Vorstellung der Viereinhalbjährigen
Den ersten Kontakt mit der Schule haben Eltern bereits, bevor ihr Kind überhaupt eingeschult wird
Etwa anderthalb Jahre vor der Einschulung lädt die regional zuständige Schule alle angehenden Schulanfänger mit ihren Eltern zum Kennlerngespräch ein. Diese sogenannte „Vorstellung viereinhalbjähriger Kinder“ ist für alle Kinder verpflichtend. Das Gespräch bietet Eltern Gelegenheit, Fragen zur späteren Einschulung zu stellen. Die Schule wiederum schätzt die altersgemäße Entwicklung des Kindes ein und bekommt einen Eindruck von seinen Begabungen oder eventuellen Entwicklungsverzögerungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der sprachlichen Entwicklung des Kindes. Wichtig: Wird festgestellt, dass das Kind sprachlich nicht so weit entwickelt ist wie seine Altersgruppe, muss es eine Vorschulklasse oder eine Kita besuchen, die zusätzliche Sprachförderung anbietet (§28a des Hamburgischen Schulgesetzes). Das Anmeldeformular zur Vorschulklasse erhalten die Eltern mit der Einladung zum Kennlerngespräch von der regional zuständigen Schule, entweder per Post oder direkt am Tag der Vorstellung.
Erläuterungen zum Vorstellungsverfahren (PDF, 1 Seite)
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Seite den IfBQs