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Das Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft

  • Schule und Berufsbildung
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Vorgesehen sind grundsätzlich Dauerbeschäftigungsverhältnisse, sofern nicht ausdrücklich eine befristete Beschäftigung ausgeschrieben ist. Wenn die beamten- und laufbahnrechtlichen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen. Kommt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis in Betracht, so erfolgt die Beschäftigung bis zur Verbeamtung auf der Basis eines versicherungsfreien Sonderarbeitsvertrages.

Eine Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag ist nach den Regelungen der §§ 61, 62, 63, 63a, 63b bzw. 64 des Hamburgischen Beamtengesetzes möglich.

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte richtet sich nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen. Weitere Informationen zum neuen Lehrerarbeitszeitmodell finden Sie » hier.

Die Besoldung der beamteten Lehrkräfte richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. Sofern Sie bereits im Beamtenverhältnis eines anderen Dienstherrn beschäftigt sind, bedenken Sie bitte, dass es mit der Versetzung nach Hamburg  zu einer Veränderung des Einkommens kommen kann.

Die Regellehrämter werden bei entsprechendem Einsatz wie folgt eingestuft:

Lehramt an Grundschulen = A 12/A 13*  (*gilt ab dem 01.08.2020)
Lehramt an der Primarstufe und Sekundarstufe I = A 12/A 13
Lehramt an Gymnasien (Studienrat/Oberstudienrat) = A 13/A 14
Lehramt an Beruflichen Schule (Studienrat/Oberstudienrat) = A 13/A 14
Lehramt für Sonderpädagogik (Studienrat/Oberstudienrat) = A 13/A 14
Lehrer für Fachpraxis (an beruflichen Schulen) = A10/A11

Inwieweit nicht in Hamburg erworbene Lehrbefähigungen diesen Lehrämtern entsprechen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis fallen unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte der Länder (TV-L); die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (EntgO-L).
Beispielrechnungen für Lehrergehälter finden Sie hier