Art und Umfang
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 150 Euro je Ausbildungsmonat. Der Verbundkoordinator erhält erfolgsabhängig bis zu 750 Euro.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt ist der im jeweiligen Ausbildungsvertrag bezeichnete verantwortliche Ausbildende. Dieser kann einen Verbundkoordinator mit der Antragsabwicklung beauftragen. Am Verbund muss ein weiterer eigenständiger Betrieb beteiligt sein. Die Beteiligung weiterer Ausbildungspartner ist möglich.
Förderbedingungen
Der Ausbildungsbetrieb darf im angemeldeten und förderfähigen Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt sein. Verbünde, die bereits andere staatliche Förderung erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Auszubildenden müssen zu Beginn der Ausbildung mindestens seit einem Jahr in Hamburg wohnen.
Antragsverfahren
Zuschussanträge müssen gemeinsam mit dem Aufnahmeantrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse beziehungsweise in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden.
Verbindlich sind die Richtlinien zur Förderung von Ausbildungsverbünden.
Auskunft
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Verwaltung / V 38-63
Sabine Doer
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg
Tel: 040 42863-2114