Ganztag nach den Rahmenvorgaben der Drucksache der Bürgerschaft (18/525)
Bei den Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept ist die Schule allein verantwortlich für das, was ganztägig an der Schule geschieht. Häufig werden diese Schulen von einem Jugendhilfeträger unterstützt. Die pädagogische Ausrichtung obliegt jedoch der Schule. Deshalb können diese Schulen auch selbst bestimmen, in welchem Umfang die Kinder zur Teilnahme verpflichtet sind. Auch diese Schulen bieten eine Betreuung vor (ab 6 Uhr) und nach der Schule (bis 18 Uhr) sowie in den Ferien an. Auch hier werden sozial gestaffelte Gebühren und in der Grundschule Mittagessenpreise erhoben.
Es gibt drei Arten von Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept.
An der offenen Ganztagsschule findet von 8 bis 13 Uhr Unterricht statt. Darüber hinaus bietet die Schule ein Ganztagsprogramm bis 16 Uhr an. Hier werden die Kinder freiwillig zur Teilnahme an den Angeboten angemeldet, müssen dann aber auch in einem von der Schule festgelegten Umfang dabei sein.
An der gebundenen Ganztagsschule sind die Kinder verpflichtet, an vier Tagen in der Woche an dem Ganztagsprogramm von 8 bis 16 Uhr teilzunehmen. Das bedeutet nicht, dass die ganze Zeit Unterricht stattfindet, vielmehr wechseln sich Unterricht, Freizeitangebote und besondere Kurse ab. Am fünften Wochentag geht der Unterricht bis 13 Uhr, allerdings gibt es über diese Zeit hinaus ebenfalls Betreuungsangebote.
Die teilgebundene Ganztagsschule sieht beispielsweise für einzelne Klassenstufen oder einzelne Tage eine verpflichtende Teilnahme der Kinder am Ganztag vor. Dieser folgt dann auch wieder einem Rhythmus von Unterricht, Freizeitangebot und speziellen Kursen. Die nicht durch die verpflichtende Teilnahme abgedeckten Zeiten von 6 bis 18 Uhr bzw. in den Ferien werden durch ergänzende Betreuungsangebote gefüllt.