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Unabhängige Beratung

Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen

und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG) ​​​​​​​

  • Schule und Berufsbildung
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In den Schulen arbeiten Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche und Sorgeberechtigte vertrauensvoll zusammen. Schülerinnen und Schüler und deren Sorgeberechtigte können mitbestimmen und haben eigene Rechte. Dies ist im Hamburgischen Schulgesetz geregelt.

 

Die Ombudsstelle arbeitet seit 1999 im Auftrag der Hamburger Schulbehörde. Sie unterstützt die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern dabei, ihre Rechte wahrzunehmen und auszuüben...

  • in der Klasse
  • in der Elternvertretung der Klasse
  • im Schülerrat und im Elternrat
  • in der Schulkonferenz
  • in über-schulischen Gremien und Arbeitsgruppen
  • in Schülerkammer und Elternkammer
  • im Kreiselternrat
  • im Kreisschülerrat
  • im Landesschulbeirat.

Die Ombudsstelle...

  • vermittelt bei Konflikten und Widersprüchen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 HmbSG
  • berät bei Fragen zur Arbeit in schulischen und überschulischen Gremien
  • hilft gute Lösungen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu finden.
Peter Puhle

Die beiden Ombudspersonen waren Lehrkräfte und haben lange in verantwortungsvollen Funktionen in der Schule und in der Schulbehörde gearbeitet.

Jetzt sind sie im Ruhestand und arbeiten ehrenamtlich.



Die Ombudsstelle erreichen Sie telefonisch oder per Mail:

Peter Puhle und Renate Wiegandt 
Telefon: +49 40 42863-2733
E-Mail: ombudsstelle-schueler@bsb.hamburg.de

Auch in den Ferien können Sie die Ombudspersonen erreichen.

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Ombudsbericht 2021-2022

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