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Finanzielle Förderung

Betriebliche Ausbildungsplätze für Benachteiligte

  • Schule und Berufsbildung
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Ziel des Förderprogramms ist es, einerseits Benachteiligten eine Ausbildung mit Abschluss zu ermöglichen und andererseits die Betriebe darin zu unterstützen.

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Art und Umfang

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis 150 Euro je Ausbildungsmonat. Die Prämie für den erfolgreichen Abschluss beträgt 750 Euro (innerhalb der zu Beginn der Ausbildung vereinbarten Zeit). Soweit dem Betrieb die Ausbildungsvergütung auf Grund eines Tarifvertrages erstattet wird, bleiben die entsprechenden Ausbildungsmonate unberücksichtigt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sind von der Förderung ausgeschlossen. Genauso wie Ausbildungsverhältnisse, die bereits andere staatliche Förderung erhalten.

Förderbedingungen

Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen (Benachteiligte) durchgeführt werden. Die Auszubildenden dürfen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und müssen bei Antragstellung in Hamburg gemeldet sein.

Antragsverfahren

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.

Auskunft                                                                        

Sabine Doer  V 38-63
Tel: 040 42863-2114
Fax: 040 4279-65061
E-Mail: sabine.doer@bsb.hamburg.de​​​​​​​


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Antrag

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Richtlinien ab 1/2021

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