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Betriebsförderung

Verbundausbildung

  • Schule und Berufsbildung

Es werden Ausbildungsverbünde für Klein- und Kleinstbetriebe gefördert, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung erfüllen. Ziel der Förderung ist es, die Qualität der betrieblichen Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze in der Wirtschaft zu erhöhen.

  • Schule und Berufsbildung

Art und Umfang

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 150 Euro je Ausbildungsmonat. Der Verbundkoordinator erhält erfolgsabhängig bis zu 750 Euro.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt ist der im jeweiligen Ausbildungsvertrag bezeichnete verantwortliche Ausbildende. Dieser kann einen Verbundkoordinator mit der Antragsabwicklung beauftragen. Am Verbund muss ein weiterer eigenständiger Betrieb beteiligt sein. Die Beteiligung weiterer Ausbildungspartner ist möglich.

Förderbedingungen

Der Ausbildungsbetrieb darf im angemeldeten und förderfähigen Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt sein. Verbünde, die bereits andere staatliche Förderung erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung mindestens seit einem Jahr in Hamburg wohnen.

Antragsverfahren

Zuschussanträge müssen gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.

Verbindlich sind die Richtlinien zur Förderung von Ausbildungsverbünden.

Auskunft

Behörde für Schule und Berufsbildung                                
Amt für Verwaltung / V 38-63
Sabine Doer
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg 
Tel: 040  42863-2114

Download

Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden

download PDF [PDF, 35.2 KB]

Antrag auf einen Zuschuss zur Förderung eines Ausbildungsverbundes

download PDF [PDF, 127.4 KB]