An GBS-Schulen findet „ganz normal“ Unterricht von 8 bis 13 Uhr statt.
Davor, ggf. ab 6 Uhr, und danach, ggf. bis 18 Uhr, gibt es Betreuungsangebote durch einen Jugendhilfeträger. Schule und Träger haben sich gemeinsam auf ein pädagogisches Konzept verständigt und wirken zusammen, um für die Kinder ein Bildungs- und Betreuungspaket bereitzustellen, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Für die Zeit von 8 bis 16 Uhr müssen die Eltern nichts zahlen. Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten und für die Ferienbetreuung fallen sozial gestaffelte Gebühren an. Diese Sozialstaffel gilt auch für das Mittagessen, das an der Grundschule bereitgehalten wird.
Schulen und Träger legen im Interesse der Kinder viel Wert darauf, dass die pädagogische Arbeit kontinuierlich stattfindet und gut organisiert werden kann. Deshalb nehmen die Kinder, die für die GBS angemeldet sind, mindestens an drei Tagen in der Woche wenigstens bis 15 Uhr an diesem Angebot teil.