Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Themen Ganztag
Infos für die Eltern

Gebühren

  • Schule und Berufsbildung
  • Sie lesen den Originaltext
  • Schule und Berufsbildung
  • Sie lesen den Originaltext


Gebührenübersicht
BSB

Die Kernzeit von 8 bis 16 Uhr ist kostenlos (Ausnahme VSK). Für weitere Betreuungszeiten werden nach Einkommen gestaffelte Gebühren erhoben. Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr. Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und dann monatlich erhoben, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen. Eine Woche Ferienbetreuung von 8 bis 16 Uhr kostet beispielsweise 90 Euro, zahlbar in zwölf Monatsraten à 7,50 Euro. Die Tabelle zeigt die monatlichen Kosten für die einzelnen Leistungen. (Lupensymbol anklicken)


So berechnen Sie Ihre Gebühren!

Beispielrechnungen
BSB

Die Gebühren sind sozial in fünf Stufen gestaffelt:100% (Höchstsatz), 75%, 50%, 30% oder 20%. Die Entlastung erstreckt sich in der Grundschule auch auf das Mittagessen. Die Höhe der Entlastung richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen der Familie,der Anzahl der Familienmitglieder und der Anzahl der jüngeren Geschwister in der Familie, die kostenpflichtig betreut werden. Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an.

Zur Ermittlung Ihres monatlichen Einkommens wird Ihnen im Schulbüro oder im Internet ein Formular zur Verfügung gestellt. Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die Geschwister des Kindes, sofern alle in einem Haushalt zusammen leben. Geschwisterkinder, die außerhalb des Haushaltes leben, zählen nur dann zur Familie, wenn für sie Unterhalt gezahlt wird. Die Geschwisterkindregelung: Für das jüngste betreute Kind wird die volle Gebühr erhoben. Für das zweite betreute Kind reduziert sich der Betrag auf ein Drittel der für die Einkommensgruppe ermittelten Gebühr. Für das dritte und jedes weitere betreute Kind reduziert sich die Gebühr auf ein Fünftel.

Diese Gebührenentlastungen gelten für alle Gebührenzahler, auch für Höchstsatzzahler. Das heißt auch sie profitieren von der Geschwisterkindregelung. Entscheidend ist, dass die Geschwister kostenpflichtig betreut werden, also beispielsweise in einer Kita, bei einer Tagespflegeperson oder in GBS.

Die Gebühren für die Vorschule

Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen dar. Hier gibt es eine Grundgebühr, die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu zahlen ist (5 Euro). Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer. Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden (siehe Tabelle: Ergänzung nur für Vorschulkinder).

Der Grund hierfür ist, dass die in der Kita erhobenen Gebühren und die für eine GBS-Betreuung vor der Einschulung vergleichbar sein sollen.