche nach einer passenden Schule. Ist diese gefunden, können sie dort entsprechend ihrem Lernniveau Kurse besuchen in den Fächern, die ihnen noch nicht so liegen.
Hinweis: Muss eine Schülerin oder ein Schüler nach der 6. Klasse, zum Ende der Beobachtungsstufe die Schule wechseln, können wie bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule erneut drei Wünsche angeben werden. Jedoch sind in den späteren Jahren viele Stadtteilschulen bereits sehr voll, deshalb ist es schwieriger, den Erstwunsch erfüllt zu bekommen, als nach der 4. Klasse.
Schulwechsel zu einem späteren Zeitpunkt
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler können auch in späteren Jahren einen Wechsel der Schule oder der Schulform veranlassen – allerdings ist das nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn aufgrund eines Umzugs die bisherige Schule in unzumutbarer Entfernung zur neuen Wohnanschrift liegt. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schulwechsel gibt es nicht! Die Schülerin oder der Schüler sollte möglichst in der von ihr oder ihm besuchten Schule bleiben, um die pädagogische Kontinuität des eingeschlagenen Bildungsganges zu gewährleisten. Anträge für einen Schulwechsel können grundsätzlich in der Schule gestellt werden, die das Kind aktuell besucht. Die Schule ist auch für die weitere Beratung zuständig.
Neu nach Hamburg ziehende Schülerinnen und Schüler können auch während des laufenden Schuljahres an einer Schule ihrer Wahl angemeldet werden - immer vorausgesetzt, die Schule verfügt über freie Plätze. Die Anmeldung für das neue Schuljahr sollte bis spätestens Ende Mai im Jahr des geplanten Umzugs bei der neuen Schule vorliegen. Zur Anmeldung gehören eine aktuelle Meldebestätigung, der Miet- oder Kaufvertrag (falls eine Immobilie erworben wurde) und eine Kopie des letzten Zeugnisses des Kindes. Im nächsten Schritt fordert die neue Schule die Schulunterlagen direkt von der ehemaligen Schule an.
Den richtigen Kontakt zur Schule finden Eltern im Schulinformationssystem der Schulbehörde (https://www.hamburg.de/schulinfosystem) bei den allgemeinen Angaben zur Schule.
Die Mittelstufe – Jahrgänge 7 bis 10
Von der 7. bis zur 10. Klasse lernen alle Schülerinnen und Schüler die Inhalte, die für die verschiedenen Schulabschlüsse gefragt sind. Die Stadtteilschulen bereiten ihre Schülerschaft zunächst auf den Ersten Allgemeinen Schulabschluss (→ESA), den früheren Hauptschulabschluss, am Ende der 9. Klasse vor. In der 10. Klasse wird dann an beiden Schulformen der Mittlere Schulabschluss (→MSA) angestrebt, früher als Realschulabschluss bezeichnet. Wer die 10. Klasse erfolgreich abschließt und in die gymnasiale Oberstufe versetzt wird, kann hier die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife (→Abitur) ablegen.
In Hamburg gibt es zwei weiterführende Schulformen:
An den Stadtteilschulen lernen die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 7 auf drei unterschiedlichen Anforderungsebenen. Auf welcher Ebene eingestuft wird, hängt von den individuellen Lernvoraussetzungen und von den jeweiligen Lernentwicklungsständen des einzelnen Jugendlichen ab. Die sogenannte innere Differenzierung ist Grundprinzip des Unterrichts in allen Lerngruppen. Alle Schülerinnen und Schüler werden auf jede Prüfung nacheinander vorbereitet, sie arbeiten sich sozusagen von Level zu Level hoch, also vom ESA zum MSA und schließlich zum Abitur.
G und E Noten
In den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Stadtteilschule gibt es zwei Arten von Noten:
1. grundlegende Noten - sogenannte „G-Noten“ - die sich auf die grundlegende Anforderungsebene der Bildungspläne beziehen.
2. erweiterte Noten - sogenannte „E-Noten“ - die sich auf die obere Anforderungsebene der Bildungspläne beziehen.
Beide Notenskalen gehen jeweils von 1 bis 6 und werden jeweils um den Buchstaben „G“ für grundlegende Anforderung und „E“ für erweiterte Anforderung ergänzt.
An den Gymnasien wird der Fokus auf die Vorbereitung der Studienstufe (Klasse 11 und 12) und das Erreichen des Abiturs gelegt. Schwerpunkte werden gezielte gefördert. Die Prüfungen am Ende der Klassen 9 und 10 sind anders organisiert. Am Ende der 10. Klasse gibt es eine Prüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst. Damit soll festgestellt werden, ob die Anforderungen der Bildungspläne erreicht wurden und die Schülerinnen und Schüler fit für die Studienstufe sind. Darüber hinaus ist es auch am Gymnasium möglich, an den Prüfungen zum ESA und MSA (siehe oben) teilzunehmen.
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?
Die weiterführenden Schulen haben verschiedene Leitbilder und Schwerpunkte. Dementsprechend bieten sie manchmal ganz unterschiedliche Unterrichtsfächer an. Neben den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie weiteren vom Bildungsplan vorgeschriebenen Fächern (Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Geschichte, Erdkunde, Politik/Wirtschaft, Philosophie oder Religion, Sport, Kunst, Musik) bieten die Schulen auch Wahlbereiche an, bei denen Eltern sowie Kinder und Jugendliche wählen können, welchen Schwerpunkt sie in der Schulbildung setzen möchten - ob etwa neben der verpflichtenden ersten Fremdsprache Englisch noch eine zweite, dritte oder vierte Fremdsprache erlernt werden soll. Am Gymnasium ist ab Jahrgang 6 die zweite Fremdsprache verpflichtend.
An manchen Schulen ist es beispielsweise möglich, Theaterkurse zu wählen oder bestimmte Fachthemen wie Niederdeutsch, es gibt auch Sportkurse. Einige Schulen bieten Arbeitsgemeinschaften an. Über ihre jeweiligen Kursangebote informieren die Schulen auf ihren Homepages.
Im Fremdsprachenunterricht lernen Schülerinnen und Schüler andere Kulturen kennen und in einer anderen Sprache zu kommunizieren. Schüleraustauschprogramme oder Schulpartnerschaften sind eine gute Möglichkeit, gelernte Vokabeln auszuprobieren, Grammatik zu verbessern und das Wissen über andere Länder und Kulturen auszubauen. In Hamburg ist – wie in allen Bundesländern – Englisch als erste Fremdsprache für alle verpflichtend. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler viele weitere Fremdsprachen erlernen. In den Grundschulen wird in der Regel mit dem Englischunterricht begonnen, in den Stadtteilschulen und Gymnasien wird er mit drei bis sechs Wochenstunden weitergeführt. Für Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen, kommt in der Regel ab Jahrgang 6 eine zweite Fremdsprache hinzu. Diese ist bis einschließlich Jahrgang 10 Pflichtfach. An Stadtteilschulen werden im Wahlpflichtbereich in Jahrgang 6 oder 7 unterschiedliche zweite Fremdsprachen angeboten.
Eine große Zahl Hamburger Gymnasien ermöglicht im Wahlpflichtbereich der Jahrgangsstufe 8, viele Stadtteilschulen ab Klasse 9, die Aufnahme einer dritten Fremdsprache. Auch in der Oberstufe darf eine weitere Fremdsprache gewählt werden. Diese neu aufgenommene Fremdsprache kann nicht als Kernfach oder profilgebendes Fach gewählt werden, steht aber als mündliches Prüfungsfach und unter bestimmten Voraussetzungen als zusätzliches schriftliches Prüfungsfach im Abitur zur Wahl.
Darüber hinaus gibt eine Vielzahl von Sprachangeboten mit dem Schwerpunkt → Herkunftssprachenunterricht. Einige davon sind sogenannte zentrale, also schulübergreifende, Sprachangebote. Sie finden in der Regel am Nachmittag statt und können von Schülerinnen und Schülern aller Hamburger Schulen als zweite oder dritte Fremdsprache belegt werden können. Gehörlose Schülerinnen und Schüler lernen zunächst die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und haben erst ab der 3. Klasse Englischunterricht. Hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche an Sonderschulen für Körperbehinderte und im Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte beginnen mit Englisch in der 1. Klasse.
Hinweis: Eltern, deren Kinder das Abitur anstreben, sollten frühzeitig überlegen, wie viele Fremdsprachen für ihr Kind in Frage kommen könnten. Für diejenigen, die ein Studium an einer Universität beginnen wollen, sind Fremdsprachenkenntnisse besonders nützlich und empfehlenswert; in vielen Studiengängen sind sie eine wichtige Voraussetzung.
In der Schulzeit lernen die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Jahrgängen der Hamburger Stadtteilschulen und Gymnasien wichtige Grundlagen der Arbeitswelt kennen. Zahlreiche Berufsorientierungsangebote der Schulen und der Partner in den Beruflichen Schulen sowie der Arbeitsagentur unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, zu einer begründeten Berufswahlentscheidung zu kommen. Bei Angeboten wie dem Girls- oder Boys-Day, bei Bewerbungstrainings oder bei Besuchen in und von Hamburger Betrieben lernen sie verschiedene Berufe kennen. Von der 8. bis zur 10. Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler in Hamburg besonders darin unterstützt, realistische berufliche Ziele und Perspektiven zu entwickeln. Dazu finden im Rahmen der Berufsorientierung auch verpflichtende Praktika und Besuche in Hochschulen statt.
Die Oberstufe: Sekundarstufe II (Jahrgänge 11, 12 und 13)
Vorstufe an der Stadtteilschule Die Vorstufe bereitet Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen auf die Studienstufe vor. Nach den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) bereitet die Vorstufe gezielt auf die Inhalte der verschiedenen Profile der Studienstufe an der jeweiligen Stadtteilschule vor. Gelerntes wird gesichert, nicht Gelerntes nachgeholt, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für den Übertritt in die Studienstufe erforderlich sind, werden ausgebildet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Informationen und Beratung über Pflichtangebote und Wahlmöglichkeiten der Studienstufe. Zusätzlich trainieren die Schülerinnen und Schüler wichtige Fähigkeiten wie Debattieren, Erörtern, Recherchieren, Quellen untersuchen, Präsentieren, Erklären und Belegen.
Die Vorstufe ist auch ein guter Moment, um Erfahrungen im Ausland zu sammeln.
Studienstufe an Stadtteilschulen (Jahrgänge 12 und 13) und Gymnasien (Jahrgänge 11 und 12)
Die Studienstufe gliedert sich in vier Semester, also Halbjahre. Der Besuch der Studienstufe befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in qualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. Deswegen wird in der Studienstufe bereits geübt, was im Studium wichtig ist: Methoden des wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens, selbstständiges Handeln, die Bildung eines Schwerpunktes und das gemeinsame Arbeiten im Team. In der Studienstufe nehmen die Schülerinnen und Schüler stärkeren Einfluss auf das, was sie vertiefen wollen. Alle lernen weiterhin in den Kernfächern, das sind Deutsch und Mathematik, sowie eine Fremdsprache. Zusätzlich wählen sie Profilbereiche, in denen sie bestimmte Fächer und Themen vertiefen, damit sie lernen, Fragestellungen intensiv nachzugehen, wie es später auch an der Universität in Essays, Hausarbeiten oder Klausuren verlangt wird. Im Schulinfosystem kann man sich die Oberstufenprofile der einzelnen Schulen anzeigen lassen. (Oberstufenprofile im Schulinfosystem)
Ergänzend müssen die Schülerinnen und Schüler weitere Fächer (→ Wahlpflichtfächer) in Gesellschaftswissenschaften, naturwissenschaftlich-technischen Fächern, den Künsten sowie in Religion oder Philosophie und im Fach Sport belegen. Der Stundenplan muss gut abgestimmt werden und ausgewogen Inhalte aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-künstlerische/ gesellschaftswissenschaftliche/ mathematisch-naturwissenschaftlich-technische) enthalten. Denn alle Bundesländer in Deutschland haben sich darauf geeinigt, dass ein grundsätzliches Allgemeinwissen am Ende der Oberstufe Voraussetzung dafür ist, die „Allgemeine Hochschulreife“, also das Abiturzeugnis, zu erlangen.
Der Fachunterricht in den Kernfächern und profilgebenden Fächern wird auf zwei Niveaustufen erteilt: Grundlegendes Anforderungsniveau: Im Unterricht werden die wichtigsten Inhalte und Zusammenhänge sowie die grundlegende wissenschaftliche Arbeitsweise vermittelt. Erhöhtes Anforderungsniveau: Im Unterricht werden ausgewählte Inhalte vertieft behandelt. Die Wahl des Anforderungsniveaus ist entscheidend für die Abiturprüfung und wird in den Zeugnissen angegeben.
Noten und Punktwerte in der Oberstufe (Sekundarstufe 2)
Für Klausuren, Referate und die Mitarbeit im Unterricht erhalten Schülerinnen und Schüler in der Studienstufe Noten, die in Punktwerten ausgedrückt werden. Dabei wird nach folgendem Schlüssel zwischen Noten und Punkten umgerechnet:
Noten
+ 1 −
+ 2 −
+ 3 −
+ 4 −
+ 5 −
6
Punkte
15
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Schulen in freier Trägerschaft
Allgemeines
In der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es neben den staatlichen Schulen auch zahlreiche allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Circa 20.000 Schülerinnen und Schüler besuchen in Hamburg eine allgemeinbildende Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft, weitere 2.300 junge Menschen eine der berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft.
Schulen in freier Trägerschaft sind gemäß § 112 Abs. 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) Bestandteil des Schulwesens der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie erweitern das schulische Angebot und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.
Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft
Freie Träger können Schulen aller Schulformen gründen, soweit es sie im staatlichen System auch gibt. Entsprechend gibt es in Hamburg Sonder-, Grund- und Stadtteilschulen sowie Gymnasien in freier Trägerschaft. Mit jeweils knapp 30 Schulen sind die Grund- und Stadtteilschulen am stärksten vertreten. Einen großen Anteil der Schulen in freier Trägerschaft machen konfessionelle und religiös ausgerichtete Schulen aus, aber auch die Freien Waldorfschulen mit ihrer besonderen Pädagogik stellen eine starke Gruppe dar.
Ersatzschulen
Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die Schulen entsprechen, die nach dem Hamburgischen Schulgesetz in der jeweils geltenden Fassung bestehen oder vorgesehen sind, d.h. für die es hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gibt. Siehe zum Begriff die Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HmbSfTG. Sie werden auf Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aus den §§ 14 ff. HmbSfTG staatlich gefördert (Finanzhilfe), erheben aber zur Deckung ihrer Betriebskosten in der Regel auch ein durch das sog. Sonderungsverbot begrenztes Schulgeld (siehe Schulgeld). Eine Ersatzschule darf nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde errichtet und erweitert werden (§ 6 Abs. 1 HmbSfTG). S. näher unten „Rechtliches“. Anerkannte Ersatzschulen haben das Recht, nach den Vorschriften selbst Prüfungen abzuhalten, die für die entsprechende staatliche Schule gelten, sowie Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen, die die gleichen Berechtigungen verleihen wie diejenigen der entsprechenden staatlichen Schule (§ 9 Abs. 2 HmbSfTG).
Ergänzungsschulen
Ergänzungsschulen sind Schulen im allgemein- und berufsbildenden Bereich, die das öffentliche Schulsystem und die Ersatzschulen “ergänzen”. Sie bieten Schulformen und Ausbildungsgänge an, die das hamburgische staatliche Schulsystem nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule können die Schülerinnen und Schüler die gesetzliche Schulpflicht nicht erfüllen, es sei denn, ihnen ist dies zuvor von der Schulaufsicht der Behörde für Schule und Berufsbildung aus einem wichtigen Grund gestattet worden (§ 37 Absatz 3 Satz 4 Hamburgisches Schulgesetz).
Rechtsgrundlagen für Schulen in freier Trägerschaft
Für anerkannte Ersatzschulen gelten grundsätzlich die Regelungen der APO-GrundStGy, der AO-SF sowie der APO-AH, soweit sie selbst die Abschlüsse vergeben, die diese Verordnungen vorsehen: den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), den Mittleren Schulabschluss (MSA) und das Abitur (bzw. den schulischen Teil der Fachhochschulreife). Die genehmigten Ersatzschulen führen ihre Schülerinnen und Schüler den externen staatlichen Prüfungsverfahren zu, in denen ebenfalls diese Abschlüsse erworben werden können.
Für Ergänzungsschulen gilt nach § 11 Abs. 1 HmbSfTG eine Anzeigepflicht bei Betriebsaufnahme.
BAFöG-Anerkennung von Ergänzungsschulen
Daneben können Ergänzungsschulen eine Anerkennung nach § 2 Abs. 2 BAföG bei der Behörde für Schule und Berufsbildung beantragen.
Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
Eine Übersicht über die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft sind den jährlich aktualisierten Veröffentlichungen des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) zu entnehmen. Das Verzeichnis berufsbildender Ersatzschulen in freier Trägerschaft ist auf der Internetseite des HIBB zu finden.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Behörde für Schule und Berufsbildung:
Schulaufsicht für allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft
Ansprechpartner für Ersatzschulen (Genehmigungs- und Anerkennungsverfahren sowie rechtliche Fragen): Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
Ansprechpartnerin für Ergänzungsschulen, die bei der Behörde für Schule und Berufsbildung geführt werden: Rechtsabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung
Hinweis: Nicht für alle Schulen ist die Behörde für Schule und Berufsbildung zuständig. Für künstlerische Schulen in freier Trägerschaft (Schulen und Einrichtungen, die bildende oder angewandte Kunst, Musik, Schauspiel oder Bühnentanz lehren) ist die Kulturbehörde zuständig. Für viele Ausbildungen in Heilberufen (zum Beispiel MTA, Hebammen, Krankenpflege, Rettungsassistenz, Krankengymnastik, Masseure, Logopädie) ist die Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie und Verbraucherschutz zuständig.